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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028266Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028266Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028266Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 55. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-05-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll45. Sitzung 1111
- Protokoll46. Sitzung 1125
- Protokoll47. Sitzung 1147
- Protokoll48. Sitzung 1167
- Protokoll49. Sitzung 1185
- Protokoll50. Sitzung 1199
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe eines bürgerlichen ... 1231
- Protokoll51. Sitzung 1257
- Protokoll52. Sitzung 1289
- Protokoll53. Sitzung 1305
- Protokoll54. Sitzung 1311
- Protokoll55. Sitzung 1333
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1359
- Protokoll58. Sitzung 1397
- Protokoll59. Sitzung 1417
- Protokoll60. Sitzung 1443
- Protokoll61. Sitzung 1459
- BeilageBeilage A. und B. 1479
- Protokoll62. Sitzung 1495
- Protokoll63. Sitzung 1521
- Protokoll64. Sitzung 1545
- Protokoll65. Sitzung 1579
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1621
- Protokoll68. Sitzung 1635
- Protokoll69. Sitzung 1645
- Protokoll70. Sitzung 1677
- Protokoll71. Sitzung 1693
- Protokoll72. Sitzung 1719
- Protokoll73. Sitzung 1729
- Protokoll74. Sitzung 1747
- Protokoll75. Sitzung 1765
- Protokoll76. Sitzung 1791
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1822
- Protokoll79. Sitzung 1827
- Protokoll80. Sitzung 1853
- Protokoll81. Sitzung 1867
- Protokoll82. Sitzung 1893
- Protokoll83. Sitzung 1915
- Protokoll84. Sitzung 1943
- Protokoll85. Sitzung 1985
- Protokoll86. Sitzung 2025
- Protokoll87. Sitzung 2049
- Protokoll88. Sitzung 2075
- Protokoll89. Sitzung 2093
- Protokoll90. Sitzung 2105
- Protokoll91. Sitzung 2125
- Protokoll92. Sitzung 2137
- Protokoll93. Sitzung 2165
- Protokoll94. Sitzung 2199
- Protokoll95. Sitzung 2205
- Protokoll96. Sitzung 2223
- Protokoll97. Sitzung 2247
- Protokoll98. Sitzung 2269
- Protokoll99. Sitzung 2283
- Protokoll100. Sitzung 2293
- BandBand 1860/61,2 -
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sie habe selbst petirt, sie habe selbst die Petition befürwor tet und auf Grund dessen seien die Unzuträglichkeiten erst eingetreten, sie widerspreche sich also selbst. Ich glaube, im Interesse der Ständeversammlung ist es, wenn wir nicht darauf eingehen, sondern die Petition auf sich beruhen lassen. Bürgermeister Gottschald: Der Vorwurf, der der Deputation von mehreren der Herren Redner gemacht wor den ist, scheint ihr in der Lhat unverdienter Weise gemacht zu werden. Wie der Herr Referent in seinem Vortrage hervorgehoben hat, so war die Deputation allerdings der Ansicht, die Frage, ob irgend ein Gensdarm da oder dort zu stationiren, sei lediglich Verwaltungsangelegenheit und Sache der Ausführung. Da nun bei dieser Angelegenheit zwei Fragen auftauchen, die erste, der Nothwendigkeit und Zweckmäßigkeit und dann die Frage, ob die Mittel zur Ge währung solcher Wünsche vorhanden sind, so glaubte die Deputation von ihrem ursprünglichen Vorschläge zurück gehen zu müssen und namentlich gab das Beispiel der ge ehrten Kammer in der letzten Sitzung an die Hand, die Petition an die Finanzdeputation zu überweisen, um prüfen zu lassen, ob auch, wenn dadurch eine Vermehrung der Gensdarmen nothwendig sei, die Mittel dazu ausreichen würden. Also die Deputation wußte, daß, wenn die Finanz deputation diese Frage ins Auge faßte, sie jedenfalls mit der königlichen Staatsregierung darüber communiciren würde, ob auch, wenn dadurch wirklich eine Vermehrung der Gensdarmen nothwendig werde, die Mittel ausreichend seien. Indessen erkläre ich mich ebenfalls einverstanden mit dem, was der Vorstand der Deputation vorgeschlagen hat, nämlich, auf das