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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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Hrochen werden, und wenn der Ausschuß hierbei stehen bleibt, so müßte ich aus den angedeuteten Gründen gegen den An trag stimmen. Ich habe aber gar keine Wiederholung der feierlichen Handlung in ihrer größten Bedeutung jetzt haben wollen, ich habe nur gesagt, sie sollen nochmals mittelst Hand schlags unter Verweisung auf ihren frühem Eid als königlich sächsische Staatsdiener verpflichtet werden, und hierin finde ich, wenn Man einmal etwas Symbolisches haben will, etwas Bedenkliches und Gefährliches gar nicht. Es kommt hier und da vor, daß bei Besetzung einer neuen Directorialstelle die Untergebenen, die den Diensteid bereits geleistet haben, z. B. Lei städtischen Aemtern, mittelst Handschlags nochmals ge loben, ihren Amtspflichten überall nachzukommen. Ebenso läßt sich das bei derVerwandlung der Verhältnisse imSchön- burg'schen ausführen. Ich müßte daher wünschen, daß der Antrag vom Ausschüsse entweder ganz zurückgenommen werde, oder ich möchte der Kammer anrathen, meinen Antrag anzunehmen, damit etwas Symbolisches bestimmt ausge sprochen werde, wodurch gewiß keinesfalls sich ein Gewiffens- irrthum zu erkennen gäbe. BerichterstatterAbg.Böricke: JmGrunde läuftBeides, sowohl derAusschußantrag, wie auch der Antrag des Abg. Hitz- schold aufEins hinaus. Der sogenannteReceßeid der Schön- burg'schenBeamten,dieihngeleistethaben, hört auf als ww kungslos,dieNothwendigkeit dieses Grundsatzes ist dadurch ge geben, daß der Abschnitt desErläuterungsrecesses, der von jener Dienstverpflichtung handelt, außer Kraft tritt. In der Form sindbeideAntrageverschieden. JchlegefreilicheinGewichtauf diejenige Form, welche von Seiten des Ausschusses vorgeschla genwordenist. Es kann wohlängstliche Gemütherunterjenen Angestellten geben, welche, nachdem sie einmal den Eid ge leistet haben, meinen, daß sie, falls etwa bei der künftigen Verrichtung ihrer öffentlichen Functionen ein besonderes In teresse ins Spiel komme, welches den Besitzern der Schön- burg'schen Herrschaften angehört, dies noch mit beobachtet werden müsse. Insofern könnte irgend einer der dort ange stellten und fortfungirenden Beamten trotz der gelösten Receßverhältnisse, trotz ihrer Verpflichtung als Staatsdiener sich an einem Gewiffensconflicte wähnen. Darum halte ich es für zweckmäßig, wenn die Form des Beschlusses beachtet wird, die vom Ausschüsse vorgeschlagen worden ist, um so mehr, weil dieser Receßeid der Krebsschaden des ganzen receß- mäßigen Systems gewesen ist. Er ist es gewesen, welcher den tüchtigsten und redlichsten Beamten ihre Pflicht nach allen Seiten hin auch gegen die Mitglieder des Hauses Schönburg zu thun ungemein erschwert und die Saat des Mißtrauens unter die übrigen Staatsangehörigen im Neceß- gebiete reichlich ausgestreut hat, eine Saat des Mißtrauens, die eben zu denUebelständen geführt hat, welche schon früher von Abgeordneten, außer mir, als die trübsten geschildert wor densind. Eine Erklärung der Regierung in der desfallsigen Bekanntmachung, daß die Wirkung des Receßeides aufge-^ hört habe, dürfte also wohl zweckmäßig sein, und das bezweckt der Vorschlag des Ausschusses. Präsident Joseph: Der Ausschuß beantragt zuvörderst, daß die Kammer beschließen wolle, daß der V!. Abschnitt des Erläuterungsrecesses für außer Kraft gesetzt zu erachten sei. Tritt die Kammer hierin dem Ausschüsse bei? — Einstim mig Ja. Präsident Joseph: Außerdem hat Abg. Hitzschold zum zweiten Theile des unter 10 aufgeführten Antrags ein Amende ment gestellt, welches den Antrag des Ausschusses dahin verwandeln würde: „Die Staatsregierung zu ersuchen, daß sie die in öffentlichen, weltlichen oder geistlichen Aemtern An gestellten des Receßgebietes unter alleiniger Verweisung auf den geleisteten Staatsdkenereid nochmals mittelstHandschlags verpflichte." Ich werde diesen Antrag zuvörderst zur Ab stimmung bringen und, würde dieser verworfen, dann die Frage auf das Deputationsgutachten richten. Ich frage: ob Sie dem eben verlesenen Hitzschold'schen Anträge beistim men? — Wird gegen 12 Stimmen angenommen. Präsident I oseph: Der Ausschuß hat ferner beantragt, daß die Kammer beschließen wolle, daß die ZZ. 10 und 11 im I, Abschnitte des Erläuterungsrecesses für außer Kraft zu er achten seien. Tritt die Kammer diesem Anträge bei? — Ein stimmig Ja. Berichterstatter Abg. Böricke: Im Berichte heißt es weiter (s. L.-A. lll. Abth. S. 59 Z. 20 v. o. bisS. 60 Z.4 v. o.): Der Nachweis darüber, daß dem so sei, ist in den No ten enthalten. Es liegt hierin ausgesprochen, daß zwischen den Verhältnissen der Bewohner des Receßgebietes und denen der übrigen Landeseinwohner nicht der mindeste Unter schied weder rücksichtlich der staatsbürgerlichen Rechte noch der staatsbürgerlichen Pflichten ist. Präsident Joseph: Verlangt Jemand hierüber das Wort? — Erkennt die Kammer an, „daß folgende Ab schnitte des Erläuterungsrecesses §§-1,8 und16 im 1. Abschnitt, ferner Abschnitt II. und V.,ferner die §§. 1,2,5, 6, 9 und 10 im III. Abschnitte, inglei- chen der erste Satz von §. 1 im IV. und der erste Satz vonZ. 4 i m lll. Abschnitt des Erläuterungs recesses, so wie die denselben entsprechenden 6,10 und 14 des Haup trecesses, theils weil sie transitorische, theils weil sie allgemeine gesetz liche Bestimmungen enthalten — sich vonselbster- ledigen werden"? — Einstimmig Ja. Berichterstatter Abg. Böricke:(verlieflAbschnittV. des Berichts, s. L.-A. It. Abth. S. 61, Z. 1 v. o. bis Z. 8 v. o.) Präsident Ioseph: Will die Kammer die Staatsregie rung auffordern: ») „daß die im Verordnungswege zu erlassenden interimistischen Anordnungen und Maaßregeln noch im Laufe des gegenwär tigen Landtags getroffen, und I>) die desfall-
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