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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028259Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028259Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028259Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- Allgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 46. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-05-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 21
- Protokoll5. Sitzung 27
- SonstigesTabellarische Uebersicht sämmtlicher Staatsschulden, welche in ... 43
- Protokoll6. Sitzung 47
- Protokoll7. Sitzung 55
- Protokoll8. Sitzung 69
- BeilageBeilage A. 99
- Protokoll9. Sitzung 101
- Protokoll10. Sitzung 121
- Protokoll11. Sitzung 137
- Protokoll12. Sitzung 161
- Protokoll13. Sitzung 167
- BeilageBeilagen des Deputationsberichts. 201
- Protokoll14. Sitzung 205
- Protokoll15. Sitzung 213
- BeilageBeilage A. und B. 227
- Protokoll16. Sitzung 233
- BeilageBeilage D. 240
- Protokoll17. Sitzung 243
- Protokoll18. Sitzung 259
- Protokoll19. Sitzung 275
- Protokoll20. Sitzung 301
- Protokoll21. Sitzung 315
- SonstigesUeber die Straflosigkeit der Unzucht und die Ungültigkeit der ... 340
- Protokoll22. Sitzung 347
- Protokoll23. Sitzung 369
- Protokoll24. Sitzung 381
- Protokoll25. Sitzung 399
- Protokoll26. Sitzung 431
- Protokoll27. Sitzung 449
- Protokoll28. Sitzung 477
- Protokoll29. Sitzung 493
- Protokoll30. Sitzung 517
- Protokoll31. Sitzung 551
- Protokoll32. Sitzung 569
- Protokoll33. Sitzung 587
- Protokoll34. Sitzung 619
- Protokoll35. Sitzung 637
- Protokoll36. Sitzung 651
- BeilageBeilage zu Position 48. 681
- Protokoll37. Sitzung 683
- Protokoll38. Sitzung 699
- Protokoll39. Sitzung 723
- Protokoll40. Sitzung 743
- Protokoll41. Sitzung 771
- Protokoll42. Sitzung 799
- Protokoll43. Sitzung 817
- Protokoll44. Sitzung 833
- Protokoll45. Sitzung 847
- Protokoll46. Sitzung 859
- Protokoll47. Sitzung 869
- Protokoll48. Sitzung 895
- Protokoll49. Sitzung 907
- Protokoll50. Sitzung 917
- Protokoll51. Sitzung 931
- Protokoll52. Sitzung 943
- Protokoll53. Sitzung 961
- Protokoll54. Sitzung 973
- Protokoll55. Sitzung 995
- Protokoll56. Sitzung 1007
- BandBand 1851/52 -
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beharren, nämlich den Zusatz, den sie damals beschlossen hat, aufrecht zu erhalten. Dieser Zu satz ist bereits von dem Herrn Referenten vorgetragen wor den; ich recapitulire ihn daher nicht, sondern frage nur: ob die Kammer ihrer Deputationinder vorliegen den Beziehung beizutreten gemeint ist? — Ein stimmig Ja. Referent v. Erdmannsdorf: Die zweite Differenz war bei Pos. 39. Die zweite Kammer hatte bei dieser Position die 1200 Khlr. nicht bewilligt, welche für einen Abtheilungs- chef in dem hohen Kriegsministerium selbst in Artillerie- und Zeughausangelegenheiten gefordert waren. In dem Bericht Ihrer Deputation über das Militairbudget sind sehr gründ lich alle Momente vor Augen geführt, welche es Ihrer Depu tation zur Pflicht machten, gerade auf diese Bewilligung einen besondern Werth zu legen. Es haben leider diese Gründe die jenseitige Deputation nicht überzeugen können, und die zweite Kammer ist daher auch bei der nochmaligen Bcrathung unserem Beschlüsse nicht beigetreten. In der Vereinigungs deputation war auch hier eine Vereinigung nicht zu erzielen, trotzdem daß einzelne Mitglieder der jenseitigen Deputation sich zu unsrer Ansicht hinneigten. Die Deputation kann Ihnen nur Vorschlägen, bei dem frühern Beschlüsse zu be harren und diese 1200 Lhlr. zu bewilligen. Präsident v. Schönfels: Ich würde zu gewärtigen haben, obJemand hierüber zu sprechen verlangt. — Es scheint nicht der Fall zu sein, ich gehe daher zur Fragstellung über. Auch hier rathet Ihre Deputation an, bei Pos. 39 den frü hern Beschluß in Bezug auf die 1200 Lhlr., von denen in dieser Position die Rede ist, aufrecht zu erhalten und ich frage: ob die Kammer ihrer Deputation in dieser Beziehung sich an schließt? — Einstimmig Ja. Referent v. Erdmannsdorf: Die dritte Differenz war bei Pos 40. Bei dieser Position hatte die