Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
SIS Staaten einer Abänderung unterworfen werden müßten, um sie mit dem gedachten Verfaffungswerke in Einklang zu brin gen. Unter diesen Umstanden darf man sich der festen Hoff nung hingeben, daß die Nationalversammlung ihr aufrichtiges Streben dahin richten wird, die Selbstständigkeit der Einzel staaten keinen andern Beschränkungen zu unterwerfen, als den durch Herbeiführung der so lange ersehnten Einigung und Kräftigung Deutschlands unumgänglich gebotenen." Es ist hier ausdrücklich hervorgehoben und es tritt die bewußte, mit besonder» Motiven begründete Absicht der Deputation klar hervor, daß sie über das Princip keinen Beschluß veran lassenwolle. Und wenn überden Standpunkt, welcher künftig einzunehmen sein werde, Andeutungen gegeben worden sind, so hat man dabei nichts weniger als einen künftigen Wi derstand gegen die Beschlüsse der Nationalversammlung ins Auge gefaßt. Es wird vielmehr nur von der Hoffnung gesprochen, daß die Nationalversammlung ihre Macht nicht zur unnöLHigen Beschränkung der Selbstständigkeit der einzelnen Staaten mißbrauchen werde. In diesem Sinne hat die Deputation vorgeschlagen, sich beim Decret vom 28. August zu beruhigen, und nach diesem Vorschläge hat sich die zweite Kammer bei diesem Decrete beruhigt, und ganz in dem nämlichen Sinne ist in der ersten Kammer die Verhand lung gepflogen und darüber Beschluß gefaßt worden. — Ich habe bewiesen, daß über das Princip ein Beschluß im Jahre 1848 nicht gefaßt worden ist; ebenso wenig ist dies im Jahre 1849 geschehen. Bei allen Fragen, welche bis jetzt in Beziehung auf das deutsche Verfassungswerk vor gekommen sind, haben wir ausdrücklich vermieden, über das Princip Beschluß zu fassen, und wenn ein solcher Beschluß zur Verhandlung gekommen wäre, so würde ich mich mit Ent schiedenheit gegen die Nichtanerkennung des Princips der Souverainetät der Nationalversammlung ausgesprochen ha ben. So viel ist gewiß, es existirt kein gegen dieses Princip gerichteter, von den beiden verfassungsmäßigen Factoren der Staatsgewalt gefaßter Beschluß, und ich hoffe, es soll auch ein solcher Beschluß vor dem endlichen Ausgange der deut schen Verfaffungsfrage nicht gefaßt werden. Was mich we nigstens anlangt, so hänge ich an der Idee der Souveraine tät des deutschen Volkes mit unerschütterlicher Festigkeit, vom ersten Anfang an bis aus den heutigen Tag. Ich halte diese Idee heilig und wahre sie gleich jenem ewigen vestalischen Feuer, und ich will auch lieber an dieser Flamme verbrennen, ehe ich dazu beitragen möchte, sie auszulöschen. Ich rufe den Particularisten zu, sie mögen bedenken, daß sie leicht in die Lage kommen können, eine zweite Inkonsequenz zu be gehen, und ein Princip, welches sie jetzt im Interesse der De mokratie aufgeben, künftig als die allein mögliche Waffe der Democratie mit allen Kräften wieder aufzufassen. Es ist noch nicht aller Tage Abend, und es kann die Stunde kommen, wo jeneUamme, welche allerdings durch die Schuld des größ ten Theils ihrer Hüter dem Verlöschen nahe gewesen, wieder heller zu leuchten beginnt. Jetzt schon mit Gewährung bes^ Wahlgesetzes, mit dem Beschlüsse über den Welcker'schen An trag, ist sie durch den warmen und kräftigen Anhauch aus de mokratischer Brust und durch den frischen Luftzug von einer Seite des Parlaments her, welche wenigstens eine anerken- nungswerthe Selbstständigkeit gewahrt hat, gegenüberden For derungen der Dynastien, zu neuem lebenskräftiger»: Wachs- thum emporgelodert. Ich frage, was dann, wenn die National versammlung etwa übel oder gut eine deutsche Verfassung zu Stande bringt, welche den Kronen von Olmütz, Berlin und Petersburg, — denn ich kann mich des Gedankens an einen Einklang unter dieser verhängnißvollen, in den Jahren 1772, 1793 und 1795 allen cultivkrten Nationen der Welt zum Me dusenhaupte gewordenen Trias nicht entschlagen, — ich sage, was dann, wenn das deutsche Verfassungswerk diesen Kro nen nicht gefallen sollte, wenn auch das deutsche Volk mit ei ner allergnädigsten Octroyirung allerhöchst heimgesucht würde, wenn die Abgeordneten des Reichs an einem gewitterschwan- gern Tage die Tbüren zum Parlament und die Zugänge zur Paulskirche mit Bajonetten besetzt fanden, und wenn sie dannthun,wassiethunmüssen, und wären es ihrer an die 200, ich frage, was dann? Dann würden Millionen deutscherHerzen dieser Nationalversammlung jubelnd entgegen schlagen, man würde es nicht beim passiven Widerstande be wenden lassen, Hunderttausende von Armen würden sich re gen, Hunderttausende von Bajonetten würden diese National versammlung in die Paulskirche wieder einführen; der Rie senkampf wird gekämpft werden, und das Volk wird siegen. Dann werden dieParticularisten beschämt und reuevoll in ihr altes Lager zurückgekehrt sein und das Volk wird sie amnesti- ren; glücklich aber, wer einer solchen Amnestie nicht bedarf. Möge man es von einemDesichtspunkte betrachten, von wel chem man wolle, der Standpunkt der Vereinbarung ist fak tisch nicht vorhanden und principiell nicht berechtigt. Dies ist auch beider gegenwärtigen Frage festzuhalten, und des halb behaupte ich, die Grundrechte sind ein Reichsgesetz und müssen als solche ihre volle Geltung, gegenüber jedem Ver trage von Privaten unter sich und mit der Regierung, haben. Zwar hat man noch andere Zweifel erhoben, und in Bezug auf die vorliegende Receßfrage geltend gemacht, daß derBun- destag trübseligen Andenkens Garantie für diesen Vertrag ge leistet habe. Diese Garantie ist durch und durch erloschen. Man hat aber bei dieser letztern Ansicht, der ich, wie bemerkt, beistimme, und welche gestern in diesem Saale ihren Vertreter gefunden hat, sich auf Motive bezogen, denen ich nicht beistimmen kann. Man hat die Ansicht, daß die Garantie des Bundestags erloschen sei, damit verthcidigt, daß der Bun destag seine Rechte, seine Gewalt mit Genehmigung der Na tionalversammlung auf die Centralgewalt übertragen habe, und daß also die Centralgewalt nicht mehr an jene Garantien gehalten sein könne. Dies kann ich nicht zugeben. Es ist begründet, daß am 12. Juli, nachdem der Rekchsverwesec
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder