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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,3
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028263Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028263Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028263Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 83. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-06-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll80. Sitzung 2439
- Protokoll81. Sitzung 2475
- Protokoll82. Sitzung 2507
- Protokoll83. Sitzung 2533
- Protokoll84. Sitzung 2563
- Protokoll85. Sitzung 2585
- Protokoll86. Sitzung 2609
- Protokoll87. Sitzung 2639
- Protokoll88. Sitzung 2671
- Protokoll89. Sitzung 2713
- Protokoll90. Sitzung 2753
- Protokoll91. Sitzung 2791
- Protokoll92. Sitzung 2837
- Protokoll93. Sitzung 2865
- Protokoll94. Sitzung 2895
- Protokoll95. Sitzung 2919
- Protokoll96. Sitzung 2955
- Protokoll97. Sitzung 2983
- Protokoll98. Sitzung 3015
- Protokoll100. Sitzung 3075
- Protokoll101. Sitzung 3111
- Protokoll102. Sitzung 3143
- SonstigesAllgemeine Motiven zu dem Gesetzentuwrf, das ... 3180
- Protokoll103. Sitzung 3187
- SonstigesGesetzentwurf, das Immobiliarbrandversicherungswesen betreffend 3224
- SonstigesSpecieller Theil des Berichts der zweiten Deputation der Zweiten ... 3248
- Protokoll104. Sitzung 3259
- Protokoll105. Sitzung 3297
- Protokoll106. Sitzung 3323
- Protokoll107. Sitzung 3359
- Protokoll108. Sitzung 3405
- BandBand 1860/61,3 -
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besondere Eintragung in das Hppothekenbuch zu verschaffen, da die Stellung der Hypothekenbuchführer allenthalben eint solche ist, daß sie, da sie unter Controle stehen, Nichts ein» zutragen haben, was nicht auf Resolution der Richter be ruht. Ich würde mich daher dafür interessiren, daß man es bei der zeitherigen Einrichtung bewenden ließe. Ob nicht den Hypothekenbuchführern eine andere Thätigkeit abzu schneiden sein dürfte, wodurch sie offenbar von ihren eigent lichen Geschäften abgehalten werden, ist eine Frage, die nicht hierher gehört, ich meine die Ausfertigung von Käufen und verschiedenen Urkunden, die sehr häufig in die Hände -er Hypothekenbuchführer gelegt werden, was aber gegen die eigentliche Instruction über ihre Dienstleistungen ist. Abg. vr. Hermann: Es ist dies eine Sache, die bei uns außerordentlich gut sich bewährt hat und es wäre wirklich zu beklagen, wenn durch den Antrag dieses zeit- herige Verhältniß der Hypothekenbuchführer zu unsrer Hypothekenbank aufgehoben würde. Es wäre dies zum großen Nachtheil der kleinen Grundbesitzer, welche nur kleine Posten aufnehmen, weil sie dann leicht wieder in die kostspieligen Hände der Agenten fallen würden. Ich glaube, es läßt sich aber dies vermitteln dadurch, daß man in den Antrag die Worte hineinsetzt: daß in der Regel und ohne Genehmigung der Oberbehörde die Hypo- thekenbuchführer dies nicht thun sollen. Dann könnte die so bewährte Einrichtung als Ausnahme von der Regel in der Lausitz fortbestehen und die andern Bedenklichkeiten, welche befürchtet werden, würden beseitigt, weil eine solche Vermittelung nur mit Genehmigung und unter Aufsicht der Oberbehörde stattsinden würde. Ich würde daher be antragen, in den Antrag noch die Worte hineinzusetzen: „in der Regel und ohne Genehmigung der Oberbehörde." Präsident Haberkorn: Ein solcher Antrag ist im jetzigen Stadium der Berathung unstatthaft. Es kann sich jetzt nur darum handeln, entweder den Antrag