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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 31. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Antrag des Herrn Secretar'r und glaube auch, daß, wenn nur die Amendements den Tag vorher an das Präsidium über geben würden, der von der Deputation bei ihrem Vorschlag beabsichtigte Zweck erreicht werden könnte, und daßwirdann nicht in zu weitläufige Debatten verwickelt werden würden. Daher würde ich meinen, wenn der Antrag des Herrn Seer. Hartz da hin modisizirt würde, daß die Einreichung der Amendements an das Präsidium einen Tag vor der Diskussion erfolgen müßte, dann die Deputation im Stande sein dürfte, über diese Amende ments sich zu berathen, und daß auch zugleich die Königlichen Herrn Commissaire dann hinlängliche Kenntniß von denselben erhalten könnten. Denn in der That läßt sich bei einem Amen dement zu einem Gesetzbuch nicht sofort beurtheilen, welchen Einfluß dasselbe auf das Ganze haben kann. Nach dem Vor schläge des Herrn Iustkzmmisters ist der Beschluß der Kammer darauf gerichtet worden, diese Beschränkung nur mit dem Vor behalt anzunehmen, nach Befinden wieder davon abzugehen, wenn es sich zeigen sollte, daß.sie sich nicht als ganz zweckmäßig bewährten. Ich finde daher auch deshalb kein Bedenken, davon wieder abzugehen, und ich würde dafür stimmen, dies gleich von jetzt an zu thun. Referent Prinz Johann: Ich glaube in dieser Angele genheit die Gesinnungen meiner Mitarbeiter zu kennen und er laube mir daher, mich über diesen Gegenstand auszusprechen. Die Deputation hatte bei ihren Vorschlägen Nichts weiter im Auge, als das Beste der Sache; sie glaubte, daß auf diesem Wege die Gründlichkeit derBerathung mitmöglichsterFörderung der Geschäfte verbunden werden könnte. Auch jetzt halte ich diese Ueberzeugung fest; glaubt aber die Kammer das Gegen teil gefunden zu haben, so kommt es natürlich auf den Willen der Kammer an, von dem gemachten Vorbehalt Gebrauch zu ma chen. Nur diese Versicherung nehmen Sie, daß, wie auch der Beschluß ausfallen möge, wir mit gleicher Thätigkeit wie bisher unfern Arbeiten uns unterziehen werden, denn alle Art der Miß stimmung ist uns fremd. Den Beschlüssen der Majorität unter werfen wir uns willig; wenn sie gefaßt werden sollen, wünsche ich aber, daß sie gleich für jetzt gefaßt werden. Ziegler und Klipphausen: Wenn derHr. Seer. Hartz nicht diesen Antraggestellt hätte, so würdeich am Schluß dieser Berathung mir die Erlaubniß ausgebeten haben, mich über diesen Gegenstand auszusprechen, vorzüglich wegen der Consequenz in dem ganzen Verfahren. Da nun diese Sache zur Sprache gekommen ist, so muß ich bemerken, daß allerdings das, was Seer. Hartz gesagt hat, ganz aus meiner Seele ge sprochen ist, und ich muß hinzusetzen, daß, wenn man eine Be stimmung hat, wie die Landtagsordnung ist, es gewiß gewagt ist, von dieser Bestimmung abzugehen, weil, wenn man davon abgeht, man nie weiß, wie weit man darin gehen wird. Es geht dann, wie wenn ein Schiff ohne Compaß auf offener See den Wellen überlassen ist; es wird dann oft in sehr großer Verle genheit sein, seine Existenz zu behaupten. Allein so sehr ich die Ansichten der verehrten Deputation, so wie ihre vortreffli chen Arbeiten, vorzüglich das verehre, was der hochgestellte Referent uns mitgetheilt hat: so sind doch die Arbeiten einer Deputation immer nur Gutachten; sie sind subjektiv und erhal ten erst Objektivität durch die Zustimmung der Kammer. Inso fern glaube ich nun auch, daß die Stände nie von ihrem Recht abgehen und sich nicht auf diese Weise einer Kritik ihrer eignen Deputation, oder ihre Amendements deren Ansichten unterwer fen dürften. Ich gestehe, daßich das sehr bedenklich finde, weil ich meine Selbstständigkeit bewahren will. Bürgermeister Wehner: Ich bin mit dem Anträge des Herrn Bürgermeister Hartz völlig einverstanden. Ich gestehe aufrichtig, daß vom Anfänge an so manches Bedenken über die Vorschläge der Deputation, die sich auf der 33. Sekte des Gutachtens befinden, bei mir obwalteten; es schien mir nicht angemessen zu sein, einen Beschluß zu fassen, der mit der Verfassungs-Urkunde nicht im Einklänge zu stehen schien und der Landtags-Ordnung geradezu entgegen ist, — ohne vorher das Einverständniß der II. Kammer dazu erlangt zu haben. Ein großes Bedenken fand ich auch in den Beschwerden, welche durch die gedachten Vorschläge der Deputation letzterer so wohl, als auch den Kammermitgliedern, welche Erinnerungen und Amendements zu stellen gemeint sind, auferlegt worden; denn ich befürchtete, daß die Deputation kaum im Stande sein würde, die Amendements mit denen, von denen solche ausgingen, durchzugehen und zu berichtigen; für die Amen- dementsfteller war aber eine solche Durchgehung zeitraubend und höchst beschwerlich, besonders für solche, welche beim Land tag beschäftigt oder unwohl sindi Es ist daher recht gut und räthlich, daß wir zu den Bestimmungen der Landtagsordnung, vielleicht unter Modifikationen, wie solche der Herr Vicepräsi dent angedeutet hat, zurückkehren. Demohngeachtet sind wir der Deputation für die Vorschläge in Bezug auf die Ver handlung des vorliegenden Gesetzes großen Dank schuldig, denn sie wird dadurch soviel bewirkt haben, daß Jeder über den Gegenstand nachdenken und sich fest vornehmen wird, keine Erinnerungen zum Vorschein zu bringen, von deren Richtig keit er nicht überzeugt ist, und nicht Mehr zu reden, als nöthig ist. Vorzüglich wird Jeder auf seiner Huth sein, damit nicht, wie das früher freilich manchmal der Fall war, solche Amendements zum Vorschein kommen, welche, — wie soll ich gleich sagen? — wie Raketen aus der Erde hervorsprühen, mit Geräusch hoch in die Luft hinausfliegen, oben aber zerplatzen und am Ende Nichts zurücklassen als — ein wenig Rauch, Dampf und Nebel. Viceprasident v. Deutrich: Es wäre nur die Frage, ob wir ganz auf dieLandtagsordnung zurückgehen wollen? dann würde aber auch eine bestimmte Redaktion der Amendements nöthig sein. Secr. Hartz: Das wäre allerdings zu wünschen; nur kann von der Einreichung der Anträge an das -Präsidium nicht eine Präklusion abhängig gemacht werden, weil sonst dem gerügten Uebelstande nicht abgeholfen wird, daß Amen dements, welche erst durch die Diskussion oder doch während derselben entstehen, unterdrückt werden müssen. Es genügt, wenn wir uns gegenseitig das stillschweigende Versprechen ge ben, daß Jeder, so viel irgend möglich, den Tag vor derBe-
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