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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028247Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028247Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028247Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 39. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-03-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- SonstigesVerzeichnis der Mitglieder der ersten Kammer. 22
- Protokoll4. Sitzung 25
- Protokoll5. Sitzung 33
- Protokoll6. Sitzung 37
- Protokoll7. Sitzung 45
- Protokoll8. Sitzung 53
- Protokoll9. Sitzung 73
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 109
- Protokoll12. Sitzung 149
- Protokoll13. Sitzung 163
- SonstigesBericht des dritten Ausschusses der ersten Kammer, die über die ... 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 185
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 257
- Protokoll18. Sitzung 273
- Protokoll19. Sitzung 285
- Protokoll20. Sitzung 297
- Protokoll21. Sitzung 327
- Protokoll22. Sitzung 359
- Protokoll23. Sitzung 387
- Protokoll24. Sitzung 411
- Protokoll25. Sitzung 439
- Protokoll26. Sitzung 461
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 499
- Protokoll29. Sitzung 531
- Protokoll30. Sitzung 553
- Protokoll31. Sitzung 579
- Protokoll32. Sitzung 603
- Protokoll33. Sitzung 641
- Protokoll34. Sitzung 669
- Protokoll35. Sitzung 693
- Protokoll36. Sitzung 703
- Protokoll37. Sitzung 723
- Protokoll38. Sitzung 751
- Protokoll39. Sitzung 783
- Protokoll40. Sitzung 805
- Protokoll41. Sitzung 825
- Protokoll42. Sitzung 839
- Protokoll43. Sitzung 863
- Protokoll44. Sitzung 895
- Protokoll45. Sitzung 927
- Protokoll46. Sitzung 955
- Protokoll47. Sitzung 981
- Protokoll48. Sitzung 987
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll49. Sitzung 1003
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1045
- Protokoll52. Sitzung 1087
- Protokoll53. Sitzung 1109
- Protokoll54. Sitzung 1135
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1161
- Protokoll57. Sitzung 1183
- Protokoll58. Sitzung 1191
- Protokoll59. Sitzung 1197
- Protokoll60. Sitzung 1225
- Protokoll61. Sitzung 1237
- Protokoll62. Sitzung 1255
- Protokoll63. Sitzung 1281
- Protokoll64. Sitzung 1307
- Protokoll65. Sitzung 1315
- Protokoll66. Sitzung 1341
- ProtokollII. Sitzung 7
- BandBand 1849/50,1/2 -
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SOI jetzigen Zeit, wo so häufig der größte Werth auf Oeffentlichkekt und Mündlichkeit gelegt wird, ist mir diese Bemerkung des Ausschusses auffallend gewesen. Abg. v. Biedermann: Es ist mir, und ich glaube dies auch von den übrigen Mitgliedern des Legrtr'mationsaus- schusses sagen zu können, gewiß sehr schwer geworden, diesen Antrag an die Kammer bringen zu müssen; denn wir waren überzeugt und ich für meine Person möchte äs erellulimw schwören — ich würde kein Bedenken tragen dies zu thun — daß Niemand anders gemeint gewesen ist, als der zeither bei uns weilende Abg. Bahr. Auch muß ich es für sehr hart er kennen, daß diejenigen, welche im guten Glauben, daß Nie mand anders gemeint sein könnte, als eben der jetzige Abg. Bahr, nur einfach dessen Namen hinschrieben oder sich wohl auch verschrieben haben, nun nicht gezählt werden und ihres Stimmrechts verlustig gehen sollen. Allein wo das Gesetz so ganz bestimmt spricht, wie es hier der Fall ist, wo von einer zweifelhaften Auslegung desselben gar nicht die Rede sein kann, vermochten wir nicht zu einem andern als dem im Be richte vorgelegten Resultate zu gelangen, wobei wir jedoch der Hoffnung Raum gaben, daß eine neue Wahl uns denselben Mann als Abgeordneten wieder zuführen werde. Was endlich den vom Grafen von Hohenthal dem Bericht gemachten Bor wurf anlangt, so habe ich ihm entgegenzuhalten, daß cs ja in die Willkür eines Jeden gestellt ist, ob er seine Stimme öffent lich abgeben oder ob er durch einen selbstgeschriebenen Zettel abstiinmen will, daß man aber, wenn er das Letztere gewählt hat, man nicht darauf zurückkommen kann, ihn zu fragen, wie er es gemeint habe. Das liegt schon im Gesetze, denn des halb werden ja an den Zetteln die Nummern abgerissen, damit man nicht erkennen könne, wen Jemand ausgeschrieben, wie