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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 58. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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entwürfe, welche Sekundanten bestraft wissen wollen. Wenn übrigens unsere seitherige Gesetzgebung die Sekundanten sehr hart bestrafte, und wenn dennoch Sekundanten gefunden wor den sind, fo kann man nicht sagen, es sei nothwendig, da mit die Sekundanten sich nicht abhalten ließen, dem Duell beizuwohnen, während andererseits es sehr wichtig ist, daß Sekundanten durch die Strafandrohung eine Anreizung erhal ten, das Duell möglichst zu verhindern. Der geehrte Ab geordnete v. Carlowitz findet die Strafe im Maximum von 3 Monaten noch zu hoch, indem also das Medium 6 Wochen sein würde. Ich bemerke, daß das Duell selbst im Art. 196. verschiedene Abstufungen hat, und daß man also auch die Strafe der Sekundanten hiernach abstufen wird, so daß man 6 Wo chen nicht als das Minimum annehmen kann. Es würde vielmehr der Sekundant, welcher sein Möglichstes gethan hat, um das Duell zu verhüten, eine weit-geringere Strafe erhal ten. Wenn Herr Domherr v. Günther meint, es wäre nicht passend, eine so geringe Strafe zu bestimmen, indem es scheine, als bestrafe man nur des Anstands wegen, so muß ich dagegen bemerken, daß es mir eben so wenig passend erscheint, von den allgemeinen Prinzipien abzugehen, daß der Begün stiger nicht bestraft werden solle. Referent Prinz Johann: Ich erlaube mir vorzuschla gen , das Maximum der Strafe auf 8 Wochen herabzusetzen. Präsidentbringt diesen Antrag zur Unterstützung, und es erfolgt diese ausreichend. v. Polenz: Won dem dritten jetzt gestellten Amendement bin ich vollkommen überzeugt, daß es angenommen wird; aber die beiden andern habe ich unterstützt, um zu hören, ob die Gründe, welche schon vorher für Bestrafung der Sekun danten bei mir seststanden, von Andern gleichfalls getheilt oder widerlegt werden würden. Ich bin überzeugt, daß die Be strafung wirklich nützlich sei, namentlich aus den zwei Grün den , die der Herr Staatsminister angeführt hat. Wenn die Standesvorurtheile einmal Ursache sind, daß man den Kampf nicht ausschlägt, so finden sich auch allemal Personen, die es sich zur Ehre machen werden, zu sekundiren, und sie werden sich allezeit als Märtyrer betrachten. Würden.die Sekundan ten aber niemals bestraft, so siele ja auch jeder Reiz weg, um den Zweikampf zu verhindern, was ihnen um so eher gelin gen kann, wenn es Standesgenossen der Streitenden sind, auf deren Urtheil die Letzteren das größte Gewicht zu legen Ur sache haben. Dies wird nicht fehlen, und eben so wenig, daß dadurch der Eine oder Andere angererzt wird, mehr zur Sühne zu sprechen, wenn eine Strafe festgesetzt ist, und es werden sich alsdann die, welche von ihren Standesgenossen die Er klärung bekommen, sie hielten die Sache nicht für wichtig genug, sich wohl bewegen lassen, von dem Zweikampf abzu- Men. Referent Prinz Johann: Ich erlaube mir nur über einen einzigen Punct eine Entgegnung. Es ist vom Domherrn v. Günther der Einwand gemacht worden, daß es nicht für den Staat anständig sei, eine so geringe Strafe festzusetzen, Ich kann diese Ansicht auch nicht in der Allgemeinheit Heilen; ich glaube, es giebt viele Fälle in der Strafgesetzgebung, wo der Staat seine Mißbilligung aussprechen muß, und daher glaube ich auch, daß dieser Gründ, warum man aufdem letz ten Landtage gewisse Strafen gänzlich in Wegfall gebracht hat, gewiß nicht gut war, nämlich solche Strafen, welche eine Miß billigung aussprachen, ganz in Wegfall zu bringen. Präsident: Ich glaube, daß vorhin eigentlich die De batte schon geschlossen war, und ich erlaube mir kurz zu wider holen, wie die Sache steht, um die Herren auf den Stand punkt zu'bringen, sich ein genaues Bild von der Debatte zu machen, und davon, ob sie für oder gegen abzustimmen haben. Es sind zwei Amendements gestellt worden, vom Domherrn v. Günther und von Ziegler und Klipphausen, die eine neue Fassung der Artikel vorschlugen; beide sind unterstützt; dann liegt ein Antrag der Deputation vor, welcher das Minimum in dem Artikel 198, wie es der Gesetzentwurf angiebt, Hin wegfallen zu sehen wünscht; es soll nämlich das Minimum von 14 Lagen aus dem Artikel wegfallen. Dann ist jetzt ein Amendement von Sr. König!. Hoheitgestellt und von der Kam mer unterstützt worden, daß das Maximum von drei Mona ten auf 8 Wochen ermäßigt werden solle. Nach der Landtags- Ordnung habe ich die Frage zu richten auf das Deputations- Gutachten , dann komme ich auf die Amendements zurück, die eine neue Fassung geben, und sollten beide abgeworfen werden, so würde ich auf den Artikel kommen, mit Vorbehalt des letzten Sousamendements. Präsident stellt die Frage: Ob die Kammer die Fas sung, wie sie Domherr v. Günther wünscht, annehme? Dies wird mit25 gegen 11 Stimmen verneint. Präsident: Sodann richte ich die Frage auf das Zieg- lerfche Amendement, welches ebenfalls eine neue Fassung ent hält, und bitte mit Ja und Nein zu antworten. Es erfolgt durch 30gegen - Stimmen verneinende Antwort. ' Nachdem sich nun die Deputationsmitglieder für den Vor schlag Sr. Königl. Hoheit erklärt haben, äußerte der Präsident: Also ist die Sache mit einer Frage abge macht. Das Deputations - Gutachten geht nun dahin, daß das Minimum ganz in Wegfall komme und das Maximum auf 8 Wochen gestellt werde, und ich frage : Nimmt die Kam mer das Deputations-Gutachten an? Wird von 29 gegen 7 Stimmen bejaht. Der Präsident stellt nun die Frage: Nimmt dieKam- mer den Zusatz der Deputation an, welcher lautet: „Jnglei- chen sind — Strafe frei" (s. Nr. 57. d. Bl. S. 816.) ? Wird einstimmig angenommen, wie auch der Artikel unter der beliebten Abänderung einstimmig genehmigt wird. Referent Prinz Johann: Nun wird Seer. Hartz wohl geneigt sein, seinen Antrag (s. Nr. 55. d. Bl. S. 780.) fallen zu lassen, denn er verträgt sich gar nicht mit der nun angenom menen Idee! Seer. Hartz : Ich kann mich dazu nicht entschließen. Er handelt sich um die Annahme eines von der Deputation der H. -r-
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