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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 19. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-02-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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geändert an dm Grundrechten, damit ist nicht gesagt, daß diejenigen Staaten, welche bereits die Grundrechte eingeführt haben, nicht ohne weiteres dieBefugniß auch gegen uns er langten, während wir sie ihnen gegenüber üben und bean spruchen können, sondern es bezieht sich nur auf die Staaten, wo die Grundrechte noch nicht eingeführt worden sind. So lange aber dies nicht geschehen ist, tritt eben dieser Paragraph, der die Gegenseitigkeit voraussetzt, bei uns In ich t in Kraft. Ich wiederhole, das Mandat von 1831 wird heute und mor gen noch dem preußischen, dem österreichischen Staate und allen den Staaten gegenüber, die die Grundrechte noch nicht eingeführt haben, geltend gemacht werden können. Präsident Joseph: Der Abg. Klinger hat einen Aende- rungsantrag gestellt, daß nach dem in dem zweiten Anträge in der dritten Zeile befindlichen Worte: „sofort" Folgendes ein- geschalten werde: „als Zeichen, daß diese Grundrechte auch dem sächsischen Volke gewährleistet sind". Unterstützt die Kammer diesen Antrag? — Ausreichend unterstützt. Präsident Joseph: Der Abg. Klinger hat ferner zu dem Anträge unter 3 den Zusatz vorgeschlagen: „hiernächst aber bei den zuständigen Organen derübrigen deutschenWölker rücksichtlich derjenigen Grundrechte, welche eine Reciprocität voraussetzen, die erforderlichen Schritte zu deren schleunigen Herstellung vornehmen." Unterstützt die Kammer auch diesen Antrag? — Ausreichend uuterstützt. Secretair Hohlfeld: Meine Herren, mag es seine sehr großen Schwierigkeiten haben, nach den scharfsinnigenDeduc- tionen des rechtsgelehrten Sprechers vor mir noch das Wort zu nehmen, so halte ich den gegenwärtigen Augenblick doch für vollkommen dazu geeignet, und ich will es thun, um noch einmal den allgemeinen Standpunkt aufzusuchen. Es handelt sich um die Frage über die sofortige und vollständige Publi kation der Grundrechte, des ersten Heimathsbandes, welches die Völker deutscher Zunge umschlingen soll, die erste Blüthe, welche allen Deutschen gemeinsam ihren Duft spendet, das erste Zeichen der Ueberwindung der alten jahrhundertlangen Schmach. Sollte es in diesem Saale noch in Frage gestellt werden können, ob sie anerkannt werden sollen? Es kann über eine solche Frage nie anders gesprochen werden und eine solche nie anders beleuchtet werden, als mit einem Rückblicke auf die deutsche Geschichte. Jahrhunderte der Zerrissenheit liegen hinter uns, ein Ringen der Dynastien, von dem Baume der deutschen Kraft einen Ast nach dem andern loszuzerren, ein Verrath der mächtigen Geschlechter nach dem andern ist in den Büchern der deutschen Geschichte eingetragen; fremde Drängerhorden fanden noch bis in die jüngste Zeit hinein willige Bundesgenossen unter den Mächtigen Deutschlands; die Freibriefe der Nationen lagen zerrissen vor den Füßen der Völker und jetzt, nachdem der Geist der Humanität, der Civilisation, der Nationalität endlich einen Einheitspunkt der Freiheit und des Rechts zu schaffen kräftig genug war, jetzt, wo am Webestuhle der Zeit zum Band der deutschen Einheit Faden zuFaden sich fügte, jetzt könnte noch die Frage verneint werden, dieses Band uns alle umschlingen zu lassen? Ich zweifle an dieser Verneinung. Hatten wir Deutsche zeither ein gemeinsames Recht, das gleicher Knechtschaft, ausgeprägt durch den deutschenBundestag, so lassenSie uns, meine Herren, das erste gemeinsame Recht auf gleiche Freiheit, gleicheBerech- tigungen, gleiche Geltung im deutschen Staatsleben, unver kümmert von den Quellen, daher es geflossen, annehmen. Ich gestehe, mir erzittert das Herz vor Freude in meiner deutschen Brust, wenn ich daran denke, daß nach dreißigjährigem Ringen, nachdem so manches edle, patriotischeHerzgebrochen, nachdem Hunderte von edlen Männern Deutschlands in dumpfen Kerkern die Ideale ihrer Jugendträume ausgeseufzt haben, daß endlich der große gewaltige Augenblick gekommen ist, in dem alle deutschen Stämme um ein gleiches Grundgesetz sich einigen können. Es ist in allgemeinen Zügen uns in diesen Grundrechten gegeben, die unserm Ausschüsse zur Berathung vorgelegen haben, und nur und stets nur werde ich dafür stim men können, die Publikation derselben ganz in derselben Form anzunehmen, in welcher sie, die Grundrechte, als msxng olmrw für das deutsche Reich, als Reichsgesetz verbrieft sind, von Wort zu Wort, ohne etwas daran zu ändern. Abg. Todt: Eigentlich, meine Herren, habe ich nicht erwartet, daß eine Diskussion über den Gegenstand unserer Tagesordnung in der Weise vor sich gehen werde, wie sie nun bis jetzt wirklich stattgefunden hat. Ich habe dies am allerwenigsten erwartet, nachdem von der Minister bank eine Eröffnung über den Rücktritt des zeitherigen Mi nisteriums erfolgt und also, wenn irgend Gegner des Depu tationsgutachtens vorauszusetzen gewesen wären, diese Geg ner beseitigt waren. Da nun aber einmal über den Gegen stand in der Weise, wie es geschehen, gesprochen worden ist, und da von mehrern Seiten ausdrückliche Erklärungen, wie man stimmen würde und weshalb, gegeben worden sind, so glaube ich, wird es mir diegeehrteKammer nichtverargen, wenn ich, wenigstens in ganz kurzen Worten, auch meinerseits eine Erklärung hier niederlege. Ich glaube, die Kammer wird mir dies um so weniger verdenken, als eine so exceptionelle Stellung, wie ich einnehme, und zwar amtlich sowohl, wie persönlich, Niemand weiter in dieser Kammer einnimmt. Ich will aber meine Erklärung ganz kurz in die Worte zusam menfassen, daß ich für die unverweilte und unverkürzte Pu blikation der Grundrechte ebenso unter bemalten Ministerium unter allen Umständen gestimmt haben würde, wie ich es auch unter dem neuen, von dem uns eben Mittheilung geworden ist, in ganz gleicher Weise thun werde. Ich würde dies aber wahrscheinlich nicht besonders ausgesprochen haben, weil es in der Regel ja hinreicht, seine Ansicht durch die Abstimmung zu erkennen zu geben, und nun, nachdem ähnliche Erklä rungen von anderer Seite her, wo es vielleicht minder erfor derlich gewesen wäre, geschehen sind, habe ich auch meiner-
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