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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028259Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028259Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028259Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- Allgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 5. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-01-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 21
- Protokoll5. Sitzung 27
- SonstigesTabellarische Uebersicht sämmtlicher Staatsschulden, welche in ... 43
- Protokoll6. Sitzung 47
- Protokoll7. Sitzung 55
- Protokoll8. Sitzung 69
- BeilageBeilage A. 99
- Protokoll9. Sitzung 101
- Protokoll10. Sitzung 121
- Protokoll11. Sitzung 137
- Protokoll12. Sitzung 161
- Protokoll13. Sitzung 167
- BeilageBeilagen des Deputationsberichts. 201
- Protokoll14. Sitzung 205
- Protokoll15. Sitzung 213
- BeilageBeilage A. und B. 227
- Protokoll16. Sitzung 233
- BeilageBeilage D. 240
- Protokoll17. Sitzung 243
- Protokoll18. Sitzung 259
- Protokoll19. Sitzung 275
- Protokoll20. Sitzung 301
- Protokoll21. Sitzung 315
- SonstigesUeber die Straflosigkeit der Unzucht und die Ungültigkeit der ... 340
- Protokoll22. Sitzung 347
- Protokoll23. Sitzung 369
- Protokoll24. Sitzung 381
- Protokoll25. Sitzung 399
- Protokoll26. Sitzung 431
- Protokoll27. Sitzung 449
- Protokoll28. Sitzung 477
- Protokoll29. Sitzung 493
- Protokoll30. Sitzung 517
- Protokoll31. Sitzung 551
- Protokoll32. Sitzung 569
- Protokoll33. Sitzung 587
- Protokoll34. Sitzung 619
- Protokoll35. Sitzung 637
- Protokoll36. Sitzung 651
- BeilageBeilage zu Position 48. 681
- Protokoll37. Sitzung 683
- Protokoll38. Sitzung 699
- Protokoll39. Sitzung 723
- Protokoll40. Sitzung 743
- Protokoll41. Sitzung 771
- Protokoll42. Sitzung 799
- Protokoll43. Sitzung 817
- Protokoll44. Sitzung 833
- Protokoll45. Sitzung 847
- Protokoll46. Sitzung 859
- Protokoll47. Sitzung 869
- Protokoll48. Sitzung 895
- Protokoll49. Sitzung 907
- Protokoll50. Sitzung 917
- Protokoll51. Sitzung 931
- Protokoll52. Sitzung 943
- Protokoll53. Sitzung 961
- Protokoll54. Sitzung 973
- Protokoll55. Sitzung 995
- Protokoll56. Sitzung 1007
- BandBand 1851/52 -
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Referent Secretair Starke: Ich fahre daher auf Seite 21 fort: Nach Borausschickung dieser Bemerkungen und Er läuterungen, welche es außerZweifel stellen dürften,daß gegen das gesammte Rechnungswerk eine begründete Erinnerung nicht zu ziehen sei und in Betracht, daß auch die königl. Ober rechnungskammer bereits die Liberation des Landtagsaus nnd bereits vor dem siebenjährigen Kriege entstandcnenen Steuerschulden, wegen deren successiver Abzahlung und resp. Umwandelung in landschaftliche Obligationen durch das Avertissement der vormaligen Obersteuereinnahme 6. ä. Leip ziger Ostermarkt1763 und durch die, wegen Errichtung einer Steuercreditcasse unter dem 10. October 1763 erlassene stän dische Declaration besondre Maßregeln ergriffen worden waren. (ok. Seite 293 und 299 der 2. Abtheilung des 0o<1. 4. Lheil.) Es waren diese Capitalien innerhalb der bestimmten Frist zur Auswechselung gegen landschaftliche Obligationen nicht angemeldet, noch über rechtsverjährte Zeit davon Zinsen erhoben worden, und wurden dieselben daher bereits im Jahre 1794 als verjährt erachtet. Mittelst höchsten Reseripts vom 9. Mai 1764. (of.2. Fortsetzung des 6oä. 2. Abtheilung 5. Buch S.1059.) wurde indeß dem Anträge auf Erlassung von Edictalcitatio- nen zum Behuf einer einzuleirenden Praclusion annoch An stand gegeben und vielmehr angeordnet, daß die deshalb zu treffenden Veranstaltungen so lange ausgesetzt bleiben sollten, bis die Verlosung der eingeschriebenen landschaftlichen Obli gationen beendigt sein würde, wogegen aber den sich etwa an meldenden Inhabern dergleichen unverwandelter Steuer scheine die Verabfolgung von Zinsen, wegen dießfalls einge- tretener Verjährung, abzusprechen sei. Bei der nach derTheilung Sachsens mit der Königlich Preußischen Regierung über die