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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 42. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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551 macht. Ich habe daher sehr zu bedauern, daß nicht in der von dem Hm. Präsidenten vorgeschlagenen Reihenfolge abgestimmt worden ist, wo man sich erst über das Minus,'später aber über das Majus entscheiden konnte. Jetzt ist es freilich anders- al lein das Auskunstsmittel, welches mein verehrter Herr Nachbar vorgeschlagen hat, scheint mir sehr geeignet, die Sache wieder in das rechte Gleis zu bringen. Abg. Cuno: Es ist die Abstimmung ausdrücklich Vorbe halten worden, ich kann deshalb davon nicht abgehen. Secretair Richter: Die Kammer wird, so scheint mir, wenn sie über den Cunoschen Antrag abstimmt, noch einmal Beschluß fassen über das, was sie schon beschlossen hat. Ich habe den Abg. Hrn. v. Thielau aufmerksam gemacht, er möge den polizeilichen Gesichtspunkt in seinem Anträge hervor heben; nach seiner Aeußerung darauf ist ihm um solchen besonders zu thun, es liegt also in solchem das schon, was der Cunosche al lein enthalt. Abg. v. v. May er: Was haben denn da die Worte sa gen wollen: mit Vorbehalt des Cunoschen Antrags? Ich wüßte das nicht mit einander zu vereinigen. Präsident: Ich habe hinzugesetzt: ich würde dann die Meinung der Kammer hören. Abg. v. Thielau: Ich glaube, es kommt darauf an, ob der Abg. Cuno seinen Antrag als ein Amendement zu meinem Anträge betrachtet, und dann halte, ich dafür, es wäre seine Sache, eine Fassung seines Amendements, wie es zu meinem Anträge passen möchte, vorzulegen. Vice-Präsident v. Haase: Ich glaube, das Geeignetste würde sein, wenn in dem Cunoschen Anträge die Worte: „j e- doch nurin polizeilicher Hinsicht," eingeschaltet würden. Abg. Cuno: So-habe ich es auch bloß verstanden wissen wollen. P r ä si dent: Ich habe mich durch die Bemerkungen des Abg. Cuno bewegen lassen, seinen Antrag zur Abstimmung zu bringen; ist er aber nun nicht mehr als selbstständiger Antrag sondern als Sous-Amendement Zu betrachten, so habe ich der Kammer zur Erwägung zu geben, daß jetzt wenigstens die Hälfte zur Unterstützung nöthig ist. Früher als ein besonde rer Antrag erhielt er diese Unterstützung nicht. Ich muß daher eine neue Unterstützungsftage vorausgehen lassen. Abg. Cuno: Ich habe einen Antrag übergeben, und es ist über ihn als Antrag abgestimmt worden. Ich kann daher von meinem Rechte nicht zurückgehen. Abg. Roux: Der Stellvertreter des Präsidenten hat den richtigen Punct getroffen. Es wird dann die Diskussion sich erledigen, wenn sich die Abg. Cuno und v. Thielau zu einer Verbindung ihrer Anträge dahin vereinigen, daß in den v. Lhielauschcn Antrag durch eine Einschaltung der Worte: „In polizeilicher Hinsicht" die im Cunoschen Anträge lie gende Vermittelung ausgenommen und dann von der Kammer über diesen vereinigten Antrag abgestimmt werde. Abg. v. Thielau: Ich habe mich schon darüber ausge sprochen, warum ich es nicht gethan habe und auch nicht thun werde, weil ich jetzt nicht beurtheilen kann, ob nicht auch der civilrechtliche Gesichtspunkt dabei zu berücksichtigen sei. Was Hier das Mehr oder Weniger sei, ist sehr zweifelhaft. Die Ausführung dieser letzteren Behauptung wird man mir erlas sen, sie liegt auf der Hand. Wenn wir sagen „ polizeiliche Maßregel," so sehe ich nicht voraus, ob wir uns nicht zu sehr beschränken. Ich habe Zutrauen zur Staatsregierung gehabt. Halt sie ein solches Gesetz nicht für zweckmäßig, so wird sie uns davon Kenntniß geben. Aber deswegen den Zu satz: „nur Polizei," wenn wir nicht wissen, ob die Beschrän kung gut sei oder nicht — aufzunehmen, dazu kann ich mich nicht verstehen. Ich habe ausdrücklich gesagt: ich kann mich nicht dazu verstehen, weil ich glaube, es ist nachtheilig. Präsident: Ich muß erinnern, daß ich mir die Reihe folge so gedacht hatte, wie es sich nun herausstellt, daß sie die beste gewesen wäre, und erklärt habe, daß ich beharrlichst dabei stehen bleiben würde, wenn nicht der Abgeordnete Cuno seinen Antrag selbst für ein Sousamendement des Lhielauschen erklärt und mich dadurch selbst veranlaßt hätte, erst auf den Hauptantrag einzugehen. Da aber die Fragstellung in dieser Ordnung einmal nicht geschehen ist, muß ich dem Antragsteller überlassen, inwiefern er glaubt, seinen Antrag mit dem Thke- lauschen vereinbaren, oder einen Anspruch auf Abstim mung machen zu können. Ein Ausweg ist der, die Kam mer zu fragen, ob sie den Antrag wieder unterstützen will oder nicht; denn der Anträg hat nunmehr eine ganz andere Gestalt erhalten und bedarf der Unterstützung durch die Hälfte. Abg. Cuno: Ich habe ihn früher allerdings als selbst ständigen Antrag gestellt und ihn, obgleich er den Thielau- schen Antrag modisizirt, nicht für ein Sousamendement ge halten, dadurch aber dem Urtheil des Präsidenten über die Reihefolge der Fragstellung nicht vorgegriffen. Präsident: Ich würde die Frage auf Abstimmung über den Cunoschen Antrag überhaupt erst dann zu stellen ha ben, nachdem ich zunächst die Frage an die Kammer gerichtet habe: Ob sie denselben unterstützen wolle? Abg. Meisel: Dann würde sich die Sache ganz anders gestalten. Der Antrag wurde früher, wenn ich nicht irre, mit 25 Stimmen unterstützt, und diese Unterstützung als aus reichend angegeben. Herr v. Mayer verlangte das Wort, um über den Antrag zu sprechen, was jedoch unterblieb, nachdem ein anderer Abgeordneter in seiner Rede unterbrochen, und auf Schluß der Debatte angetragen worden war. Sollte der Cunosche Antrag jetzt von neuem zur Unterstützung gebracht werden und solche erlangen, so müßte auch die Diskussion wieder eröffnet werden. Präsident: Die Diskussion tritt nicht eher ein, als bis der Antrag unterstützt ist. Abg. Cuno: Ich habe den Antrag bereits motivirt, es ist auch darüber diskutirt worden. Ich kann mich nicht dazu verstehen, die Motivirung zu wiederholen, und lasse daher mei nen Antrag fallen. Abg. Eisen stuck: Wenn der Abgeordnete Cuno den
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