er also abgestimmt habe. Prinz Johann: Auch ich kann nur mit Bedauern dem Gutachten des Ausschusses bcistimmen, denn nicht nur hege ich große Achtung für den Abgeordneten, welcher heute wahr scheinlich aus unsererMitte scheiden wird, sondern ich bin auch der festen Urberzeugung, daß er von den meisten derer, welche die nunmehr als ungültig erklärten Wahlzettel geschrieben, allein gemeint worden ist. Wir sind aber verbunden, in diesen Wahlangelegenheiten die ganze Strenge des Gesetzes walten zu lassen, das Gesetz aber spricht es aus, daß, sobald die Stimmzettel über eine Wahl Zweifel übrig lassen, diese nicht gültig sein könne. Wenn daher die Möglichkeit vorhanden ist, -aß der auf einen Zettel geschriebene Name auch auf einen Andern gedeutet werden könne, so muß der Zettel cassirt wer den, und dies ist hier der Fall gewesen. Dagegen, und um Mißverständnissen vorzubeugen, gestehe ich, daß ich auf einige andere Dinge nicht das Gewicht lege, welches ihnen der Aus schuß beizulegen scheint, zum Beispiel auf die Orthographie, ob man denNamenBähr mit dem e oder ohne h oder mit dem ä geschrieben hat. Sobald sich kein Anderer im Dorfe befin det, welcher ebenfalls gemeint sein kann, so wird man aufjenes eben so wenig Werth zu legen haben, als wenn man statt Gottlob z. B. Gottlieb geschrieben hat. Abgesehen aber auch davon, bleiben allerdings immer noch Gründe genug übrig, um die Wahl des bisherigen Abg. Bähr als ungültig zu erklären. Wicepräfldent Schenk: Wünscht noch Jemand zu sprechen? Da dies nicht der Fall zu sein scheint, so schließe ich die Debatte und überlasse dem Herrn Berichterstatter, ob er noch zum Schluffe sprechen will. Berichterstatter 0. Joseph: Es ist nicht daö erste Mal, daß der Legitimationsausschuß auf die Eigenschaft des Ge heimen bei unserem Wahlverfahren hat Bezug nehmen müs sen. Es war dasselbe der Fall, als es sich um Beiseitelegung einiger Stimmzettel handelte, welche im Orte Vielau und Oberhaßlau abgegeben worden waren, und damals hat der GrafHohenthal dagegen etwas nicht eingewendet. Wenn nun in diesem Berichte ebenfalls daraufBezug genommen worden ist, so ist dies deshalb geschehen, um darzulegen, daß es un zulässig seyn würde, auf Beweggründe der Abstimmung von auswärts her mit Muthmaaßungen einzugehen. Es ist Ger setz, daß die Abstimmung geheim ist, und es kommt hiernach nichts darauf an, ob die eine oder die andere Ansicht der Oef» fentlichkeit der Abstimmung den Vorzug gkebt. Wenn also unser Wahlgesetz, bei dessen Bcrathung es an der Zeit gewe sen wäre, jene Bestimmung zu bekämpfen oder zu vcrtheidi- gen, das geheime Abstimmungsverfahren verschreibt, so kann dem Ausschüsse kein Borwurf gemacht werden, wenn er sich auf etwas bezieht, was in voller Wirksamkeitdasteht. Da übri gens der Abg. Graf von Hohenthal auf den Werth des ent gegengesetzten Abstimmungsverfahrens Gewicht zu legen scheint, so fühle ich mich veranlaßt, wenigstens auch der an dern Meinung zu erwähnen, welche ihre Unterstützung und dauernde Gründe dadurch erhalten hat, daß in der öffentli chen Abstimmung gewöhnlich das System der Bestechung und Corruption seine Herrschaft entfaltet hat. Es hat dies sogar das Beispiel eines Landes gezeigt, welches in dem festen und gemessenen Gebrauche der Freiheit weit vorgeschritten ist, das Englands. Es hat dies noch mehr gezeigt die Erfahrung anderer Continentalländer, welche den Fußstapfen jenes Lan des nachgetreten sind, und wer sich darüber noch in Zweifel befinden möchte, der wird von demselben bald geheilt sein, wenn er bedenkt, daß gerade diejenigen Regierungen dem ge heimen Verfahren der Wahlbestimmungen entgegentreten, welche die Oeffentlichkeir in andern Dingen hassen und sich dadurch auszeichnen, daß sie den Freiheiten des Bvlkes kei neswegs hold sind. Auch ich kann mich derUeberzeugung nicht entschlagen, daß viele derjenigen Stimmen, welche der Aus schuß nicht mit für Herrn Bahr in Rechnung zog, dennoch dem Gutsbesitzer Johann Gottlieb Bähr gegolten haben; allein eine aus dem Gesetze entnommene rechtliche Ueberzeu- gung durfte ich nicht fassen, selbst wenn ich von der andern Seite durch die thatsachlich und moralisch gewonnene Ueber-
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