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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028259Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028259Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028259Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- Allgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 26. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-04-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 21
- Protokoll5. Sitzung 27
- SonstigesTabellarische Uebersicht sämmtlicher Staatsschulden, welche in ... 43
- Protokoll6. Sitzung 47
- Protokoll7. Sitzung 55
- Protokoll8. Sitzung 69
- BeilageBeilage A. 99
- Protokoll9. Sitzung 101
- Protokoll10. Sitzung 121
- Protokoll11. Sitzung 137
- Protokoll12. Sitzung 161
- Protokoll13. Sitzung 167
- BeilageBeilagen des Deputationsberichts. 201
- Protokoll14. Sitzung 205
- Protokoll15. Sitzung 213
- BeilageBeilage A. und B. 227
- Protokoll16. Sitzung 233
- BeilageBeilage D. 240
- Protokoll17. Sitzung 243
- Protokoll18. Sitzung 259
- Protokoll19. Sitzung 275
- Protokoll20. Sitzung 301
- Protokoll21. Sitzung 315
- SonstigesUeber die Straflosigkeit der Unzucht und die Ungültigkeit der ... 340
- Protokoll22. Sitzung 347
- Protokoll23. Sitzung 369
- Protokoll24. Sitzung 381
- Protokoll25. Sitzung 399
- Protokoll26. Sitzung 431
- Protokoll27. Sitzung 449
- Protokoll28. Sitzung 477
- Protokoll29. Sitzung 493
- Protokoll30. Sitzung 517
- Protokoll31. Sitzung 551
- Protokoll32. Sitzung 569
- Protokoll33. Sitzung 587
- Protokoll34. Sitzung 619
- Protokoll35. Sitzung 637
- Protokoll36. Sitzung 651
- BeilageBeilage zu Position 48. 681
- Protokoll37. Sitzung 683
- Protokoll38. Sitzung 699
- Protokoll39. Sitzung 723
- Protokoll40. Sitzung 743
- Protokoll41. Sitzung 771
- Protokoll42. Sitzung 799
- Protokoll43. Sitzung 817
- Protokoll44. Sitzung 833
- Protokoll45. Sitzung 847
- Protokoll46. Sitzung 859
- Protokoll47. Sitzung 869
- Protokoll48. Sitzung 895
- Protokoll49. Sitzung 907
- Protokoll50. Sitzung 917
- Protokoll51. Sitzung 931
- Protokoll52. Sitzung 943
- Protokoll53. Sitzung 961
- Protokoll54. Sitzung 973
- Protokoll55. Sitzung 995
- Protokoll56. Sitzung 1007
- BandBand 1851/52 -
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stimmen werde. Ich thue es ebenfalls blos aus Consequenz. Ich habe gegen die Ablösung gestimmt; ich kann also nicht dafür stimmen, daß man, so triftig auch die leidigen Gründe sind, die die geehrte Deputation verhindert haben, eine Be fürwortung der Petition einzuschlagen, nicht wenigstens die Uebelstände versucht auszugleichen, die mit dem Ablösungs gesetze Zusammenhängen. V. Friesen: Ich erinnere mich der Verhandlungen über die Ablösung der geistlichen Zehnten und Naturalgefälle sehr wohl; bei drei Landtagen habe ich daran Lheil genommen und die Erinnerung gehört keineswegs zu meinen erfreulichen. Ich habe damals dem Gesetze sehr ungern beigestimmt; ich bin immer der Meinung gewesen, wenn man der Kirche oder jemand Anderem einmal eine Naturalabgabe schuldig ist, muß man sie auch geben, muß man sie gern geben, man muß sie auch richtig geben und demjenigen, dem man sie schuldig ist, nicht etwas abzwacken. Ich glaube also, man Hätte die Naturalzehnten und Abgaben an die Geistlichkeit recht gut können bestehen lassen. Indessen, es ging einmal nicht, wir mußten uns dem Andrangen und dem Geiste und der Stim mung der Zeit fügen, die Sache wurde einmal unhaltbar ge nannt, es mußte abgelöst werden. Man war einmal der Meinung, daß Naturalabgaben nicht mehr gegeben werden könnten und es waralso nichts dagegen zu machen. Das Gesetz kam zu Stande, aber meiner Meinung nach gewährt das Gesetz den Geistlichen keine hinlängliche Entschädigung. Der Durchschnitt von 3 Thalern für das Korn durch das ganze Land ist unrichtig. Ich habe selbst die Erfahrung gemacht, wenn ich Naturalzinsen abgelcft habe, die die Verpflichteten mir schuldig waren, habe ich alle Mal mehr bekommen, als durchschnittlich 3 Lhaler, für das Korn. Cs ist für die Geistlichen hier um so drückender, weil die Rente sich imLaufe der Jahre nicht ausgleicht, der Eine kann zu einer Zeit mit 3 Lhalern