alterbländischenSteuerschul- den abgeschlossenen Convention kam diese Angelegenheit an derweit in Frage und wurde ein Theil dieser bezüglich der Zinserhebung als verjährt erachteteter Capitalien von der Krone Preußen übernommen, durch die Avertissements vom 23. Juni 1818 (Gesetzsamml. S. 45), 16. Januar 1821 (Ge- setzsamml. S. 3) und 31. März 1821 (Gesetzsamml. S. 45) aber bestimmt, daß die bei dem Königreich Sachsen verbliebe nen und zufolge Rescripts vom 9. Mai 1764 als verjährt zu betrachtenden Capitalien zwar nicht zu einer Umtauschung in solche verlosbare Steuerscheine zugelassen werden könnten und sollten, wie sie nach Maßgabe der gedachten Avertissements creirt worden waren, dennoch aber bei der Anmeldung baar zurückgezahlt werden sollten. DerBetrag der zur diesseitigen Vertretung verbliebenen, als verjährt betrachteten ältern Schulden belief sich nach dem, dem Avertissement vom 31. März 1821 angesügten Verzeich nisse sub. auf die Rcstsumme von 34,291 Thlr. 21 Gr. 6z Pf. und wurden di? Inhaber der über diese Capitalien ausgestell ten Documente mittelst erwähnten Avertissements nunmehr aufgefordert, sich zur Michaelismcsse 1823 bei der Steuercredit- caffenbuchhalterei in Leipzig anzumelden, zu legiti msten und sich gegen Rückgabe der Documente der schusses für ganz unbedenklich erachtet hat, findet sich die un terzeichnete Deputation darauf anzutragen veranlaßt, daß die erste Kammer, nach erfolgter Zustimmung der zweiten Kammer, im Verein mit derselben dem Landtagsausschusse zu Verwaltung der Staats schulden rücksichtlich der über die gedachte Verwal tung auf dieJahre1848,1849 und 1850 abgelegten Rückzahlung der Capitalien zu Ostern 1824 zu ge wärtigen, dabei aber zugleich für den Fall unter bleibender Anmeldung bedeutet, daß die Verjährung dieser Capitalien, nach §. 8 der Generalverordnung vom 14. December 1801, die Verjährung der auf Aufkündigung gestellten Schuldforderungen betref fend, mit Ablauf des zurOstermesse 1824 eintreten den Zahlungstermins ihren Anfang nehmen werde. Es ist diese Aufforderung nicht ohne Erfolg geblieben und sind nach einem Vortrage der ständischen Deputation zur Steuercreditcasse vom 10. April 1833, und der demselben an gefügten Darstellung der bei den sammtlichen Landesschulden bis dahin Statt gefundenen Veränderungen, of. Landtaasacten von 18KA, I. Abth. 3. Bd. S. 623 und 629, diese Capitalien bis auf die Summe von 17,781 Thlr. 11 Gr. 6z Pf. getilgt worden. Das höchste Decret über das Staatsschuldenwesen vom 14. November 1836 of. Landtagsacten von 18^, I. Abth. 1. Bd. S. 139 und die demselben angesügten Uebersichten und Erläuterun gen Seite 154 und 167 weisen ferner nach, daß der gedachte Betrag sich bis dahin in unveränderter Größe erhalten habe, unter dieser Summe aber 87 Thlr. 12 Gr. begriffen seien, welche auf einen, auf die Verwilligung 1749 lautenden, alten Steuerschein Nr. 1590 Michael 1775 zahl bar gesetzt, auch in Folge dessen an die Steuercreditcasse da mals bereits abgeliefert worden sind, und dermalen bei der Staatsschuldencafse unter den, durch den vorhandenen Kas- scnbestand gedeckten Passivresten fortgeführt werden, mithin von dem Staatsschuldenbetrage in Abzug zu bringen sind, weshalb solcher noch in der Höhe von 17,693 Thlr. 23 Gr. 6z Pf. zu berechnen war. Von letztbemerktem Betrage sind aber anderweit im Jahre 1837 306 Thlr. 6 Gr. durch Zahlung in Wegfall gekommen, ek. Bericht der zweiten Deputation der zweiten Kam mer vom 27. April 1840, und tabellarische Ueber- sicht sub T; Landtagsacten 1840, Beil, zu dem Protest der zweiten Kammer 2. Samml. S. 321 und verbleiben daher die Eingangs erwähnten 17,387 Thlr. 17 Gr. 6z Pf. Rest, wegen deren Abtragung, falls sie noch angemeldet wer den sollten, besondre Deckung erforderlich sein wird. Eine solche Anmeldung ist in der abgelaufenen Finanz periode 18AA nicht erfolgt und kaum mehr zu erwarten; es hat daher zwar zur Zeit noch nicht mit Abschreibung des frag lichen Betrags verfahren werden können, doch wird derselbe
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