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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,3
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028263Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028263Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028263Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 83. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-06-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll80. Sitzung 2439
- Protokoll81. Sitzung 2475
- Protokoll82. Sitzung 2507
- Protokoll83. Sitzung 2533
- Protokoll84. Sitzung 2563
- Protokoll85. Sitzung 2585
- Protokoll86. Sitzung 2609
- Protokoll87. Sitzung 2639
- Protokoll88. Sitzung 2671
- Protokoll89. Sitzung 2713
- Protokoll90. Sitzung 2753
- Protokoll91. Sitzung 2791
- Protokoll92. Sitzung 2837
- Protokoll93. Sitzung 2865
- Protokoll94. Sitzung 2895
- Protokoll95. Sitzung 2919
- Protokoll96. Sitzung 2955
- Protokoll97. Sitzung 2983
- Protokoll98. Sitzung 3015
- Protokoll100. Sitzung 3075
- Protokoll101. Sitzung 3111
- Protokoll102. Sitzung 3143
- SonstigesAllgemeine Motiven zu dem Gesetzentuwrf, das ... 3180
- Protokoll103. Sitzung 3187
- SonstigesGesetzentwurf, das Immobiliarbrandversicherungswesen betreffend 3224
- SonstigesSpecieller Theil des Berichts der zweiten Deputation der Zweiten ... 3248
- Protokoll104. Sitzung 3259
- Protokoll105. Sitzung 3297
- Protokoll106. Sitzung 3323
- Protokoll107. Sitzung 3359
- Protokoll108. Sitzung 3405
- BandBand 1860/61,3 -
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wäg der Ausfall den Geistlichen treffen, nicht die Gemeinde. Das ist das, was mich bestimmt, für den Separatvotanten zu stimmen. Eine Gabe anderer Art, wie in §. 5 ge meint ist, ist bei uns durch den Kirchschullehrer meist selbst eingesammelt worden. Ich möchte fast sagen, wenn man es wegbrachte, bände man den Pflichtigen die Hände. Wer Kinder in die Schule schickt, der giebt gerne einen halben Gulden statt'einen Groschen, wenn er nur einmal mit dem Lehrer über die Aufführung seiner Kinder sprechen kann,da sonst Beide im Alltagsleben selten zusammen kommen, und behalte mir noch vor, ob ich durch die Debatte be stimmt werde, für den betreffenden Paragraphen zu stimmen. Abg. Göhler: Der vorliegende Gesetzentwurf geht weit über den Zweck hinaus, zu welchem derselbe beantragt worden ist. Die Vorlage beschränkt sich keineswegs darauf, die Ortsrichter von der Verbindlichkeit zur Einhebung ge wisser geistlicher Gefälle zu befreien und diese Verbindlich keit auf die Gemeinde zu übertragen, es sollen vielmehr gleichzeitig auch die Gemeinden zur Vertretung der Gefälle verbindlich gemacht werden und damit könnte ich mich keineswegs einverstanden erklären. Ich kann es nicht billigen, daß so bei guter Gelegenheit ein Princip zur Anerkennung gebracht werden soll, dessen Consequenzen sich noch gar nicht übersehen lassen und die uns möglicherweise sehr weit führen können. Ich werde daher bei meiner Abstimmung in der Hauptsache auf Seite des Separatvotanten stehen und er kläre hiermit ausdrücklich, daß, wenn die Befreiung der Ortsrichter von ihrekLAiqgeNheit sicht--anders, zu-erlangen fein sollte, als dürch die'ZugestänMrffe?- M hlkM4!