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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 7. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Ständeversammlung, der Staatsregierung Vorschriften zu machen, auf welchem Wege sie die diplomatischen Verhand lungen einzuleiten habe.',— Abg. Eise n st uck:' Allerdings liegt es nicht in dem Res sort der Stande, zu sagen, die Staatsregierung möge die ständischen Wünsche so oder so an den Bundestag bringen; das ist gegründet. Ich muß aber auf der andern Seite sagen, daß mich dies nicht beruhigt, wenn die Staatsregierung er klärt, sie habe einmal auf vertraulichem Wege es versucht (ich kann nicht einmal wissen,. zu welcher Zeit). Ich Mag auch in diese Zrrgange, Labyrinthe und Verkettungen der Diplomatie der deutschen Bundesstaaten gar nicht eingehn; aber daß in neuester Zeit die öffentliche Meinung rücksichtlich der Lotterie, sich bedeutend geändert hat, das wird Niemand leugnen, der die neueste Geschichte nicht spurlos vorübergehn ließ. Nach dem Großbritannien mit seiner Lotterie den Anfang gemacht hatte sie aufzuheben, ohne daß Alt-England dadurch zu Grunde gegangen wäre, hat man auch nicht gesehn, daß in England große Summen auf deutsche Lotterieen verwendet wvrden wären, um damit sein Glück und Heil zu versuchen. Späterhin ist Frankreich diesem Beispiele gefolgt, und ich sollte wohl meinen, der Standpunct der Sache habe sich gegen früher geändert. Auch in Deutschland sind die Stimmen im mer lauter und lauter geworden, daß diesem Unwesen ein Ende möge gemacht werden. Es ist dies schon einmal in einem deutschen Staate zur Sprache gekommen, und ich Lin über zeugt , es wird noch häufiger geschehen. Auch sollte ich "glau ben, daß man dadurch keinen Eingriff in die Rechte der Staatsregkerung macht- und man sich auch nicht in die Diplomatie mischt, da dies den ständischen Verhältnissen nicht entsprechend sein möchte. Das Alles schließt nicht aus, die Stände mögen die Staatsregierung ersuchen, auch fernerhin dergleichen Anträge zu machen, sie möge dies nun thun auf vertraulichem Wege oder auf unvertraulichem Wege, das ist ganz gleich. Die Staatsregierung möge den Gegenstand nicht, so wie der Deputationsbericht lautet, ganz unbedingt aufgeben, sondern sie möge nach ihrem Ermessen — in welcher Modalität sie es thun wolle, bleibt ihr überlassen — ihr Augenmerk darauf richten, Aufhebung der Lotterie beim Bun destag angemessen zu beantragen. Die Weise aber, auf welche der Deputationsbericht abgefaßt ist, daß man sich be ruhige, ohne daß etwas geschehen ist, und nicht darauf an trage, daß etwas geschehen möge, was die vorige Stände versammlung beantragt hat; mit diesem Deputationsgutach ten kann ich mich nicht vereinigen. ch ' Referent 0. Schröder: Ich sollte meinen, daß das, was späterhin folgt, beweise, daß die Staatsregierung die Gesin nungen wegen Aufhebung der Lotterie theile; aber meine Mei nung ist, daß Sachsen in geographischer Hinsicht sich nicht mit England messen kann. Dies ist ein abgesondertes Land und besteht isolirt für sich, Sachsen liegt aber mitten unter einer Menge Staaten. Abg. Sachßet Auch ich halte das Lotteriespiel für ein sehr schädliches Ding. Wenn auch die Nachbarstaaten sich nicht entschließen, sie aufzuheben, so wünschte ich doch, daß das Va terland'diesen Krebsschaden aus seinen Grenzen entferne. Ich gebe zu, daß- wenn die Nachbarstaaten die gänzliche Aufhe bung des Lotteriespiels nicht beschließen würden, noch immer im Geheimen gespielt werden würde. Allein die ausländischen Lotterieen werden dann weniger schaden, denn der ärmere Theil der Bevölkerung, welcher von der Lotterie ausgesaugt wird, wird nicht in den ausländischen Lotterieen spielen, höchstens nur an den Grenzen der Nachbarländer. Die Anderen werden nicht den Mittelweg einzuschlagen wissen, und durch Correspon- deNce die Verbindung mit ausländischen Collecteurs erhalten. Man würde wenigstens im Binnenlands von Sachsen bis auf mehrere Stunden von der Grenze nirgends etwas von der Lot terie hören, eben darum weil es schwer ist, Lotto zu spielen wegen Entfernung der Orte von der Grenze u. den Lottounternehmern, ebenso würde das auch mit der Lotterie der Fall sein. Ich gebe zwar zu, daß auch dann im Lande noch gespielt werden könnte, allein in meiner Gegend und einige Stunden weitvon derGrenze ist dies nicht der Fall, und ich glaube auch versichert zu sein, daß es anderwärts nicht geschieht. Darum uicht ein Uebel auf- zuheben, weil es nicht gänzlich aufzuheben ist, kommt mir vor, als wenn man die Kuhpocken nicht einimpfen wollte, weil sie nicht allemal schützen, oder deshalb keine Strafe zu dictiren, weil doch immer Verbrechen begangen würden. Wie nachtheilig das Lotteriespicl auf die niedern Stände wirkt, beweist der Plan, den ich eben zur Hand habe, recht klar und deutlich. Es sind 165,000 Loose. Nun kann man wohl annehmen, daß von die sen die Hälfte in Viertel sich spalten, und von den ärmern Theile gespielt werden. Wenn nun etwas gewonnen wird, so werden sie verlockt, immer wieder zu spielen, statt was sie erübri gen könnten, vortheilhaft in ihr Gewerbe zu verwenden. Es ist dies ein Verlust, den dadurch das Volksvermögen erleidet, was wohl in Erwägung zu nehmen ist. Das, was dieLotterie- collecteurs beziehen, den Abzug an 9 Pf. vom Gewinnthaler, betragt 30,000 Thlr. 27,500 Thlr. wird der Betrag für die Collection ausmachen, das ist nun eine Summe von 57,500 Thlr. 1,150,000 Thlr. sind es, welche den Lande entzogen werden, um das Lotteriespiel im Gange zu erhalten, welche doch für etwas ganz unnützes aufgewendet werden. Dies ist der Schaden, den die Lotterie anrichtet. Die Erfahrung lehrt, daß unter Zehn, welche bedeutende Gewinne machen, nach einigen Jahren immer 9 wieder verarmt, und zwar in eine um so tiefere Armuth versunken sind, als die Entbehrung der Genüsse, an die sie gewöhnt worden, ihnen dann schmerzlich ist. Es sind nur 17,000 Gewinne, diese nur der 10. Theil des Verlustes, wel chen man erleiden kann, und von diesen 17,000 Gewinnen sind wieder 9945, wo man gerade so viel gewinnt, als man einge legt hat. Es ist dies eine Steuer, welche man auf das Capital legt, nämlich auf dasjenige, was einem Menschen übrig bleibt, um seine Bedürfnisse zu bestreiten. Eine solche Besteuerung ist, wie allgemein anerkannt wird, die-Schlechteste von Allen. Eine Abgabe bei Erbfällen ist darum in hohem Grade verhaßt, eben weil sie das Capital trifft. Ebenso ist es hier wenig stens zum größten Theil. Hierzu kommt noch, daß, wie
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