zweite Kam mer folgenden Antrag gestellt: „Es wolle die Regierung nur in dem Falle dringen der Nothwendigkeit die Stelle des Corpscomman- danten besetzen und die durch deren Vacanz ent stehenden Ersparnisse nicht anderweit verwenden, sondern zu seiner Zeit imRechenschaftsberichte nach weisen." Auf Antrag Ihrer Deputation ist die Kammer bei der ersten Berathung diesem Anträge der zweiten Kammer nicht beigetreten und auch heute können wir Ihnen nur anrathen, bei diesem Beschlüsse stehen zu bleiben. Die Gründe sind auch damals genügend entwickelt worden. Präsident v. Schönfels: Sofern Niemand hierüber zu sprechen begehrt, frage ich: ob die Kammer in Be zug aus die soeben vom Herrn Referenten vor getragene Position ihrer Deputation beizutre- ten gemeint ist?—Einstimmig Ja. Referent v. Erdmannsdorf: Die vierte Differenz bestand bei Pos. 4b. Bei dieser Position waren für den Ober roßarzt 430 Lhlr. bewilligt. Die zweite Kammer war dieser Bewilligung nicht beigetreten, in dem Vereinigungsverfah- ren hat sie sich aber gefügt. Es ist dies also einer von den Punkten, wo eine Vereinigung erzielt worden ist. Die zweite Deputation der zweiten Kammer ist dem Beschlüsse der er sten Kammer beigetreten und, wie ich historisch hinzufügen kann, auch soeben die zweite Kammer. Es würde also hier ein Beschluß unsererseits nicht nöthig, sondern nur zu erwäh nen sein, daß die Differenz ausgeglichen ist. Die nächst noch bestehende Differenz aber ist bei Pos. 48. Sie betrifft zuvör derst diejenigen 4300 Lhlr., welche zu Zulagen für die Stabs offiziere derJnfanterie und Artillerie gefordert, von der zwei ten Kammer aber nicht bewilligt worven sind. In dem Ver einigungsverfahren hat man sich von allen Seiten die erdenk lichste Mühe gegeben, diejenigen Mitglieder der jenseitigen Finanzdeputation, welche gegen diese Bewilligung waren, zu einer andern Ueberzeugung zu bringen, es ist aber leider nicht bei Allen gelungen. Es bestand in der jenseitigen Finanz deputation eine Majorität und Minorität. Die Majorität wollte ihrer Kammer anrathen, bei dem früheren Beschlüsse stehen zu bleiben und die Zulagen nicht zu bewilligen, die Mi norität dagegen wollte sie befürworten. Im Vereinigungs verfahren ist also eine Vereinigung nicht erzielt worden. In der soeben stattgefundenen Berathung der zweiten Kammer hat leider die Majorität obtinirt, der Beschluß derselben ist angenommen worden. Nichtsdestoweniger, meine Herren, kann aber Ihre Deputation nichts anderes, als Ihnen hier recht dringend anrathen, bei dem früheren Beschlüsse stehen zu bleiben. Es ist schon bei der ersten Verhandlung gesagt worden, daß dies gerade eine Position ist, die eine unbedingte Nothwendigkeit ist. Ich brauche nicht alle andern Gründe hervorzuheben. Nur einen einzigen führe ich an, der allein schon durchschlagend ist. Es kann nämlich unmöglich im Interesse der Stände sein, daß durch die Verweigerung dieser Zulagen das hohe Kriegsministerium genöthigt wird, bei Be setzung der Majorsstellen nur auf diejenigen Hauptleute Rücksicht zu nehmen, die genügende Mittel haben, um sich die nöthige Equipirung selbst verschaffen zu können. Es wurde in der eben stattgefundenen Sitzung der zweiten Kammer zwar von mehreren Abgeordneten die Ansicht ausgesprochen, daß, dafern dieseZulage nur als Aufwandsentschädigung hin gestellt wäre, sie sich dafür ausgesprochen haben würden, weil sie dann wenigstens nicht die Furcht hätten, daß sie auch noch bei der späternPensionirung mit angerechnet würde; indessen mußten sie sich bescheiden, es war nicht mehr an der Zeit, die sen Antrag darauf jetzt noch zu stellen und es ist zu bedauern, daß nicht im Laufe der frühern Discussion in der zweiten Kammer ein derartiger Antrag eingebracht worden ist, es wäre sehr möglich, ja wahrscheinlich gewesen, daß dann die Zulage durchgegangen wäre. Freilich kann ich anderntheils nicht verschweigen, daß andere Abgeordnete, und das schien der Sinn der Majorität zu sein, welche gegen dieses Postulat stimmte, daß, sage ich, andere Abgeordnete die Ansicht aus-
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