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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 61. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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rauf abzweckende Maßregeln auszuführen; aus diesem Grunde beantragte die Staatsregierung, aus demDomainenfonds der artige Leistungen abzulösen; und die geehrten Kammern er- theilten ihre Zustimmung; Aus diesem Grunde hat man die Benefizien, welche in dem bereits angezogenen Gesetze genannt sind, als zur Ablösung geeignet bezeichnet, und nur bei eini gen Stiftungen aus Rücksichten für die Stiftungen selbst eine Ausnahme gemacht. Ich glaube daher voraussetzen zu dür fen, daß, wenn der Gegenstand wegen der Tranksteuerbene- fizien damals bei Annahme des Gesetzes hätte in Richtigkeit gebracht werden können, durchaus kein Zweifel stattgefunden haben würde , daß die Kammer für eine solche Ablösung sich ausgesprochen haben würde. Zn diesem Sinn hat die Staats regierung geglaubt zu handeln, und weil hierdurch zugleich für die Staatskassen ein bedeutender Vortheil erlangt werden konnte; sie hat bei den vorhandenen Mitteln die Gelegenheit nicht Vorbeigehen lassen wollen, der Staatskasse einen Vor theil zu gewähren. Es wird durch diese Maßregeln sehr viel erreicht, da das, was auf 17 Jahre zu bezahlen ist, sich un gefähr auf einen zwölfjährigen Betrag reduzirt. Warum sollte die Staatsregierung nicht das Vertrauen zu der geehrten Kammer haben, daß sie diese Maßregel für zweckmäßig und nützlich anerkenne. Es ist dies gewiß auch bei der vorliegen den Angelegenheit mit vollem Rechte zu erwarten. Wenn der Abg. Atenstädt bemerkt, man habe warten können , bis die Stände wieder zusammentreten würden, so habe ich nur da rauf zu erwiedern, daß eben aus diesem Grunde diese Verord nung früher erlassen worden ist, weil man schon zu der Zeit, wenn die Standeversammlung sich wieder vereinigte und das Budjet vorgelegt würde, eine Vereinfachung in dieser Hin sicht erzielt zu haben wünschte, weil die Sache von Einfluß auf das Budjet selbst ist, da die Vergütungen an dieLrank- steuerbenesiziaten nunmehr nach einem mindern Betrage in Ansatz gebracht werden konnten. Die Summe selbst, welche zu dieser Maßregel erforderlich ist, hat die Staatsregierung aus den vorhandenen Ersparnissen entnommen und hat hier nach die gewisse Ueberzeugung, selbige auf diese Weise zum Vortheil der Staatskasse angewendet zu haben. Referent Clauß: Es ist aus den Aeußerungen der Staats regierung zu entnehmen gewesen, daß auf eine Ablösung der Entschädigungen der betreffenden Gutsbesitzer im Budjet Rück sicht genommen worden ist. Ich vermag deshalb dem Atenstädt- schen Anträge meine Zustimmung nicht zu geben, weil ich über zeugt bin, daß es an den erforderlichen Mitteln nicht fehlt. Die Deputation hat die Sache aus ihrem nächsten Gesichtspunkte genommen — dem finanziellen. Wenn sie wünschen muß, daß in möglichst sicherem Gange die Verwaltung in Sachsen vorwärts schreite, wozu, wie früher, auch jetzt noch die er forderlichen bereiten Mittel, derselben nicht fehlen dürfen; so hat doch in ihrer Mitte die Meinung Platz gegriffen- daß, weil es jetzt dem Handel und Gewerbe ohnehin an flüssigen Cirkulations- mitteln fehlt, denselben, so weit sie in zu großer Menge in den Staatskassen angehäuft wären, deren Uebergang in den Verkehr, der wiederum wohlthätig auf den Grundbesitz einwirkt, thünlichst zu erleichtern. DieFinanz-Dep. wird jedoch nie eine hierauf be zügliche Maßregel empfehlen, wenn sie nicht überzeugt ist, daß die dabei angestellte Berechnung Vortheile für die Landesein künfte im Allgemeinen nachweise. — Ich wende mich nun zu dem doppelten Anträge des Abgeordneten Eisenstuck. Den zwei ten Satz desselben konnte ich deswegen nicht unterstützen, weil ich glaube, daß bereits mehrere von diesen Amortisationsquan- ten ausgezahlt worden sind; die gegenwärtige Standeversamm lung aber keine Ermächtigung ertheilen kann, um in der neuen Finanzperiode das Ganze zu tilgen, wenn diese Ermächtigung zu spät kommt. Dem ersten Theil des Eisenstuckschen Antrags kann ich nicht entgegentreten, weil die 2. Deputation die nach trägliche Zustimmung, Genehmhaltung oder Einverstand- niß — auf das Wortwird's nicht ankommen — allerdings für sehr erforderlich gehalten hat, um so mehr, als das Dekret, wie der Abg. Atenstädt bemerkte, nur von Mittheilungen spricht. — Ich würde mich also für den 1. Theil des Amendements des Abg. Eisenstuck erklären können. Abg. Sachße: Ich habe mich gegen beide Anträge erklärt, gegen den I. aus dem Grunde, weil die veränderte Fassung mit der der Deputation ganz zusammen fällt. Die Deputation sagt in ihrem Berichte, daß eine derartige Maßregel die nachträgliche Genehmhaltung der Stände nicht entbehren könne, und bean tragte sodann, die Kammer möchte wegen dieses Punctes ihr Einverständniß zu erkennen geben, und das ist dasselbe, als wenn sie vorgeschlagen hätte, die Kammer möchte die Auszah lung nachträglich genehmigen. Es ist eine bloße Redaktionsan gelegenheit, und ich bin der Meinung, daß man aus den Schluß des Deputations-Berichts Rücksicht nehmen müsse. Gegen den 2. Theil des Antrags habe ich mich erklärt, weil ich nicht über sehen kann, welche Summe zu den Vorausbezahlungen der Tranksteuerbenefizien an Diejenigen, welche sich dazu noch nicht gemeldet, erforderlich sei. Allerdings kommen Gegenstände bei dem Budjet vor, welche bedeutende Summen zu Erleichterung, des Landes in Anspruch nehmen. (Beschluß folgt.) Druck und Papier von B. E. Teubner in Dresden- Mit der Redaktion beauftragt: vr. Gretsch el.
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