frühere Votum zurückzukommen. Allein, beschließt die Kammer dann den Beitritt zu diesem Dotum, so wird dasselbe '.auch zu geschehen haben bei der Petition, die von Wildenfels in der letzten Sitzung einging und die von der geehrten^Kammer an die Finanzdeputation verwie sen ist. Ich glaube, es könnte auch die letzte Eingabe dann mit zur Erledigung gebracht werden. Präsident v. Schönfels: Auf das Letzte, was der geehrte Redner erwähnte, muß ich erwidern, daß die Pe tition von Wildenfels ausdrücklich dahin gerichtet ist, von der Finanzdeputation berathen zu werden und ich glaube, daß wir solche Wünsche, wenn sie ausdrücklich gestellt wer den, zu erfüllen haben. Im Uebrigen wurde der Vorschlag damals, wie ihn das Directorium brachte, in Bezug auf die Wildenfelser Petition auf Grund dieses ausdrücklichen Wunsches von der Kammer genehmigt und somit ist es die Kammer, die den Gegenstand an die zweite Deputation verwiesen, nicht das Directorium. Wenn es sich übrigens um einen Finanzgegenstand handelt, für den kein Postulat vorhanden ist, wie Freiherr v. Welck erwähnte, so mache ich darauf aufmerksam, daß ein solcher Fall öfter vorge kommen ist. Wir verweisen z. B. öfters Petitionen in Straßenbauangelegenheiten sofort an die Zweite Kammer, weil Finanzgegenstände erst don'vorkommen müssen, obschon kein Postulat für Straßen, die beantragt werden, vorliegt. Ich glaube, daß es ganz in der Ordnung ist, wenn das Directorium in dergleichen Fällen Ihnen vorschlägt, die Petitionen an die zweite Deputation abzugeben und meine individuelle Ansicht ist die, daß der Consequenz wegen doch auch diese Petition an die zweite Deputation verwiesen werden möchte, um dort berathen zu werden. Es ist durch aus nicht präjudicirlich. Die zweite Deputation mag Vor schlägen, was sie will, es wird immerhin der Kammer frei stehen, zu beschließen, was sie für gut befindet. Kammerherr v. Zehmen: Ich bin gewiß nicht geneigt, Verwaltungsgegenstände vor die Competenz der Kammer zu ziehen; aber, meine Herren, die Verwaltung kann ohne Geld nicht bestehen. Wir wissen, daß so wenig Gensdarmen bereits vorhanden sind, daß die Wünsche der Petenten sowohl in Wildenfels als anderswo nicht zu erfüllen sind, wenn nicht mehr für Gensdarmen bewilligt wird und des halb schlug man, wie mir scheinen will, mit Recht vor, die Petition an die zweite Deputation zu verweisen, damit dieselbe bei dem Postulate für die Gensdarmerie überhaupt auch diese Petition in Erwägung zöge. Sie werden selbst sagen müssen, daß die Verweisung an die Regierung durch aus zu keinem Resultate führen kann, weil die Regierung keinen überflüssigen Gensdarm zur Verfügung hat. Präsident v. Schön fels: Ich weiß nicht, ob die De putation auf den Vorschlag des Herrn Vorstandes der vierten Deputation eingehen will, ihren Beschluß dahin abzuändern, daß die Petition der Regierung zur Kenntniß- nahme übergeben werde? Referent GrafWilding v. Königsbrück: Ich schließe mich der Ansicht des Herrn Vorstandes an und erlaube mir die übrigen Deputationsmitglieder zu ersuchen, sich ebenfalls zu äußern. Präsident v. Schön fels: Dann würde nun Herr Bürgermeister Clauß sich auszusprechen haben. Bürgermeister Clauß: Ich wünsche, daß die Petition an die zweite Deputation verwiesen bleibt. Präsident v. Schön fels: Bürgermeister Clauß be harrt bei dem Beschlüsse, der gefaßt worden ist. Domherr v. Watzdorf: Ich trete den übrigen Depu tationsmitgliedern insofern bei, als sie auf den früheren Beschluß, die Petition zur Kenntnißnahme an die Regie rung abzugeben, zurückkommen, denn im Erfolge wird es ganz gleichgültig sein, ob es bei diesem Beschlüsse bleibt oder die Petition der zweiten Deputation zugewiesen wird. Präsident v. Schön fels: Herr Hofrath vr. Hänel würde sich nun zu erklären haben.
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