der Ersten Kammer anzunehmen oder abzulehnen, das Weitere muß dem Bereinigungsverfahren Vorbehalten bleiben. Abg. Vr. Hermann: Da muß ich mich gegen den Antrag aussprechen im Interesse der Sache. Abg. Günther: Meine Herren, ich würde mich ganz für den Wunsch der Herren Vertreter der Lausitz aussprechen, wenn mir eine Garantie dafür geboten würde, daß die Ge schäftstätigkeit der Hypothekenbuchführer keine andere würde, als wie es der Abg. v. Nostiz-Wallwitz angedeutet. Allein, meine Herren, denken Sie sich den praktischen Gang der Sache. Sobald ein Grundstücksbesitzer weiß, daß er bei dem Hypothekenbuchführer Geld nachgewiesen bekommt, so wendet er sich mit seinem Darlehnsgesuch an diesen, auch wenn die Sicherheit nicht der Art ist, daß die lausitzer Bank darauf reflectiren will oder kann. Dem Hypotheken buchführer steht ein lohnendes Geschäft in Aussicht, er be-» müht sich also, das Geld wo anders her zu beschaffen, wenn er es nicht von der lausitzer Bank bekommt, er wird zum Geschäftsagenten und die Stellung eines Hypotheken buchführers kann ich mit der eines Geschäftsagenten nicht vereinigt halten, wie auch vom Abg. Stockmann bereits hervorgehoben worden ist. Ich erlaube mir übrigens noch darauf zu verweisen, daß es bereits vorgekommen ist, daß Regierungsbeamte, Registratoren, wohl auch Hypotheken buchführer, die mit dergleichen Geldgeschäften sich befaßt hatten, entweder freiwillig abgegangen sind, weil ihnen diese Art von Geschäften mehr einbrachte, oder sie sind entlassen worden? Präsident Haberkorn: Wünscht noch Jemand zu sprechen? Abg. v. Nostiz-Wallwitz: Die letzte Aeußerung des Abg. Günther scheint dafür zu sprechen, daß, wo rin Miß brauch wahrgenommen worden ist, durch Entlassung des betreffenden Beamten Abhülfe geschafft wird. Abg. vr. Hermann: Ich wollte dasselbe bemerken zur Widerlegung des Abg. Günther. Präsident Haberkorn: Begehrt noch Jemand das Wort? — Es ist nicht der Fall. Ich bemerke noch, daß ich überhaupt diese Angelegenheit heute zur Berathung ge bracht habe, weil der Herr Justizminister in der jenseitigen Kackmer erklärt hat, daß, wenn ein Antrag der Art an die Staatsregierung gebracht werden sollte, dieselbe sich nicht dagegen erklären würde und weil die Kammer dem Herr» Referenten vom Sl). Juni ab Urlaub erther'lt Hat, der Vortrag durch ihn also Eile erfordert. Hat nun die Kammer seinem heutigen mündlichen Vortrage die besondere Erlaubniß ertheilt und kann ich nach der von dem Herrn Justizminister in jenseitiger Kammer abgegebenen Erklärung solche annehmen, so halte ich mich rücksichtlich des einge schlagenen Verfahrens und der Berathung des Gegenstandes ohne Anwesenheit eines königlichen Commissars für ent schuldigt. Diese Entschuldigung ist aber nothwendig, damit es nicht den Anschein gewinnt, als ob ich der Lcyrdtags- ordnung zuwider gehandelt hätte. Der Herr Referent hat nun das Schlußwort. Referent vr. Hertel: Ich habe Nichts weiter hinzu zufügen, als daß nur Redner aus der Lausitz gegen den Antrag sich erklärt haben. (Heiterkeit.) Das möchte am besten beweisen, daß das Gutachten der Deputation im Allgemeinen nicht unbegründet ist. Präsident Haberkorn: Dem Beschlüsse der Ersten Kammer beizutreten, welcher so lautet: „In der ständischen Schrift auszusprechcn, daß den Hypothekenbuchführern die Besorgung von Geld- und Agenturgeschäften für Kreditinstitute oder Privatpersonen ferner nicht gestattet werde", II. K. (3. Abonnement.) 368
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