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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 48. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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657 wähnen, daß die Staatsregiemng im Allgemeinen mit -er Deputation über den Reservefonds einverstanden ist; denn es ist nicht nur Seiten der Staatsregiemng ausdrücklich erklärt worden, daß man dieser Maßregel nicht entgegen sein werde, sondern es hat auch einer der Herren Minister dieselbe noch außerdem durch ein vorgeschlagenes Amendement anerkannt. Die Deputation hat übrigens ihren Antrag nur als Wunsch hingestellt und sich wohl gehütet, einen Zusatz zum Gesetze selbst zu machen, um es dem Ermessen der Staatsregierung destomehr zu überlassen > ob sie die Maßregel annehmen wolle oder nicht. Man hat der Deputation vorgeworfen, ihre An träge seien zu allgemein, aber dieser Umstand spricht gerade für die Deputation, denn sie hat es in die Hände der Regie rung legen wollen, wie sie die nöthigen Bedingungen machen wolle. Es ist gesagt worden, man sehe nicht ein, was der Zweck eines Reservefonds sein solle, und was die Deputation mit ihrem Vorschläge eigentlich sagen wolle. Der Zweck ist kein anderer, als den ein jeder guter Hausvater hat, nämlich: darauf zu denken, daß er immer Etwas mehr hat, als er zur Ausgabe braucht, und sich von seinen Mitteln nie ganz zu entblößen. Bei Actiengesellschaften ist dies doppelt nöthig, Nöthiger, als bei jeder andern Unternehmung. Es ist bereits im Eingänge erwähnt worden, was auch die allgemeine recht liche Ansicht ist, daß bei einer Actienunternehmung nicht die Personen die Sicherheit gewähren, sondern einzig und allein das Kapital. Das Kapital ist als das Nechtssubjekt anzuse hen, welches hier »vtlvs und passive dem Publikum gegenüber steht. Wäre kein Kapital mehr vorhanden, so könnte man leicht fragen, welche Sicherheit das Publikum dann noch habe? Möge nun der Reservefonds gebildet werden durch größere Einzahlungen, wie ich früher äußerte, und was anfangs das einzige Mittel dazu sein würde, oder spater durch Zurückhal ten der Dividendenüberschüsse, was freilich der leichtere und bequemere Weg ist, so scheint mir dies gleichgültig zu sein. Daß es aber geschehe, ist unbedingt nothwendig. Jndeß bin ich ganz damit einverstanden, wenn nach-dem Vorschläge des Herrn Ministers anstatt des Wortes: „allemal" ge setzt werde: „nach Beschaffenheit der Unterneh mung." Es würde dann der Staatsregiemng zu überlas sen sein, in welchen Fällen sie diese Bedingung machen wolle. Das ist das Wenige, was ich noch zu sagen hatte. Königl. Commissair ».Wietersheim: Ich bitte nur noch um ein einziges Wort. Ich bin mißverstanden worden. Zwei Redner haben Gründe angeführt, die, wenn die Voraussetzung richtig wäre, allerdings Beachtung verdienen würden. Es sind nämlich die Herren Deputirten aus Leipzig und Chemnitz von der Idee ausgegangen, es solle der Reservefonds in einer festen Summe, in einer bestimmten Quote des Aktienkapitals bestehen. Das kann aber nicht die Absicht sein, sondern es ist nur eine Quote derDividende. Nach den Actienvereinen, die mir bekannt sind, betragt der Antheil zum Reservefonds 10 bis höchstens 25 x.6. der Dividende. Das hebt die Befürchtungen, die man hätte, daß solcher zu einem großen Kapitale ange ¬ sammelt würde. Der Fall kann gar nicht eintreten. Wenn der Abgeordnete aus Leipzig anführte, daß bei 5 x. 6. Er trag der Actionair 1 p. 6. zum Reservefonds hergeben müsse, so ist das nicht der Fall; er würde bei einem Zinsfüße von 4 p. 6., nur etwa Ap. 6. bekzutragen haben. Abg. Krause: Ich bin ganz der Meinung, wie sie der Königl. Commissair ausgesprochen hat. Staatsminister v. Lindenau: Die verehrte Kammer möge mir erlauben, noch mit wenig Worten eine Ansicht vorzu legen, die, so viel ich mich erinnere, noch nicht geltend gemacht worden ist. Wenn vorhin von einem Abg. geäußert wurde, daß bei allen solchen Unternehmungen dem Schwindel thunlichst entgegen gearbeitet werden müsse, dies über demungeachtet nicht immer gelinge, so wird es doch allemal Pflicht der Regierung sein, die Erreichung dieses Zwecks bei allen darauf bezüglichen Maßregeln nicht aus den Augen zu verlieren. Dahin wird aber die Bildung eines Reservefonds in dem Sinne gehören, wie dies bereits von zwei Königl. Commissarien ausgesprochen wor den ist, indem dadurch eine Art von Ausgleichung zwischen dem großem und kleinern Ertrag verschiedener Jahre bezweckt wer den kann. Auf diese Art können große Sprünge in dem Betrag der jährlichen Dividende vermieden, und somit in das Actienge- schaft selbst eine gewisse Stabilität gebracht werden, was un streitig wünschenswert- ist, da bei der vorliegenden Maßregel nicht sowohl Spekulanten, die von Jahr zu Jahr und von Mo nat zu Monat mit ihren Aktien agwtiren, sondern vielmehr das Beste solcher Hausvater und Kapitalisten berücksichtigt werden soll, die durch ihre Lheilnahme an der Unternehmung eine blei bende, beständige jährliche Einnahme sich zu versichern wünschen. Zwei der größten Actienanstalten in Europa, die Banken zu Wien und Paris, werden in diesem Sinne verwaltet. Vom jährlichen Ertrag bleibt eine seiner Größe entsprechende Summe vorerst unvertheilt, die späterhin wieder benutzt wird, um die Di videnden nicht unter eine gewisse Summe herabsinken zu lassen. Gewiß wird durch eine solche Einrichtung der Schwindelei und dem Agwtiren entgegen gewirkt, und ich kann daher nur wün schen, daß auch bei den Sächsischen Actienunternehmungen die Bildung von Reservefonds berücksichtiget werden möge. Präsident: Ich erkläre die Diskussion für geschloffen. Zur Fragstellung liegt uns nun zuvörderst der Antrag der De putation vor. Von Seiten des Königl. Commissairs ist jedoch die Meinung geäußert worden, daß statt des Wortes „alle mal": „nach Beschaffenheit der Umstände," gesetzt werde. Es kommt nun darauf an, ob ich diesen Antrag der Königl. Commissarien besonders zur Abstimmung bringen soll, oder, wie früher erwähnt, die Deputation sich damit einverstan den erklären will, so daß ich im Verein mit dem Anträge des Königl. Commissairs den Antrag der Deputation zur Abstim mung bringen könnte. Referent v. Friesen: Ich trage darauf an, daß die Mit glieder der Deputation sich erklären, ob sie mit dieser Meinung einverstanden sind. Abg. Roux: Ich erkläre mich dahin, daß ich hier alsKam-
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