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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028259Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028259Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028259Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- Allgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 3. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-12-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 21
- Protokoll5. Sitzung 27
- SonstigesTabellarische Uebersicht sämmtlicher Staatsschulden, welche in ... 43
- Protokoll6. Sitzung 47
- Protokoll7. Sitzung 55
- Protokoll8. Sitzung 69
- BeilageBeilage A. 99
- Protokoll9. Sitzung 101
- Protokoll10. Sitzung 121
- Protokoll11. Sitzung 137
- Protokoll12. Sitzung 161
- Protokoll13. Sitzung 167
- BeilageBeilagen des Deputationsberichts. 201
- Protokoll14. Sitzung 205
- Protokoll15. Sitzung 213
- BeilageBeilage A. und B. 227
- Protokoll16. Sitzung 233
- BeilageBeilage D. 240
- Protokoll17. Sitzung 243
- Protokoll18. Sitzung 259
- Protokoll19. Sitzung 275
- Protokoll20. Sitzung 301
- Protokoll21. Sitzung 315
- SonstigesUeber die Straflosigkeit der Unzucht und die Ungültigkeit der ... 340
- Protokoll22. Sitzung 347
- Protokoll23. Sitzung 369
- Protokoll24. Sitzung 381
- Protokoll25. Sitzung 399
- Protokoll26. Sitzung 431
- Protokoll27. Sitzung 449
- Protokoll28. Sitzung 477
- Protokoll29. Sitzung 493
- Protokoll30. Sitzung 517
- Protokoll31. Sitzung 551
- Protokoll32. Sitzung 569
- Protokoll33. Sitzung 587
- Protokoll34. Sitzung 619
- Protokoll35. Sitzung 637
- Protokoll36. Sitzung 651
- BeilageBeilage zu Position 48. 681
- Protokoll37. Sitzung 683
- Protokoll38. Sitzung 699
- Protokoll39. Sitzung 723
- Protokoll40. Sitzung 743
- Protokoll41. Sitzung 771
- Protokoll42. Sitzung 799
- Protokoll43. Sitzung 817
- Protokoll44. Sitzung 833
- Protokoll45. Sitzung 847
- Protokoll46. Sitzung 859
- Protokoll47. Sitzung 869
- Protokoll48. Sitzung 895
- Protokoll49. Sitzung 907
- Protokoll50. Sitzung 917
- Protokoll51. Sitzung 931
- Protokoll52. Sitzung 943
- Protokoll53. Sitzung 961
- Protokoll54. Sitzung 973
- Protokoll55. Sitzung 995
- Protokoll56. Sitzung 1007
- BandBand 1851/52 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. I. Kammer. Dresden, am 22. December. ° 1851« Dritte öffentliche Sitzung der ersten Kammer am 20. December 1851. Inhalt: Verpflichtung Sr. König!. Hoheit des Prinzen Johann und des Grafen Solms-Wildenfels. — Registrandenvortrag. — An zeige, dieConstituirung der ersten und dritten Deputabon betr. — Vortrag und Genehmigung einer ständischen Schrift, die Wahl des Ausschusses zur Verwaltung der Staatsschuldencasse betr. — Bcrathung und Beschlußfassung über das königliche Decret, die Aufwandsentschädigung der Präsidenten betr. — Urlaubsgesuch. Die Sitzung beginnt um 11 Uhr 25 Minuten in An wesenheit des Staatsministers v. Friesen und in Gegen wart von 37 Kammermitgliedern. Präsident v. Schönfels: Bevor wir zum Vortrag aus der Negistrande verschreiten, habe ich der Kammer die erfreu liche Eröffnung zu machen, daß Se. königl. Hoheit Prinz Johann von seiner in das Ausland unternommenen Reise glücklich zurückgekehrt ist und heute seinen Platz in der Kam mer wieder einnimmt. Ein Gleiches findet Statt in Bezug auf Se. Erlaucht den Herrn