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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,3
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028263Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028263Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028263Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 83. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-06-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll80. Sitzung 2439
- Protokoll81. Sitzung 2475
- Protokoll82. Sitzung 2507
- Protokoll83. Sitzung 2533
- Protokoll84. Sitzung 2563
- Protokoll85. Sitzung 2585
- Protokoll86. Sitzung 2609
- Protokoll87. Sitzung 2639
- Protokoll88. Sitzung 2671
- Protokoll89. Sitzung 2713
- Protokoll90. Sitzung 2753
- Protokoll91. Sitzung 2791
- Protokoll92. Sitzung 2837
- Protokoll93. Sitzung 2865
- Protokoll94. Sitzung 2895
- Protokoll95. Sitzung 2919
- Protokoll96. Sitzung 2955
- Protokoll97. Sitzung 2983
- Protokoll98. Sitzung 3015
- Protokoll100. Sitzung 3075
- Protokoll101. Sitzung 3111
- Protokoll102. Sitzung 3143
- SonstigesAllgemeine Motiven zu dem Gesetzentuwrf, das ... 3180
- Protokoll103. Sitzung 3187
- SonstigesGesetzentwurf, das Immobiliarbrandversicherungswesen betreffend 3224
- SonstigesSpecieller Theil des Berichts der zweiten Deputation der Zweiten ... 3248
- Protokoll104. Sitzung 3259
- Protokoll105. Sitzung 3297
- Protokoll106. Sitzung 3323
- Protokoll107. Sitzung 3359
- Protokoll108. Sitzung 3405
- BandBand 1860/61,3 -
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daß sich die Geistlichen eher beliebt, als perhsßt in den Ge meinden zu machen suchen Werden. König!. Commissarvr. Hübel: DerHerr Abg. Heyn hat bei seinem Anträge, der die nächste Veranlassung zu dem vorliegenden Gesetzentwürfe gegeben, allerdings Nichts weiter beabsichtigt, als die Befreiung der Dorfrichter von der unentgeldlichen Receptur der kleinen geistlichen Geld gefälle. Auf diesen Standpunkt stellt er sich auch als Separat votant. Die vorige Ständeversammlung faßte die Sache aber von einem höhern Gesichtspunkte auf und empfahl der Regierung, Einleitung zu treffen, daß diese Gefälle thun- lichst beseitigt würden, ohne die Berechtigten dabei zu be- nachtheiligen. Diesen Gesichtspunkt hatte nun auch die Negierung zu nehmen und mgn macht ihr mit Unrecht den Vorwurf, sie wolle im Vorstbergehen das Einkommen der Geistlichen verbessern, sie wollender guter Gelegenheit ein Princip zur Geltung bringen, was bis jetzt hierbei keine An wendung gefunden habe. Die Regierung hatte durch den ständischen Antrag selbst eine Aufforderung, den Gesetzent wurf in dieser Weise vorzulegen und wenn der ständische Antrag nicht so .weit gegangen wäre, so war es doch ihre Aufgabe, durch eine neue Gesetzesvorlage die Beseitigung allev Unzuträglichkeiten zu erstreben, die das zeitherige Ver- hältniß gehabt hatte. Es wird wohl Niemand darüber in Zweifel sein, daß es in unsrer Zeit nicht angemessen er scheinen könne, die Geistlichen mit ihrem Einkommen auf das 'Einsammekn kleiÄsr Gäben fn 'zri-ver-" wMn. fVMeckM ausgesprochen, daß man es eben blos dieser Ansicht zu schreiben muß, wenn gegenwärtig die Geistlichen bei der Einsammlung eines solchen Einkommens so schlechte Ge schäfte machen. Denn es sind nicht etwa vorzugsweise die Aermeren, welche ihnen diese Gefälle verweigern, son dern auch die Vermögenderen, weil dergleichen Abgaben mißliebig geworden sind, weil man es unangemessen findet, daß Geistliche solche Sammlungen veranstalten. Wenn wir dahet in dieser Sache gründlich helfen wollen, so ge nügt cs nicht, nur «ine andere Einrichtung mit der Recep tur zu treffen. Es muß nythwendig der Geistliche ganz außer