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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,2
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028266Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028266Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028266Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 57. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-05-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll45. Sitzung 1111
- Protokoll46. Sitzung 1125
- Protokoll47. Sitzung 1147
- Protokoll48. Sitzung 1167
- Protokoll49. Sitzung 1185
- Protokoll50. Sitzung 1199
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe eines bürgerlichen ... 1231
- Protokoll51. Sitzung 1257
- Protokoll52. Sitzung 1289
- Protokoll53. Sitzung 1305
- Protokoll54. Sitzung 1311
- Protokoll55. Sitzung 1333
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1359
- Protokoll58. Sitzung 1397
- Protokoll59. Sitzung 1417
- Protokoll60. Sitzung 1443
- Protokoll61. Sitzung 1459
- BeilageBeilage A. und B. 1479
- Protokoll62. Sitzung 1495
- Protokoll63. Sitzung 1521
- Protokoll64. Sitzung 1545
- Protokoll65. Sitzung 1579
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1621
- Protokoll68. Sitzung 1635
- Protokoll69. Sitzung 1645
- Protokoll70. Sitzung 1677
- Protokoll71. Sitzung 1693
- Protokoll72. Sitzung 1719
- Protokoll73. Sitzung 1729
- Protokoll74. Sitzung 1747
- Protokoll75. Sitzung 1765
- Protokoll76. Sitzung 1791
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1822
- Protokoll79. Sitzung 1827
- Protokoll80. Sitzung 1853
- Protokoll81. Sitzung 1867
- Protokoll82. Sitzung 1893
- Protokoll83. Sitzung 1915
- Protokoll84. Sitzung 1943
- Protokoll85. Sitzung 1985
- Protokoll86. Sitzung 2025
- Protokoll87. Sitzung 2049
- Protokoll88. Sitzung 2075
- Protokoll89. Sitzung 2093
- Protokoll90. Sitzung 2105
- Protokoll91. Sitzung 2125
- Protokoll92. Sitzung 2137
- Protokoll93. Sitzung 2165
- Protokoll94. Sitzung 2199
- Protokoll95. Sitzung 2205
- Protokoll96. Sitzung 2223
- Protokoll97. Sitzung 2247
- Protokoll98. Sitzung 2269
- Protokoll99. Sitzung 2283
- Protokoll100. Sitzung 2293
- BandBand 1860/61,2 -
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noch immer der Berathung der Ständeversammlung zu unterliegen haben wird. Hier muß ich mir eine Einschaltung erlauben. Es ist nämlich, wie der Kammer bekannt ist, ein königliches Decket eingegangen mit Nachträgen zum Budget unter dem 10. Mai, wo bei Position 48», 48b, 49 und 51 der Vorschlag zur Wiedereinführung der Trommeln bei den Infanterie brigaden gemacht und die dazu erforderliche Summe postu- lirt wird. Es dürfte sich dadurch der Antrag erledigen, dessen Annahme die Deputation zum Schlüsse empfohlen hat. Jndeß könnte nach Verlesung des ganzen Abschnittes bei Berathung darüber noch gesprochen werden. Anlangend das Einzelne, so stimmt die Deputation der Meinung der jenseitigen Deputation und der Zweiten Kammer bei, daß die Bewilligung dieser Position in der Höhe, wie dieselbe bei vorigem Landtage in einer Summe von 727,152 Thalern erfolgte, jetzt einer Erörterung nicht weiter zu unterwerfen, sondern auch bei diesem Landtage aufs Neue auszusprechen sei. Es wird daher die Bewil ligung dieser 727,152 Thaler etatmäßig in Einverständniß mit der Zweiten Kammer beantragt. Hiernach und wenn die geehrte Kammer diese Be willigung beschließt, bleibt nur noch zu erörtern übrig, ob und wie weit die in der Budgetvorlage beantragten Er höhungen sich zur Annahme eignen. Zu I werden . Thlr. Ngr. g) bei den 4,Jnfanteriebrigaden die Ge halte für 4 Majors mit . . ... . 