Grafen zu Solms-Wildenfels. Auch dieses geehrte Mitglied ist nun eingetroffen; dasselbe hat je doch die an ihn gerichtete Missive zur Zeit dem Direktorium -noch nicht übergeben, und zwar aus dem Gründe, weil dieselbe ihm abhanden gekommen. Das Directorium hat jedoch kein Bedenken, der Kammer vorzuschlagen, dem Herrn Grafen den Eintritt zu gestatten, da dessen Sitz in der Kam mer auf Autorität beruht und dessen Person uns Allen hin länglich bekannt ist; zudem hat derselbe auch versichert, die fehlende Legitimation ehebaldigst beizubringen. Ich habe zu erwarten, ob die Kammer die Ansicht des Direktoriums in Bezug hierauf theilt, und wenn Niemand dagegen spricht, so werde ich annehmen, daß dies der Fall sei. — Es ist nun zur Verpflichtung der beiden erlauchten Personen zu ver schreiten, und zwar mittelst Handschlags. Ich habe die ge ehrten Herren zu ersuchen, sich zu erheben. Sie haben Beide, meine hochgeehrtesten Herren, als frühere Mitglieder dieser Kammer den in§.82derVerfassungsurkundevorgeschriebenen Eid bereits geleistet; nach Vorschrift der Landtagsordnung I° K. (1« Abonnement.) ist dieser Eid Ihnen deshalb nur durch Verlesung ins Ge- dächtniß zurückzurufen, und mir werden Sie dann, wenn dies geschehen, den Handschlag darüber geben, daß Sie sich ber allen Ihren ständischen Handlungen diesen Eid zur Richt schnur dienen lassen wollen. Ich ersuche nun den Herrw Secretair Starke, diesen Eid zu verlesen. (Nach Verlesung des Eides und Abnahme des Hand schlags.) Grafzu Solms-Wildenfels: Ich habe bei meiner Rückkunft hierher mit Bedauern befunden, daß die hohe Kammer der Meinung war, ich sei ohne Entschuldigung aus geblieben; da dies aber nicht der Fall ist und ich beim hohen? Ministerium des Innern meine Entschuldigung zu rechter Zeit angegeben habe, glaube ich dies hiermit erklären zu müssen. Bei dieser Gelegenheit kann ich nicht unterlassen^ meinen Dank auszusprechen dafür, daß wenigstens Eine Stimme in meiner Abwesenheit sich für mich erhoben hat und zugleich das verehrliche Directorium den Rath nicht be folgt hat, der ihm gegeben wurde, mich amtlich zu citiren. Es würde dies zwar zu nicht Vielem geführt haben, aber es wäre doch unangenehm gewesen, und ich statte daher meinen Dank dem Directorium ab. Präsident v. Schönfels: Zu meiner Rechtfertigung habe ich zu erwidern, daß allerdings in den Augen des Di- rectoriums Se. Erlaucht der Herr Graf nicht entschuldigt er scheinen konnte, weil bei dem Directorium ein Entschul digungsschreiben von ihm nicht eingegangen war, und wie befanden uns daher in Bezug auf die Ankunft Sr. Erlaucht durchaus im Dunkeln. Es war daher unsere Pflicht, wie es bei jedem andern Mitglicde auch der Fall gewesen wäre und wie es §. 26 der Landtagsordnung vorschreibt, der Kammer eine Eröffnung darüber zu machen, daß Se. Erlaucht nicht eingetroffen sei und sich auch nicht entschuldigt habe. Grafzu Solms-Wil den felsrJchhabemich nicht über das Directorium zu beschweren, danke ihm vielmehr dafür, daß es mich nicht amtlich citirt hat, wiederhole aber, daß ich bereits früher, ehe der Landtag versammelt war, bei dem Mi nisterium eine Entschuldigung eingcreicht habe. Staatsminister v. Friesen: Ich muß das, was Se. Er laucht gesagt haben, bestätigen. Derselbe hat in einem 3
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