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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 49. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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stand ist für geschlossen zu achten. Nach der Landtagsordnung würde ich zuvörderst auf den Vorschlag der Deput. zurückkom men. Ist das geschehen, dann würde ich die Frage auf An nahme des Güntherschen Antrags stellen. Spater und vielleicht erst nach Annahme des Artikels würde ich auf den Antrag des Herrn von Biedermann zurückkommen. Was die Sache selbst anlangt, so ist ein wissentlicher Meineid das, worin alles Böse liegt, das geschehen kann. Ich glaube darum, daß, wer wissent lich und wohl überlegt einen Meineid leistet, nur um deswil len nicht jedes Verbrechen begeht, was begangen werden kann, weil es ihm vielleicht an Gelegenheit oder Kraft fehlte. Daß er aber moralisch dazu befähigt sein muß, nehme ich unbedingt an. Man meint hier mild sein zu müssen, allein so weh es mir thut, so kann ich mich nicht für die Milde, son dern nur für die Strenge aussprechen. Ich bin nicht vermögend, ebensowenig für die Staatsregierung, noch für den Antrag des Herrn Domherrn v. Günther mich erklären zu können. Ich glaube vielmehr, daß es gcrathener sei, in den prägnantesten Fallen es lieber der Arutiu« ximvipis zu überlassen, ungeachtet ich dafür nicht bin, daß man auf diese zu viel verweisen möge. Was endlich den Antrag des Herrn Staatsministers und außer dem den des Amtshauptmann v. Biedermann anlangt, daß noch im Laufe dieses Landtags über diesen wichtigen Punct Vorschläge an die Stande kommen sollen, so glaube ich nicht, daß dieses Alles in ein einzelnes Gesetz zusammen zu fassen sei; ich glaube vielmehr, daß dies bewirkt werden müsse durch die Revision der einzelnen Lheile der Gesetzgebung, denn sonst würde man ein sehr weitläufiges Gesetz aufstellen müssen. Das würde nur eine Verweitläufigung und eine Verwicklung der Gesetzge bung herbeiführen können, dieohnehin daraus sehr leicht werden könnte. Staatsminister v. Könneritz: Ich würde Vorschlägen, ob nicht nach dem Anträge des hochgestellten Referenten lieber auf das Maximum der Strafe und dann auf das Minimum zu kommen sei. In der Lhat könnte sonst die verehrte Kammer in Verlegenheit kommen, für was sie sich bestimmen soll, weil durch das Deputations-Gutachten der Günthersche Antrag ab geworfen würde. Der Letztere trifft mit dem Vorschläge der Regierung insoweit überein, als diese sich gegen Erhöhun gen des niedrigsten Strafmaßes ausgesprochen hat. v. Carlo witz: Ich wollte mir die Frage erlauben, ob es noch an der Zeit sei, einen Antrag zu stellen? Präsident: Die Debatte ist geschlossen. Ich glaube,daß diel .Frage ausdas Maximum von 3IahrZuchthaus zu richten sei; dann würde die 2. Frage auf das Minimum der Dep. und end lich die 3. Frage auf den Gesetzentwurf zu stellen sein. Zuerst frage ich demnach die Kammer: Ob sie das Maximum von 3 Jahr Zuchthaus zweiten Grades, was die Deputation vorge- schlag-en hat, anzunehmen gemeint sei? Wird einstimmig bejaht. Sodann frage ich: Ob sie das Minimum der Strafe, was die Deputation auf 1 Jahr Zuchthausstrafe zweiten Grades stellt, annehme? Wird durch 29. gegen 7 Stimmen angenommen. Ich würde nun auf den Gesetzentwurf und auf das Günthersche Amendement nicht zurück zu kommen haben. — V.Crusius: Bevor die Frage auf den Artikel gestellt wird, wollte ich mir eine Anfrage erlauben. Es hat die weite Fassung der Paragraphe, namentlich die Fassung der Worte: „oder unter Beziehung auf einen bereits geleisteten Eid unwahre Behauptungen wissentlich für wahre ausgiebt" bei der Deputa tion einen Zweifel erregt, ob unter dieser Fassung im Allgemei nen ein für allemal die Leistung des Eides verstanden werde? Dieser Zweifel ist durch den Königl. Cömmissair gelöst und erklärt werden, daß ein solcher Eid darunter nicht zu verstehen sei. Wenn nun die Falle mehrfach vorgekommen sind, daß ent standene Zweifel durch die Erklärung der Königl. Commissarken bei den Deputationen gelöst worden sind, ohne daß die Deputa tion eine bezügliche Fassungsveranderung in Vorschlag zu brin gen für gut befunden hat; so entsteht doch die Frage, ob sich ein Weg zeigen würde, dergleichen Zweifel und deren Erläuterung auch zur Kenntniß des Publikums und des Richters zu bringen? Es würde das in Bezug auf den vorliegenden Fall sehr einfluß reich sein, wenn bei dem Richter dieselben Zweifel, die der De putation beigegangen sind, entständen; er würde nicht im Stande sein, sie sofort zu lösen, wohl aber würde er, wenn die Erklärung des Königl. Commissairs zu seiner Kenntniß gelangte, sogleich im Klaren sein. Zeigte sich ein geeigneter Weg nicht, Diesem vorzubeugen, so würde ich mir wenigstens vorzuschlagen erlau ben, daß eine diesfallsige Erläuterung mit in das Protokoll aus genommen werde. Referent Prinz Johann: Ich bedaure, daß diese zweck mäßige Bemerkung nicht früher gemacht worden ist; jetzt ist die Debatte geschlossen. vr. Crusius: Ich gestehe, daß ich geglaubt habe, die Debatte wäre nur über den Antrag der Deputation nicht über den Artikel selber geschlossen, und daß das Letztere der Fall sei, bis zur Fragstellung über die Paragraphe geschritten würde. Ich würde mich beruhigen, wenn eine .Erläuterung über den vorliegenden Fall in das Protokoll mit ausgenommen würde, und werde nicht unterlassen, für künftige Fälle einen dergleichen Antrag tempestiv zu stellen. , Präsid ent: Es würde dem geehrten Redner frei stehen, vielleicht ein Ausatzartikel 172 b. zu beantragen. V.Crusius: Ich glaube doch nicht, daß der gegenwärtige Fall für wichtig genug erscheinen dürfte, um einen Zusatzartikel zu beantragen. Allein in Zukunft werde ich mir erlauben, einen diesfallsigen Antrag zu stellen, indem es wichtig genug sein dürfte, ähnliche Zweifel und deren Erläuterung zur Kenntniß des Publikums zu bringen. (Beschluß folgt.) Zusatz. In Nr. 46. d. Bl- S. 616. Sp. I. Z. 24. muß in der Äuße rung des Domherrn v. Günther nach dem Worte „wegzulassen" beige- fügr werden: und statt dessen „Feuer" zu setzen. — Druckfehler: In Nr. 46. S. 609. Splt.2. Z. 7. muß es statt „mit Vorbehalt" heißen „mit Vorbedacht". Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden. Mit der Redaktion beauftragt: vr. Gretschel.
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