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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028266Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028266Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028266Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 55. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-05-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll45. Sitzung 1111
- Protokoll46. Sitzung 1125
- Protokoll47. Sitzung 1147
- Protokoll48. Sitzung 1167
- Protokoll49. Sitzung 1185
- Protokoll50. Sitzung 1199
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe eines bürgerlichen ... 1231
- Protokoll51. Sitzung 1257
- Protokoll52. Sitzung 1289
- Protokoll53. Sitzung 1305
- Protokoll54. Sitzung 1311
- Protokoll55. Sitzung 1333
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1359
- Protokoll58. Sitzung 1397
- Protokoll59. Sitzung 1417
- Protokoll60. Sitzung 1443
- Protokoll61. Sitzung 1459
- BeilageBeilage A. und B. 1479
- Protokoll62. Sitzung 1495
- Protokoll63. Sitzung 1521
- Protokoll64. Sitzung 1545
- Protokoll65. Sitzung 1579
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1621
- Protokoll68. Sitzung 1635
- Protokoll69. Sitzung 1645
- Protokoll70. Sitzung 1677
- Protokoll71. Sitzung 1693
- Protokoll72. Sitzung 1719
- Protokoll73. Sitzung 1729
- Protokoll74. Sitzung 1747
- Protokoll75. Sitzung 1765
- Protokoll76. Sitzung 1791
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1822
- Protokoll79. Sitzung 1827
- Protokoll80. Sitzung 1853
- Protokoll81. Sitzung 1867
- Protokoll82. Sitzung 1893
- Protokoll83. Sitzung 1915
- Protokoll84. Sitzung 1943
- Protokoll85. Sitzung 1985
- Protokoll86. Sitzung 2025
- Protokoll87. Sitzung 2049
- Protokoll88. Sitzung 2075
- Protokoll89. Sitzung 2093
- Protokoll90. Sitzung 2105
- Protokoll91. Sitzung 2125
- Protokoll92. Sitzung 2137
- Protokoll93. Sitzung 2165
- Protokoll94. Sitzung 2199
- Protokoll95. Sitzung 2205
- Protokoll96. Sitzung 2223
- Protokoll97. Sitzung 2247
- Protokoll98. Sitzung 2269
- Protokoll99. Sitzung 2283
- Protokoll100. Sitzung 2293
- BandBand 1860/61,2 -
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Hyfrqth vr. Hänel: Ganz einverstanden. Präsident v. SchönfelS: Ich würde doch um eine deutlichere Erklärung bitten, da zwei Anträge vorliegen. Hofralh vr. Hänel: Ich erkläre mich für den An trag der Deputation. Präsident v. Schön fcls: Es liegen eben zwei An träge vor. Hofrath vr. Hänel: Ich trete der Ansicht des Herrn Vorstandes bei. Präsident v. Schönfels: Sie treten also dem Vor stände bei. Es hat sich demnach die Deputation in eine Majorität und Minorität gespalten. Während Herr Bürger meister Clauß dabei bleibt, daß die Petition an die zweite Deputation verwiesen werde, welches nach dem Bericht der eigentliche Antrag der Deputation ist, sondern sich die üb rigen Mitglieder von dieser Ansicht ab und gehen zurück auf die früher gefaßte Ansicht, der Regierung die Petition zur Kenntnißnahme abzugeben. Referent Graf Wilding v. Königsbrück: Ich er laube mir nur zu bemerken, daß es doch nicht ganz gleich gültig ist, ob die Petition an die hohe Staatsrcgierung zur Kenntnißnahme abgegeben oder direct an die zweite; Deputation von der Kammer überwiesen wird. Ich glaube, Herr v. Zehmen hat wohl richtig bemerkt, daß es der Re gierung unmöglich ist, sowohl dieser Petition, als auch den Petenten aus Wildenfels gerecht zu werden, wenn sie nicht ein neues Postulat stellt. Das Gleiche müßte auch die zweite Deputation thun, wenn sie näher auf die Petition eingehen wollte. Ich bin allerdings picht im Stande, aus meiner Praxis zu wissen, ob das in der Kammer schon vorgekommen ist, daß die zweite Deputation selbst Postulate gestellt