Berührung mit den einzelnen Contribuenten gebracht werden; nur dadurch wird die Ungunst, welche ihn trifft, ganz beseitigt. Wir haben dieselben Gründe, die hier maaßgebend sein müssen, schon bei Erlassung des Schul gesetzes anerkannt und den Lehrern statt, der Einsammlun gen in den Gemeinden feste .Bezüge zugewiesen. Dasselbe gedenkt die Regierung hier in Beziehung auf die,kleinen Gefälle der Geistlichen durchzuführen und sie glaubt, auf die Unterstützung .heider hohen Kammern in dieser Sache rechnen zu. können. Wenn wir blos ,statt pes Richters eigen andern Einsammler bestellen , so werden die zeither wahr genommenen Uebklstände nicht beseitigt. Es wird der Geiste u. K. (S. Abonnement.) liche von dem ZIeiße und dem guten Willen des Einneh mers abhängen- er wird dem Einnehmer, um ihn zu pflicht? Niaßigem Einsammeln zu bestimmen, eine Gebühr zahlen müssen und die Contribuenten werden fortdauernd .ihre Unzufriedenheit gegen den Geistlichen richten, für dessen Rechnung eingesammelt wird. Wenn dagegen die Ge meinde dem Geistlichen einen bestimmten Detrag zy zahlen übernimmt und dafür von den Gemeindemitglie dern gewisse Beträge erhebt, so werden die Vorwürfe gegen den Geistlichen verstummen und die Gemeinde wird nicht leicht Etwas dabei verlieren. Soweit Ansässige beizutragen haben, können natürlich Jnexigibilitäten dabei nicht statt» finden. D>e Beiträge der Unangesessenen sind aher so gering, daß sie auch die Aermeren bezahlen können- Und wenn die Gemeinde solche für die Gemeindecaffe erhebt und nicht für den Geistlichen, so können wir gewiß darauf rech nen, daß Jeder ohne Widerrede zahlen wird, daß alle Klagen darüber künftig verstumnren werden. Es ist ge sagt worden, daß durch den Gesetzvorschlag düs Princip verletzt würde, es würden die rechtlichen und faktischen Verhältnisse gänzlich alterirt. Wer den Gesetzentwurf näher in's Auge faßt, wird dies nicht behaupten könnens denn die Gemeinde kann nach dem Gesetzentwürfe ebenso colligiren, wie zeither für den Geistlichen die Einsammlung stattfand und sie wird dann -bloS in die Lage kommen; einige Jnexigibilitäten Zu vertreten, wenn sich vergleichest Herausstellen sollten. Das kaNn> da die ganze Abgabe mir sehr 'KM^G, immer mm ein fthr «bedeutendes DlljK^Wn^Äd'weNN^wir den 'Geistlichen bürch die Ver mittelung der Gemeinde gegen Verluste sicher stellen, so erhöhen wit>nicht sein Einkommen, sondern gewähren ihnr nur das, was er zeither schon zu fordern hatte. Der ge ehrte Pbg. Reiche-Eisenstuck »bemerkte, die Gemeinden wären gewohnt, alte Abgaben pünktlich zu bezahlen, neue Abgaben erregten aber Unzufriedenheit und führten zu Zerwürfnissen. Nun, die kleinen Gefälle an die Geistlichen sind zeither nicht pünktlich bezahlt worden; die Erfahrung des geehrten Abgeordneten hat sich also bei diesen Abgaben nicht be wahrt. Es schreibt sich auch der Widerwille gegen diese Abgabe nicht etwa erst von der Erlassung der Landgemeinde ordnung her und ^findet deshalb nur so unregelmäßig statt, weil die Dorfrichter die Verbindlichkeit behalten haben, sie einzuheben. Schon längere Zeit vor dieser Gesetzgebung sind die -kleinen Geldgefälle für die Geistlichen schlecht eilt- gegangen, die Contribuenten Habben sie mit Widerstreben abgeführt und das Interesse der Geistlichen bleibt daher, wenn wir auch andere Einnehmer bestellen, immer noch gefährdet. Uebri'gens,bleibt,,wenn die Gemeinde tziese Ab- .gäbe, , wie ihr dgs Gesetz freilaßt, in. der zeilhxrigen Weise, jedoch für die-G.emeindccasse erhebt und ays-dieser den »Betrag an den Geistlichen zahlt, die Mgqbe ganz dieselbe. Es würden weder die,Verpflichteten, noch-das PMtip, gflf 385
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