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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 41. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Abg. v. Lhielau: Es hat Niemand in der hohen Kam mer davon geredet, sondern einzig und allein die Deputation selbst hat gesagt, daß Militair das einzig anzuwendende Schutz mittel sei, und ich erkläre,- daß dies doch kein Verlangen -er Kammer ist. Abg. aus dem Winkel: Wenn von dem geehrten Red ner vor mir gesagt worden: jeder Eigenthümer müsse sein Ei- genthum selbst schützen, so muß ich darauferwiedern: dann hört aller Staatsschutz auf. Dann sind wir außer aller Verbin dung und Zeder muß sehen, wo er bleibt. Dann brauchen wir keine Polizei und kein Gesetz der Bestrafung mehr, sondern wir kommen in das Faustrecht zurück.- Es ist leicht zu sagen, ein Je der kann seine Früchte schützen; aber wer selbst Feld hat, wer selbst wirthschastet, der kann diese Ansicht nicht theilen. Denn wenn der Landmann den Lag über seine Leute zum Arbeiten gebraucht hat, so kann er unmöglich die Leute des Nachts hinstellen, um die Fluren zu schützen. Ich habe auch schon früher erwähnt, daß diese Diebstähle nicht einzeln geschehen, sondern gewaltsam. Es können da also einzelne Besitzer der Gewalt nicht widerste hen; es ist also nothwendig, polizeiliche Maßregeln zu ergreifen. Wenn der Abgeordnete sagt: daß die Instruktion der Com- mandirten auch auf den Schutz der Fluren berechnet sei, so habe ich dem vorher widersprochen und muß auch ferner wider sprechen. Ich finde das bloß im Titel, aber nicht in der Aus führung. Ich wünsche gerade, daß diese Leute mit auf den Schutz der Fluren sehen sollen, und daß sie Instruktion erhal ten, solche mit zu beaufsichtigen. Es ließen sich eine Menge solche polizeiliche Maßregeln ergreifen, z. B. die, daß Niemand nach Sonnenuntergang oder vor Sonnenaufgang von dem Felde kommen dürfe, der Garben oder Getreide trägt. Ich muß bitten, daß dieses von der Deputation näher erörtert, und entweder Vorschläge darüber an die hohe Staatsregierung ge- than oder dieselbe ersucht würde, dergleichen an die Kammer zu bringen. Wenn gesagt worden ist, ein Jeder könne sich Mi- litairschutz ausbitten, so frage ich, wie kommt denn der Eigen- thämer dazu, diesen Schutz zu bezahlen? Wenn Jemand 2 oder 3 Acker Feld hat, und er soll sich einen Soldaten aus bitten und ihn bezahlen, so ist das unmöglich. Auch die Com mune kann das nicht. Die Menschen müssen arbeiten, und es kann eine solche Sache nur eine polizeiliche Angelegenheit sein. Vice-Präsident v. Haase: Ich bin mißverstanden wor den. Ich habe, wenn ich nicht irre, bloß gesagt, der Staat gewährt Jedem und im Allgemeinen gleichen Schutz. Wenn aber Jemand einen besondern Schutz verlangt, so muß er auch die daraus entstehenden Kosten tragen. Abg. Bonitz: Wenn von mehrern Abgeordneten die Viehgattungen bezeichnet wurden, die den Landeigentümer benachtheiligen, so ist dies wahr; ich rechne darunter auch das Halten von Ziegen, was im Gebirge über die Maße geschieht. Leute, die keine Spanne Feld haben, Hausgenossen, die kein Futter sich erkaufen können, halten sich 2, 3 Ziegen, und man weiß recht gut, daß sie nicht bloß die Feldeigenthümer, son ¬ dern auch die Festen denachcheiligen. Sie haben keine Streu und stehlen das Reißig von den jungen Bäumen zu deren größ tem Nachtheil und das Moos zum Schaden der jungen Pflan zen. Ich muß darum bitten, daß die Deputation an die Sache zurückkommt, um vielleicht ein Gesetz wegen des Feld diebstahls zu beantragen, wobei auch die Haltung von Ziegen bedingungsweise beschränkt werde. Wenn ferner eingehalten worden ist, daß in der Gegend von Rochlitz der Militairschutz bewährt befunden worden,, so kann ich diese Ansicht nicht thei len. Die Zahl der Feldbesitzer ist dort größer, als anderswo. In andern Theilen des Landes ist es wieder umgekehrt, wo viele Leute wohnen, die kein Feld haben, und die Feldbesitzer kleinere Parzellen in coupirten Boden besitzen, die sich nicht so leicht übersehn lassen. Ich kann also durch das Militair kei nen wirksamen Schutz des ländlichen Eigenthums finden. Abg. v. Schröder: Zur Berichtigung einer Thatsache habe ich nur zu äußern, daß ich nntgetheitt habe, daß nur in der Gegend von Rochlitz der Militairschutz gute Dienste ge- than hat. Die Fluren der Stadt Rochlitz haben bis jetzt noch kernen militairischen Schutz in Anspruch genommen, wohl aber die der umliegenden Dörfer. In der Stadt selbst hat der po lizeiliche Schutz hingereicht. v. Kiesenwetter: Ich kann nur der Ansicht sein, wie es sehr wünschenswerth sei, diesen Gegenstand noch anderweitig von der Deputation bearbeitet zu sehen. Der Abgeordnete Scholze hat diesen Antrag deswegen gestellt, damit man Mittel aufsuchen möge, wie das ländliche Grundeigenthum besser als bisher zu beschützen sei. Bereits beim vorigen Land tage haben sich in dieser Kammer viele Stimmen über die Nothwendigkeit diesfallsiger Maßregeln erhoben. Auch in der heutigen Sitzung haben Alle, die darüber sprachen, sich dahin geäußert, daß das ländliche Grundeigenthum besser be- 'chützt werden müsse. Wenn nun der Schutz des Eigenthums zu den höchsten Interessen des Staats gehört, wenn sich ein civilisirter Staat dadurch hauptsächlich von einem weniger civi- isirten unterscheidet, daß die Sicherheit der Person und des Eigenthums darinnen gewisser ist, so kann man wohl unmög lich so schnell über den vorliegenden Fall Hinwegkommen, als es geschehen würde, wenn die Kammer auf den Deputations vorschlag eingehen und sich dabei beruhigen wollre. Es sind zwei Gegenstände von der Deputation in Betracht gezogen worden, nämlich die Verhütung der Feldfrevel und die Be strafung derselben. In Rücksicht auf die Verhütung der Feld frevel hat sich die Deputation darauf beschrankt, anzunehmen, dadurch, daß den zum Forstschutz commandirten Militairper- sonen mittelst einer Verordnung eine Wirksamkeit auch zur Verhütung der Felddiebstähle gegeben worden, sei Alles ge schehen, was man in dieser Rücksicht nur wünschen könne. Es wäre wohl nicht möglich, das ganze Land durch Militair auf diese Weise zu schützen; diese Hülfe ist also nur lokal, und es lassen sich noch viele andre zu ergreifende Maßregeln den ken, die sich gleichmäßig überall anwenden lassen, wo man deren bedarf. Darum halte ich es für wünschenswerth, daß
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