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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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Präsident Joseph: Verlangt hierüber Jemand das Wort? (Es meldet sich Niemand.) So richte ich die Frage an die Kammer: ob sie dem unter 8 von dem Ausschüsse gestellten Anträge beitritt? — Einstim mig Ja. Präsident Joseph: Tritt die Kammer auch dem von ihrem Ausschüsse unter 9 gestellten Anträge bei? — Einstim mig Ja. Berichterstatter Abg. Böricke: Es werden nunmehr die Vorschläge unter 10 und 11 vorzutragen sein, welche ebenfalls unter einander einen gewissen Zusammenhang ha ben. Der Ausschuß schlagt der Kammer vor, zu beschließen: (Die Vorlesung der Vorschläge unterlOundll erfolgt, s-L.-A. II. Abth. S. 58, Z. 5 v. u. bis S. 59 Z. 19 v. o.) Abg. Hitzschold: .Es hat mir unbegreiflich geschienen, daß ein solcher Eid, wie er hier geförmelt ist, wirklich noch in unsern Zeiten hat geschworen werden müssen, nachdem längst die Unparteilichkeit mcht nur der Verwaltungsbehörden, son dern namentlich auch der richterlichenBehörden gesetzlich aus gesprochen ist, hiernach aber durch die Verpflichtung auf die möglichste Wahrung der Interessen der Herrschaftsbesitzer na türlich die Parteilichkeit der Richter verlangt wird. Ich be grüßte daher den Antrag, der hier gestellt ist, wie die übrigen, mit Freuden, nur kann ich mit der Fassung desselben mich nicht einverstanden erklären. Ich muß nämlich der Staats regierung so gut, wie dem Papste zu Rom die moralische Kraft und die Füglichkeit bestreiten, Jemanden des geschwore nen Eides zu entbinden. Wollen wir irgend einer Instanz, wir Protestanten, irgend einer weltlichen oder geistlichen In stanz ein solches Recht einräumen, so würden wir uns des Jrrthums schuldig machen, dessen sich die Bekenner des rö misch-katholischen Glaubensbekenntnisses durch ihre Appella tion an den Papst in Gewissenssachen schuldig gemacht ha ben. Es ist im Gutachten früher beantragt und von der Kammer angenommen worden, daß die dermalen fungirenden Beamten in den Schvnburg'schen Receßhevrschaften künftig als königlich sächsische Staatsdiener zu fungiren haben, und wenn dem so ist, so würde natürlich dann auch von der Be freiung derselben von dem geschworenen Diensteide die Rede sein können, die Rede sein müssen, und da wird sich nun die beste Gelegenheit darbioten, sie auf eine füglichere Weise mit telbar von dem geleisteten Eide zu befreien, ohne daß gerade eine Entbindung ausgesprochen wird. Es würde nämlich jedenfalls eine nochmalige Verpflichtung derselben als könig lich sächsischer Staatsdiener erfolgen können, in andererWeise dieser Sondereid erfolgen, und in Betracht dessen beantrage ich, daß unter 10 die Worte: „des geleisteten Schvnburg'schen Diensteides entbunden erkläre" wegfallen und statt dessen ge setzt werde: „unter alleiniger Verweisung auf den geleisteten Staatsdienereid nochmals mittels Handschlags zu verpflich ten." Ich bitte, den Antrag zur Unterstützung zu bringen. Präsident Jo seph: Sie haben den Antrag gehört und ich frage: ob er unterstützt wird? — Geschieht ausreichend. Präsident Joseph: Wenn Niemand das Wort verlangt, so nehme ich die Debatte für geschloffen an. Berichterstatter Abg. Böricke: Der Abg. Hitzschold hat Bedenken gegen die Form des von dem Ausschüsse vorgeschla genen Beschlusses erhoben. Ich bin der Meinung gewesen, daß eine feierliche Entbindung rücksichtlich des geleisteten Schönburg'schen Diensteides nicht stattfinden werde, sondern daß dies in einer diesfallsigen Verordnung erwähnt werde. Ohnedies ergiebt sich das Aufhören der besonder» Receß- verpflichtung, welche zeither von den verpflichteten Schyn- burg'schen Beamten übernommen worden ist, von selbst; die Hauptsache liegt darin, daß die besonder» Receßverhalt- nisse, also auch die unterwürfige Stellung der bei den dortigen BehördenAngestellten gegen ihrePatrimonialherren von selbst aufhören. Die Entbindung vom patrimonialen Eide ist da her nur eine sich von selbst verstehende Formel, welche die Staatsgewalt bei ihrer neuen Stellung wohl in Anwendung bringen kann. Eine Entbindung von dem fraglichen Eide würde nur dann bedenklich sein, nur dann würde dadurch in das moralische Gebiet widrig eingegriffen werden, falls die Verhältnisse, unter denen der Eid früher gegeben und gefor dert worden, noch fortbestehen sollten. Allein diese Verhält nisse bestehen nicht fort, sie haben so ipso dadurch, daß sie außer Kraft getreten sind, aufgehört; und es erledigt sich der Eid um so mehr, weil derselbe ein blos provisorischer ist, nämlich weil er sich darauf bezieht, daß die Beamten in ihrer Wirksamkeit dasjenige thun wollen, was sie für die Patrimonialherren können. Nun aber hört ja die Wirksam keit der Beamten für die Erhaltung des Erläuterungsrecesses und seines Princips auf. Das Versprechen hat also keinen Gegenstand, worauf es sich bezieht. Da nun schon von den einzelnen dortigen Beamten, von den Richtern der Richtereid, von den Geistlichen der Religionseid geleistet worden ist, so würde ich mich dem Anträge des Abg. Hitzschold nicht an schließen können. Präsident Joseph: Die Debatte ist bereits geschlossen, jedoch frage ich die Kammer: ob sie dem Abg. Hitzschold aus nahmsweise nochmals das Wort gestatten wolle? — Ein stimmig Ja. Abg. Hitzschold: Es ist mir allerdings der Rechtssatz wohl bekannt, vessemte cau8a ve88at elkootus, d. h. wenn die Ursache beseitigt wird, fällt auch die Wirkung hinweg. Allein trotzdem.muß ich bei meinem Anträge stehen bleiben, weil, wenn das begründet ist, was der Herr Berichterstatter be merkte, wenn cs sich von selbst versteht, daß die Beamten nun mehr ihres Eides entbunden sind, dieser ausdrückliche Antrag nicht gestellt zu werden braucht. Es bedarf dann weder eines feierlichen, noch unfeierlichen Eides, es bedarfdann dieserBe- stimmung gar nicht. Hier ist aber beantragt, es solle ausge-
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