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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 67. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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wovon ich mich selbst überzeugt habe, wegen einer unerläßli chen Angelegenheit Urlaub zu erhalten gewünscht vom 31. Ja nuar bis 5. Februar. Sämmtliche Urlaubsgesuche werden bewilligt. Präsident: Sodann werden die verehrten Kammermit glieder auf ihren Plätzen eine Nachricht über die Augenheilanstalt zu Leipzig gefunden haben. Es hat der Vorstand derselben, unser verehrtes Mitglied v. Crusius, diese Schrift zur Vertheilung eingereicht. Ich habe gestern, als am letzten Montage des Mo nats, einer Versammlung des Ausschusses beiwohnen können, der bestellt ist von einem hiesigen Vereine zur Unterstützung und Wiederherstellung solcher armer Personen, welche am Ge sichte leiden. Es ist mir sehr erfreulich gewesen, dem Aus- schußvereme beiwohnen zu können. Ich kann versichern, ge funden zu haben, daß man auf der einen Seite zwar von dem größten Wunsche angetrieben wird, zu Helsen und den Noth- leidenden beizustehen, aber auch auf der andern Seite mit der größten Umsicht verfährt, und nach Allem dem, was ich gesehen habe, überzeugt sein kann, daß ein Privatverein, welcher sich auf so gute Grundsätze stützt, gewiß nur von großem Nu tzen sein könne. Wir würden nun in der Tagesordnung fort zufahren vermögen, nämlich zur Berathung über den Vorbe richt der 1. Deputation über das Gesetz, die Bannrechte be treffend, überzugehen, und ich ersuche den Hrn. Referenten, die Rednerbühne zu betreten. Referent v. Carlowitz beginnt seinen Vortrag mit fol genden Morten: Meine Herren! Die Debatte ist noch nicht für geschloffen zu erachten; es bleibt daher Jedem unbenom men , sich über den vvrgetragenen Theil des Berichts sowohl, als über das zur Unterstützung gelangte v. Deutrich'sche Amen dement ferner zu verbreiten; ich als Referent finde zur Zeit Etwas weiter nicht zu bemerken, y.P olenz: Ich hatte mir am Schluffe der letzten Sitzung auch djeErlaubniß ausgebeten, Etwas über diesen Gegenstand zu sagen. Die geehrten Abgg. der Städte haben rücksichtlich ihrer Eommunen ein so lebhaftes Interesse an der Sache, daß ihnen wohl Has erste Mort gebührte, indessen nehmen auch andere Personen, und vorzüglich jedes Kammermitglied, dem es um den Grundsatz zu thun ist, den lebhaftesten Antheil daran. So wohl daß Deputations-Gutachten als auch das, was in der letzten Sitzung hier zur Sprache gekommen ist, hat mich über zeugt, daß es sowohl den wahren Rxchtsgrundsätzen zuwider läuft, als es auch nicht mit dem Billigkeitsgefühl übereinstimmt, welches in jeder Menschenbrust sich regt, wollte man den Bier zwang ohne alle Entschädigung in Wegfall bringen, Es ist dem einzelnen Staatsbürger nicht anzusinnen, daß er einen Theil seines Vermögens, welches er im Vertrauen auf lange bestehende Einrichtungen und Gesetze des Staates auf Acqui- sition gewisser Rechte verwendete, dem Ganzen zum Opfer brin gen solle; denn wixd zum Wohle des Ganzen das Opfer ge fordert, so ist offenbar, wenn solches wie hier dahin abzweckt, für alle Einwohner ein gutes Getränke für billigen Preis zu liefern, auch die Gesammtheit verbunden, den Einzelnen zu ent schädigen. Die hohe Staatsregierung hat die Sache auf ein Prinzip zurückgeführt, nämlich: was durch Gesetz erworben wor den, könne auch durch Gesetz in Wegfall gebracht werden. In ttwsi habe ich Nichts dagegen, auch die Deputation hat es nicht abgeleugnet, sie will die Bannrechte in Wegfall bringen, aber nur gegen Entschädigung. Ferner ist gesagt worden, daß, wenn die Staatsregierung mit den Ständen übereinkomme, alsdann solche Bestimmungen für die Staats bürger bindende Kraft erhielten. Das läßt sich nun ebenfalls nicht leugnen, aber dessen ungeachtet kann man nicht behaup ten, daß, was auf diesem Wege entstehe, auch allemal recht sein müsse! nein, es können allerdings auch auf diese Art Einzelne bedrückt werden. Das Repräsentativsystem hat eben die Schat tenseite, daß es nicht so, wie die frühere ständische Verfassung, einzelne Rechte schützt, weil sonst Korporationen geneigt waren, dafür zu sprechen. Jetzt kann viel eher eine Art von Gesetz tyrannei eintreten, die wie ein ehrner Koloß, gegen den man sich nicht verwahren kann, alle Sonderrechte zertrümmert; die- serhalb haben wir auch doppelte Pflicht, aufmerksam zu sein, daß einzelnen Personen durch die Gesetze nicht Unrecht zugefügt werde. Anderweit hat man sich auf Vorgänge berufen, nämlich: es wären den Rittergutsbesitzern Rechte auf demselben Wege entzogen worden, namentlich durch das Gesetz wegen der Vormiethe u. s. w. Da muß ich aber gestehen, da ich selbst öre Ehre gehabt habe, bei den Verhandlungen gegenwärtig zu sein, daß dies unter ganz andern Umständen geschah. Es war eine Art Compromiß, ich weiß nicht ganz genau, ob es bei dem Landtage 1830 oder 1831 war, wo die Stände über das Ab lösungsgesetz verhandelten. Die Staatsregierung sprach sich für die Verpflichteten und zwar mit aller möglichen Umsicht aus, um diese Personen gegen allzugroße Forderungen sicher zu stellen; daher machte, sie zu einer Art von Bedingung, daß, wenn das Gesetz ins Leben treten solle, dagegen Etwas aufgegeben werden müsse. Der eine Theil der damaligen Ständeversammlung bestand bekanntlich aus Rittergutsbe sitzern, welche den fraglichen Grundsatz, nutzbare Rechte ohne Entschädigung fallen zu lassen, niemals anerkannt, sondern jederzeit aufs lebhafteste von sich gewiesen haben, wie die Akten bezeugen. Dagegen sahen es die Rittergutsbesitzer, an Opfer aller Art schon gewöhnt, als ein Mittel an, das nützliche, ja unter den einmal vorhandenen Umständen nothwendige Ablö sungsgesetz bald erscheinen zu sehen, und folglich fand dabei eine Art von Vergleich statt. Indessen, was am allerhöchsten steht, die Constitution, diese scheint gegen den Gesetzentwurf zu sprechen, und die angezognen tz§. 26. und 27., welche ich auf merksam durchgegangen habe, scheinen gerade das Entgegen gesetzte zu beweisen. Die tz. 26. giebt allgemeine Bestimmun gen, die H.27. hat aber einige Worte, die man dahin deuten könnte. Es heißt nämlich: „die Freiheit der Personen und die Gebahrung mit dem Eigenthume sind keiner Beschränkung unter worfen, als welche Gesetz und Recht vorschreiben." Daß man die erster» Worte, daß das Eigenthum keiner Beschränkung unter worfen sein solle, und Leder mit seinen Ekgenthum machen
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