auskommen, ja noch übrig behalten, während der Nachfolger bei hohen Preisen wieder nicht damit auskommt, und was soll der anfangen, der blos 3 Thaler bekommt und sich dafür das Korn, was er braucht, offenbar nicht kaufen kann? Eine zweite Verkürzung ist durch dieLandrentenbricfe ringetreten, die nicht einmal 4 Prorent Rente gewähren, die Doch der Verpflichtete zu gewahren hat, so daß dann auch der Berechtigtes verliert, also Verlust in zweierlei Beziehung. Indessen das Gesetz ist einmal gegeben, es kann fürden Augen blick nicht geändert werden. Ich will mich auch jetzt nicht dafür erheben, einen bestimmten Antrag darauf zu stellen, daß der Wunsch der Petenten jetzt erfüllt wird; ich sehe ein, das Geld ist nicht dä, jetzt geradezu 20,000 Lhaser von Neuem zuzuschießen und ich zweifle, daß das würde bewilligtwcrden; ich wünschte nur so viel, daß den Petenten für die Zukunft noch nicht alle Hoffnung möchte abgeschnitten werden und daß das Cultusministerium, was, wie ich glaube, die Mittel zu einer Zulage nicht besitzt, doch wenigstens auf Mittel und Wege denken möge, um künftig einmal einen Ersatz und eine Ausgleichung zu gewähren. DieLandrentenbriefe wer den bekanntlich in die Verwahrung des Cultusministeriums genommen und da verwaltet, und, wie ich beim vorigen Land tage gehört habe, wird mit Benutzung früherer Ablösungen und unter Benutzung einer besseren Anlegung noch etwas an den Zinsens die von den Landrentenbriefen gezogen werden, gewonnen. Es wäre also doch vielleicht möglich, daß, wenn das Cultusministerium die Sache ins Auge faßte, mit derZeit noch ein Mittel gefunden werden könnte, um hier eine billige Zulage zu gewähren. Ich beabsichtige also jetzt nukgewisser- maaßen zura lslva zu erhalten, um damit den Petenten die Hoffnung nicht ein für alle Mal und fürimmer abzuschneiden. Wollte die geehrte Deputation vielleicht in ihren Antrag noch das einzige Wort einfchalten, diese Petition „für jetzt" auf sich beruhen zu lassen, so wäre ich vollkommen zufrieden gestellt; allein ich will auch hierauf einen Antrag nicht stellen, sondern nur hiermit den Wunsch derPetenten für dieZukunftgewahrt haben. v. Heynitz-Heynitz: Ich befinde mich in demselben Falle , wie der Herr Oberhofprediger, ich halte die Wirkung des Ablösungsgesetzes auf die Stellung der Geistlichen durch aus für verletzend. Ich beklage das um so mehr, da unsere Geistlichen verhältnißmäßig ohnedies schon viel zu schlecht gestellt sind. Ich muß gestehen, daß ich mich also mit dem Deputationsgutachten durchaus nicht vereinigen könnte. Wohl würde ich es eher thun können, wenn es in dem Sinne des Herrn v-Friesen abgeändert würde; so aber werde ich dagegen stimmen. Referent Biccpräsident Gott sch ald: Ich habe eigent lich wenig Veranlassung, das Wort zu ergreifen, indessen drängt es mich doch dazu. Zunächst wende ich mich zu dem, was der Oberhofprediger Herr v. Harleß gesagt hat. Ich habe zwar im Berichte schon mein Bedauern mit ausgespro chen, daß dem Wunsche der Petenten kein Gehör geschenkt werden kann, indessen ich wiederhole es auch mündlich, und wenn ich das nicht empfände, würde ich mich wenigstens eines doppelten Charactcrfehlers schuldig machen, nämlich des Undankes und der Jmpietät; denn ich muß hier einflie ßen lassen, daß ich herstamme aus einer geistlichen Familie, wo der Vater, die Großväter und zwei Schwäger dem geist lichen Stande angehört haben, daß ich also auch in meinen früheren Lebensvcrhaltnissen genugsam Gelegenheit gehabt habe, die Stellung der Geistlichen näher kennen zu lernen. Hierbei habe ich gefunden, daß sie nicht allenthalben benei denswert!) ist. Was die Aeußerung Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Johann betrifft, die dahin ging, daß Sie die Nor malpreise nicht für den Verhältnissen entsprechend hielten, so muß ich mich auf die Petition selbst beziehen; denn die Peten ten sagen, sie hielten sie für genügend und sie wären darauf berechnet, sowohl Berechtigten, als Verpflichteten gerecht zu werden. Was den Antrag in der ständischen Schrift beim vorigen Landtage betrifft, so habe ich mich allerdings vergeb-
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