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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028259Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028259Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028259Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- Allgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 50. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-05-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 21
- Protokoll5. Sitzung 27
- SonstigesTabellarische Uebersicht sämmtlicher Staatsschulden, welche in ... 43
- Protokoll6. Sitzung 47
- Protokoll7. Sitzung 55
- Protokoll8. Sitzung 69
- BeilageBeilage A. 99
- Protokoll9. Sitzung 101
- Protokoll10. Sitzung 121
- Protokoll11. Sitzung 137
- Protokoll12. Sitzung 161
- Protokoll13. Sitzung 167
- BeilageBeilagen des Deputationsberichts. 201
- Protokoll14. Sitzung 205
- Protokoll15. Sitzung 213
- BeilageBeilage A. und B. 227
- Protokoll16. Sitzung 233
- BeilageBeilage D. 240
- Protokoll17. Sitzung 243
- Protokoll18. Sitzung 259
- Protokoll19. Sitzung 275
- Protokoll20. Sitzung 301
- Protokoll21. Sitzung 315
- SonstigesUeber die Straflosigkeit der Unzucht und die Ungültigkeit der ... 340
- Protokoll22. Sitzung 347
- Protokoll23. Sitzung 369
- Protokoll24. Sitzung 381
- Protokoll25. Sitzung 399
- Protokoll26. Sitzung 431
- Protokoll27. Sitzung 449
- Protokoll28. Sitzung 477
- Protokoll29. Sitzung 493
- Protokoll30. Sitzung 517
- Protokoll31. Sitzung 551
- Protokoll32. Sitzung 569
- Protokoll33. Sitzung 587
- Protokoll34. Sitzung 619
- Protokoll35. Sitzung 637
- Protokoll36. Sitzung 651
- BeilageBeilage zu Position 48. 681
- Protokoll37. Sitzung 683
- Protokoll38. Sitzung 699
- Protokoll39. Sitzung 723
- Protokoll40. Sitzung 743
- Protokoll41. Sitzung 771
- Protokoll42. Sitzung 799
- Protokoll43. Sitzung 817
- Protokoll44. Sitzung 833
- Protokoll45. Sitzung 847
- Protokoll46. Sitzung 859
- Protokoll47. Sitzung 869
- Protokoll48. Sitzung 895
- Protokoll49. Sitzung 907
- Protokoll50. Sitzung 917
- Protokoll51. Sitzung 931
- Protokoll52. Sitzung 943
- Protokoll53. Sitzung 961
- Protokoll54. Sitzung 973
- Protokoll55. Sitzung 995
- Protokoll56. Sitzung 1007
- BandBand 1851/52 -
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SM hoben und sei im Rechenschaftsberichte gutzuschreiben. In dem Vereinigungsverfahren ist die Deputation derjenseitigen Kammer dieser Ansicht bekgetreten und wird also die volle Bewilligung der für Pos. 79 postulirten Summe auch ihrer Kammer anempfehlen. Hiermit sind beide Differenzen er ledigt. Prinz Johann: Wir beharren also auf unserem frühe ren Beschlüsse? Präsident v. Schön fels: Die zweite Kammer ist dem Beschlüsse der ersten Kammer beigetreten, also scheint es bei nahe, als wenn es nicht nöthig wäre, eine Frage darauf zu richten. Referent v. Watzdorf: In der zweiten Kammer ist diese Differenz noch nicht zum Vortrage gekommen. Prinz Johann: Daher müssen wir den Beschluß fas sen, daß wir beharren. Präsident v. Schönfels: Ich hatte nicht verstanden, daß der Antrag darauf geht, der geehrten Kammer anzu empfehlen, bei dem früheren Beschlüsse zu beharren; da es aber der Fall zu sein scheint, so werde ich die Frage an die Kammer richten: ob^sie in Bezug auf das, was vom HerrnReferenten soeben vorgetragen wor den ist, bei ihrem früheren Beschlüsse beharren will? — Einstimmig Ja. Präsident v. Schönfels: Herr v.Zehmen wird die Güte haben, als Referent dasjenige Resultat vorzutragen, welches in Beziehung auf die Eisenbahnen aus dem Vereini- gungsverfahren hervorgegangen ist. Referent Secretair v.Zehmen: Bei Berathung der königlichen Decrete vom 8. December1851 und vom 12.April 1852 hatte die erste Kammer zunächst in Betreff der ausge sprochenen Bewilligung der erforderlichen Baumittel für die Zwickauer Kohlenbahn den Antrag eingebracht.' „Im Verein