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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 61. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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dement unterliegen. Es scheint mir daher nothwendig, da mit die geehrte Kammer auf dem einmal betretenen Wege.kon sequent fortwandle, daß sie etwaige Anträge dieser Art nicht entgegen nehme, daß sie vielmehr den Gesetzentwurf mit dem Deputations-Gutachten in der Kammer ganz so fort berathe, als es geschehen sein würde, wenn ich mein Amendement nicht gestellt, oder wenn dasselbe nicht angenommen worden wäre. Ich mag hierdurch den Ansichten der geehrten Majorität der Kammer keineswegs präjudiziren; es scheint mir aber weit angemessener, am Schlüsse der Berathung des Gesetzentwurfs die Deputation zu beauftragen, ihr für oder gegen Abänderun gen sprechendes Gutachten zu ^eröffnen. Gelangt das Depu tations-Gutachten sodann an die Kammer, so wird sich leicht absehen lassen, ob irgend ein Artikel des Gesetzentwurfs einer Umänderung werde unterliegen müssen; wird aber dieser Weg nicht eingeschlagen, so muß allerdings eine Inkonsequenz in die Verhandlung kommen; denn bei einem Artikel wird viel leicht meine Ansicht Beifall finden, bei dem anderen wird wiederum die Minorität obtiniren. Das aber wollte ich vermeiden, nicht im Interesse der Majorität, der ich angehöre, sondern im Interesse des Gesetzentwurfs. Ich wünsche und hoffe, daß der hochgestellte Referent, die Staatsregierung und die geehrte Kammer dieser meiner Ansicht beipflichten und mei nen Antrag nicht ganz aus den Augen setzen möchten. Es ist wahr, wir haben bei einigen Artikeln so eben ein anderes Ver fahren befolgt, allein dieses Verfahren wird eine Inkonsequenz darum nicht zur Folge haben, weil uns die Protokolle zur Hand sind, und in diesen der Grund jeder neuen Abweichung bemerkt worden ist. Staatsminister v: Könneritz: Zuerst muß ich auf das Bestimmteste die Aeußerung zurückweisen, als wolle die Re gierung durch ihre Anträge die Motiven, welche den geehrten Abg. zu seinem Anträge bewogen, umergraben, durch Her absetzung der Gefängnißstrafen deren Verbüßung in den Ge, richtsgesängniffen erlangen. Das ist der Negierung nicht in in den Sinn gekommen, und ich begreife nicht, was dem Red ner zu dieser Vermuthung Veranlassung gegeben haben könnte. Ich muß es auf das Bestimmteste zurückweisen, als habe die Regierung beantragt, daß überall, wo drei Monat Gefäng- niß ausgesprochen sind, acht Wochen gesetzt werden sollen; im Gegentheil habe ich ja nur eben erst bei dem vorigen Artikel darauf aufmerksam gemacht, daß die durchgängige Herabsetz ung der Strafen bis zu acht Wochen Gefängniß noch keine noth- wendige Folge des gestrigen Beschlusses sei, daß man vielmehr noch fragen könnte, ob man nicht statt drei Monat Gefängniß eine höhere Strafe, das Arbeitshaus, setzen wolle. Der An trag des geehrten Abg. kommt der Regierung übrigenssehrwill kommen; es ist ganz dasselbe, was ich einzelnen Mitgliedern der Deputation schon gestern vorgeschlagen habe, nämlich: es wäre besser, den Gesetzentwurf durchzugehen, ohne auf das ange nommene Amendement Rücksicht zu nehmen, weil es sonst nicht möglich sei, eine Consequenz in das Gesetzbuch zu bringen. Ich habe ebendeshalb auch vorhin darauf aufmerksam gemacht, daß es nothwendig sein würde, alle Artikel und Strafbestim mungen wieder durchzugehen, die bereits angenommen wor den sind, weil man nicht weiß, ob die geehrte Kammer an, genommen habe, daß die drei Monat Gefängniß im Gerichts- gekängnisse oder Landesgefängnisse verbüßt werden, oder ob Ar beitshaus eintreten soll. Das Ministerium konnte aber kei nen direkten Antrag über die weitere Behandlungsweise stellen, da sie mit dem gestern gefaßten Beschluß nicht einverstanden ist. Referent Prinz Johann: Ich könnte mich nicht für den Antrag erklären. Ich werde meiner Referentenpflicht Genüge leisten, es möge beschlossen werden, was da wolle; ich muß aber gestehen, daß mir der letztereWeg der zweckmäßigere scheine. Im ersten Falle nöthigen wir die Kammer über Etwas abzu stimmen, was sie nicht weiß; sie muß über alle diese Para grapheneventuellabstimmen, und ich gestehe, daß die eventuelle Abstimmung großen Schaden haben kann, weil man über Et» was abstimmt, was man nicht kennt. Ich glaube aber, wir haben keine großen Schwierigkeiten, wenn wir uns bei den ein zelnen Fällen darüber fassen. Man muß sich darüber fassen, ob man die Ansicht der Staatsregierung über das Landesgefängniß für angemessen halte. Es ist dies von der Deputation vielfach er wogen worden, und es hat sich keine Stimme dagegen erha ben. Ich habe also das nicht annehmen können, daß du Herr v. Carlowitz sich gegen diese Ansicht erhob. Ich muß an» nehmen, daß wir diese Ansicht nicht theilen, sonst würden wir uns in eine unauflösliche Inconsequenz verstricken. Was die Artikel betrifft, welche angenommen sind, so wird allerdings eine Prüfung nothwendig sein; aber auch da wird man dm Gesichtspunkt vor Augen haben müssen, daß man das von der Staatsregierung angenommene System über das Landesge fängniß nicht über den Haufen werfe. Wenn die Kammer diesen Vorbehalt bis zu Ende der Debatte ausschließen will, so stelle ich das anheim. Bürgermeister Wehner: Ich kann mich mit dem Anträge des Hrn. v. Carlowitz nicht einverstehen und muß bemerken, daß wir uns durch diesen Antrag in größerer Verlegenheit be finden und am Ende nicht wissen werden, wie wir aus der Sache und auf den rechten Weg kommen. Ich erlaube mir daher einen andern Antrag zu stellen, und zwar: die Ver handlungen über das Criminalgesetzbuch abzubrechen und die Deputation zu ersuchen, den Antrag des Hrn. v. Carlowitz genau mit dem Gesetzentwürfe zusammenzuhalten und zu prü fen, ob der Antrag eine Veränderung nothwendig macht, und dann der Kammer ein Gutachten hierüber abzugeben. Graf Hohenthal: Durch diesen Antrag scheint dem Anträge, der von v. Carlowitz und auch von mir ausgegangen ist, der Vorwurf gemacht werden zu-wollen, als ob wir einen An trag gestellt hätten, wodurch die Kammer in die Nothwendig- keit versetzt würde, die Berathung über einen so hochwichti gen Gegenstand auszusetzen. Ich mache aber die verehrte Kam mer aufmerksam, was auch schon v. Carlowitz gestern bemerkt hat, daß der Vorschlag, welcher von v.,Carlowitz und von mir ausging, schon vor derBerathung vorgelegen hat; jedesMitglied
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