hat. Gewöhnlich ist es wohl nur ihre Sache, die von der Regierung gestellten Postulate zu begutachten und entweder zur Annahme oder zur Verwerfung zu empfehlen. Also insofern scheint es mir doch nicht ganz dasselbe zu sein, ob mit der Petition auf die eine oder die andere Art verfahren wird. Kammerherr v. Erdmannsdorff: Um die Sache zu vereinfachen, will ich meinen Antrag zurücknehmen. Präsident v. Schönfels: Die Kammer hat vernom men, daß Herr v. Erdmannsdorff seinen Antrag, die Peti. tion auf sich beruhen zu lassen, zurückgezogen hat. Er ist Eigenthum der Kammer. Ich frage daher, ob die Kammer sich mit der Zurücknahme einversteht? — Einstimmig Ja. Es liegen nun zwei Anträge vor und zwar ein Ma joritätsantrag der Deputation, der dahin geht: „die Pe tition der Staatsregierung zur Kenntnißnahme vorzu legen" und ein Minoritäisantrag des Bürgermeisters Clauß, der dahin geht, „bei dem früheren Anträge es bewenden zu lassen und die Petition an die zweite Deputation ab- zugcben." Bürgermeister Müller: Ich trete dem Vorstande der Deputation um deswillen bei, weil es sich mehr um die Bedürfnißfrage zunächst handelt und noch nicht ukn die Verwilligung. Wenn aber die Bedürfnißfrage constatirt ist, so ist die nothwendige Folge, daß Geld dazu verwilligt werde. Dann wird die Regierung eine größere Position aufstellen müssen und über jene Position würde die Finanz deputation zu berathen competcnt sein. Jch^möchte über haupt den Wunsch äußern, daß, wenn nicht ganz besonder?, hauptsächliche Gründe vorliegen, man doch der Deputation beitreten möchte in solchen Angelegenheiten, die schon ihre Zeit und Mühe in Anspruch genommen haben. Ich für meine Person trete der Ansicht des Herrn Vorstandes der Deputation bei. Bürgermeister Gottschald: Ich erlaube mir darauf aufmerksam zu machen, daß zwischen der vorliegenden und der an die Finanzdeputation verwiesenen Petition aus Wildenfels psratio besteht. Ich komme darauf zurück, daß es doch zweckmäßig sein möchte, wenn mit der vorliegenden Petition auch die Wildenfelsische zugleich zur Erledigung gebracht würde. Ich gebe der hohen Kammer anheim, ob es nicht zweckmäßig sei, jetzt, wenn der Beschluß beliebt würde, die Thumer Petition der Staatsregierung zur Kennt- nißnahme zu übergeben, auch die Wildenfelser Petition mit zu übergeben. Kämen beide Petitionen anZ die Staats regierung zur Erwägung, so fragt es sich,7 ob die hohe Staatsrcgierung nicht darauf Bezug nehmen würde, ein Postulat zu stellen und dann würde es Sache der Finanz deputation sein, zu erwägen, ob die Mittel zur Gewährung der Wünsche der Petenten vorhanden seien, - Also ich er laube mir den Vorschlag, die Kammer möge beschließen, daß die Wildenfelser Petition, wenn die andere Petition, über die der Herr Referent Vortrag erstattet hat, an die hohe Staatsregierung zur Kenntnißnahme abgegeben wird, gleichfalls mit dahin gegeben werde. Präsident v. Schönfels: Ich muß freilich darauf bemerken, daß die Wildenfelser Petition gar nicht Gegen stand der Tagesordnung ist und daß es kaum angemessen sein wird, von einem erst vorgestern gefaßten Beschlüsse heute schon wieder abzugehcn, was mir aus meiner langen Erfahrung kaum irgend vorgekommen ist. Ich glaube, daß von Kammerbeschlüssen, wenn sie einmal gefaßt sind, nur in den seltensten Fällen abgegangen werden kann. — Herr V. Welck! Freiherr v. Welck: So sehr ich auch in der Haupt sache und im Effect einverstanden sein würde, mit dem, was der Herr Bürgermeister Gottschald eben erwähnte, so glaube ich doch, daß der Erfüllung seines Wunsches formelle Bedenken entgegenstehen, die eben von dem Herrn Präsi denten erwähnt worden sind. Wir haben eigentlich mit
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