>«la>ngt werden, ich lieber gegen das ganze Gesetz stimme. Ich möchte wenigstens in keiner Weise der Vermuthung Raum geben, als ob man in Rücksicht auf das eigene oder Standesinteresse einen Verrath gegen die Gemeinde be gangen hätte. Abg. Heyn: Nur eine kurze Berichtigung auf eine Bemerkung meines geehrten Freundes Meinert wollte ich mir erlauben. Ich habe nämlich ausdrücklich gesagt, in der Parochie Grünstädtel betragen nach den Pfarr- und Schul matrikeln diese Gefälle 8 Thaler. Die Gemeinde Pöhla hat hierzu 5 Thaler und die Gemeinde Grünstädtel 3 Tha ler beigetragen; also hat sich die Einnahme des Geistlichen um zwei Drittel vermehrt. Abg. v. Crieg ern: Die Gründe, die von Seiten des geehrten Herrn Separatyotanten aufgestellt und bereits von mehreren Sprechern vertheidigt worden sind, haben, wie ich sehr gern anerkennen will, sehr viel für sich, indem der Vorschlag der Staatsregierung und der mit wenigen Modisicakionen damit übereinstimmende Antrag der Majo rität allerdings im Wesentlichen darauf gerichtet ist, daß ein anderer Debent substituirt werde. Allein, meine Herren, obgleich auf den ersten Anblick an und für sich vielleicht das Scparatvotutti gerechtfertigt erscheint, so glaube ich doch, sind in den besonder» einschlagenden Verhältnis sen sehr wichtige Momente enthalten, die fhr die Ansicht der Majorität sprechen. Um jedoch in dieser Beziehung mich etwas deutlicher auszusprechen, habe ich an die Spit.e zu stellen, daß ich mit dem Abg. Meinert darin ganz ein verstanden bin, daß man von einer für längere Zeit hinaus berechneten Fixation ganz absehen möge. Das ist auch die Ansicht der Majorität. Sie hat im Einverständniß mit dem königlichen Commissar, den Satz an die Spitze gestellt, daß von der dreijährigen Fixation ganz abgesehen und blos der Sollbetrag jedes einzelnen Jahres Lurch die Ge meinde vertreten werden soll. Hierin liegt ein sehr wesent licher Unterschied. Wenn, wie es nach dem Regierungs vorschlage geschehen soll, eine Fixation auf drei Jahre ein tritt, so ist dabei allerdings das Verhältniß sehr wichtig, was von dem Herrn Abg. Meinert hervorgchoben worden ist, daß innerhalb des Laufes von drei Jahren die Zahl Derjenigen, die die Leistungen zu entrichten haben, in einem und demselben Dorfe sehr bedeutend wachsen oder fallen kann. Wir wollen also diesen Verhältnissen Rechnung tragen und wollen blos, daß das Odium, um mich so aus- zudrücken, der Eintreibung von der geistlichen Stelle ent fernt werde. Es soll nur das, was gerade zu entrichten ist, durch die Gemeinde eingrsammelt und in tolle an den Geistlichen abgeliefert werden. Almosenpercipienten, die ganz gewiß Nichts geben können, fallen dabei aus, also die ganz klaren Jnexigibilitäten werden gestrichen, nur hinsichtlich der Uebrigen soll die Gemeinde intercediren. Sie soll nicht etwa ohne Weiteres als Schuldnerin sich geriren, sondern gewissermaaßen nur als Bürgin; als Ver treterin soll sie dem Geistlichen helfen. Sie soll abwen- den,, daß nicht für Geistliche diese kleinen Gebührniffe ein getrieben werden müssen. In der letzteren Beziehung schien mir nun eigentlich eine Bemerkung des Abg. Mei nert ganz wesentlich für die Majorität zu sprechen. Er gab uns ein Beispiel an, daß aus dem executivischen Bei treiben dieser kleinen Lasten eine große Mißstimmung gegen den Geistlichen herbeigefüh'rt worden sei. Das ist der Hauptmoment, der die Majorität der Deputation bewegt, im Princip für den Gesetzentwurf mit den Modisicationen sich zu erklären. Sie wünscht, daß diese unangenehme Lage für den Geistlichen beseitigt werde und ist der festen Ueberzeugung, daß eine solche Mißstimmung, wenn die Ge meinde es beizutreiben hat, gar nicht existiren kann. Es tritt dann als Antragssteller der Gememdevorstand ein, er sagt, wir haben, es verlegt, also müssen wir es wieder ein ziehen. Das ist ein so einfaches Verhältniß, daß es kaum möglich ist, dadurch eine Mißstimmung hervorzurufen. Hin gegen, da derartige gesetzliche Bestimmungen hier und d» nicht mehr so ganz genau bekannt sind, ist es sehr oft so beurtheilt worden, als handle eS sich um eine unangemes-
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