mit der zweiten Kammer gegen die Regierung zu erklären, daß diese Bewilligung un ter der ferneren Voraussetzung erfolge, daß die Frachtsätze auf der bezeichneten Bahnstrecke so nor- mirt würden,daß dadurch nicht allein eine angemes sene Verzinsung, sondern auch eine angemessene allmälige Tilgung des Bauanlagecapitals aus dem Reinerträge der gedachten Bahnstrecke erzielt werde und hierbei die Regierung zu ersuchen, der nächsten Ständeversammlung, der Zusage in dem Landtagsabschiede vom 24. März 1847 gemäß, den aufgestellten Tarif zur Erklärung darüber vorzu legen." Diesem Anträge der diesseitigen Kammer ist die jenseitige Kammer beigetreten, dagegen hat sieBedenken getragen, dem ferner von der diesseitigen Kammer gestellten Anträge ihre Zustimmung zu geben, welcher letztere Antrag dahin ging: «Die Regierung wolle auf Einziehung der der Zittau-Löbauer Eisenbahngesellschaft gemachten Vorschüsse Bedacht neh men." Die Deputation Ihrer Kammer hatte für angemessen gefunden, an diese Vorschüsse wenigstens zu erinnern, daher Bau der Eisenbahnstrecke von Zittau nach Reichenberg in weitere Ferne gerückt und mithin der Grund weggefallen ist, warum man mit Wiedereinziehung dieser Vorschüsse zeither immer Anstand genommen hatte, obwohl ihre Zurückzahlung längst gestundet ist. Insofern ist der Zweck der gedachten Er innerung erreicht, als die Sache anderweit in Anregung ge kommen ist. Dagegen hat die zweite Kammer dem Anträge beizutreten hauptsächlich um deswillen Bedenken getragen, weil bei der bekannten trostlosen Lage der Löbau-Zittauer Eisenbahngesellschaft ein Drängen mit der Wiedereinziehung dieser Vorschüsse kaum zu etwas führen werde, wenn man es nicht auf das Aeußerste treiben wolle, übrigens aber die Re gierung Deckungsmittel für ihre Vorschüsse in Händen habe, da durch ihre Hände alle Überschüsse des Betriebs gehen. Bei Besprechung des gedachten von der diesseitigen Kammer genehmigten Antrags in der Vereinigungsdeputation hat Ihre Deputation sich überzeugt, daß allerdings wohl kaum in dieser Angelegenheit mit Härte vorzuschreiten sein, die Regierung wohl sich nach und nach wenigstens genügend zu decken vermögen werde und sie glaubte es daher für ange messen erachten zu dürfen, die Sache nicht weiter fortzustellen, namentlich nachdem die zweite Kammer nicht beigetreten ist, vielmehr die Sache für jetzt wenigstens auf sich beruhen zu lassen und Ihre Deputation rathet Ihnen daher an, von dem gefaßten Beschlüsse wiederum zurückzutreten. Präsident v. Schönfels: Ich habe zu erwarten, ob Jemand das Wort begehrt. —> Es scheint das nicht der Fall zu sein. Der Beschluß der ersten Kammer ging früher dahin, den Antrag an die hohe Staatsregierung zu richten: „daß die Regierung auf Einziehung gewisser Vor schüsse, welche der Zittauer Eisenbahngesellschaft aus der Staatscasse gemacht worden find, in ange messenen zu stellenden Terminen nunmehr Bedacht nehmen wolle." Die zweite Kammer ist diesem Beschlüsse nicht beigetreten, auch im Vereinigungsverfahren hat sich ihre Deputation nicht dafür erklärt; die diesseitige Deputation rathet Ihnen nun an, den früher» Beschluß fallen zu lassen, um sich auf diese Weise mit der zweiten Kammer zu vereinigen. Ich frage: ob sich die Kammer mit dem Vorschläge der Deputation einverstehen will? — Einstim mig Ja. Präsident v.Schönfels: Ich würde nun Herrn Bür germeister Hennig zu ersuchen haben, gleichfalls einen Vor trag zu halten in Bezug auf das Vereinigungsverfahren hin sichtlich der Bezirksverwaltungsbehörden. Referent Bürgermeister Hennig: Die Regierung hatte 60,000 Thlr. gefordert zur Einrichtung von Lokalitäten für die Verwaltungsbehörden. (Staatsminister v. Friesen tritt ein). In der zweiten Kammer wurde dieses Postulat mit 60,000 Thlr. genehmigt, an die Verwendung desselben wur-
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