4,800 — Quartiergeld für dieselben mit 240 — für 4 Ofsiziersdiener derselben mit . . . 97 10 8s. 5,137 10 postulirt, wogegen in Wegfall kommen die Zulagen für 4 aggregirte Majors .... 400 — Bleiben 4,737 10' Diese 4,737 Thlr. 10 Ngr. hat die Zweite Kammer auf den Rath ihrer Deputation einstimmig bewilligt. Die unterzeichnete Deputation betrachtet die Anstellung von 4 Majors bei 4 Brigaden, also 16 Bataillons, als eine drin gende Nothwendigkeit, mit dem Bemerken, daß früher bei jedem Bataillon außer dem Commandanten stets noch ein zweiter Stabsoffizier angestellt war, was sich nie als etwas Ueberflüssiges gezeigt hat, während jetzt nur bei 4 Bataillo nen außer dem Commandanten ein Major vorhanden sein soll. Da die jenseitige Deputation dieses Bedürfniß selbst anerkannt hat, so wird es der Anführung mehrerer Gründe nicht bedürfen; die Deputation rächet daher nur an, diese 4737 Thlr. 10 Ngr. ebenfalls zu bewilligen. b) Bei der Jägerbrigade sollen ebenfalls 4 Majors mehr, also außer dem Bataillonscommandanten noch ein zweiter Stabsofsicier für jedes Bataillon angestellt werden und es wird zu diesem Zweck für Gehalt, Quartiergeld und 4 Ofsiciersdiener dieselbe Summe, mithin 5,137 Thlr. 10 Ngr. postulirt, wogegen 100 Thlr. Zulage für einen aggregirten Major in Wegfall kommen sollen, so daß 5,037 Thlr. 10 Ngr. bleiben. Diese 5,137 Thlr. 10 Ngr. hat die Zweite Kammer dem Gutachten ihrer Deputation gemäß nicht bewilligt, dagegen 100 Thlr. Zulage wie bis her bestehen zu lassen beschlossen. Die unterzeichnete Deputation kann aber nicht umhin, die in den Erläuterungen Seite 13l für diese Erhöhung angeführten Gründe als vollkommen durchschlagend, anzuer kennen. Die Anstellung eines zweiten Stabsofsiciers bei einem Jägerbataillon erscheint ihr ebenso nothwcndig, wo nicht noch dringender, als die eines Majors bei einer Jn- fantericbrigade. Im Felde kommt der Fall und zwar gerade bei leichten Truppen zu häufig vor, daß ein Theil eines Ba taillons abgesondert und zu einer entfernten Unternehmung verwendet wird und oft Tage, ja Wochen lang von seinem Bataillon getrennt agiren muß. So bei größeren Necog- noscirungen, bei Besetzung einer entlegenen Position oder einer Stadt, bei der Formirung combinirter Corps, die ost meilenweit vom Hauptcorps entsendet werden rc. Bei sol chen Gelegenheiten muß der Commandant selbständig und nach Umständen handeln, er muß seine Abtheilung nach eigener Einsicht zu führen verstehen, denn von der Führung hängt einzig und allein der Erfolg aller kriegerischen Unter nehmungen, ja oft die Erhaltung der Truppen selbst ab. Ein Compagniecommandant kann nicht zwei Compagnien übersehen, theils weil er nicht beritten ist, theils auch, selbst wenn er cs wäre, weil er in solchen Lagen mit seiner eige nen Compagnie vollauf zu thun hat. Ist aber auch das ganze Bataillon beisammen, so ist bei der Verwendung von zwei Compagnien zum Plänkeln, ja selbst bei nur einer Compagnie ein zweiter Stabsoffizier ganz unentbehrlich, ebenso bei der Aufstellung einer weitausgedehnten Vorposten linie. Treten aber im Felde unzählige Fälle ein, wo der Commandant einer Abtheilung die Fähigkeit haben muß für sich, auf eigene Faust, zu handeln und ohne jedesmal erst Instruction einholen zu können, so muß schon im Vor aus für dazu geeignete Offiziere gesorgt werden und es wäre unverantwortlich, die Anstellung tüchtiger Stabsoffiziere bis dahin zu verschieben, wo die dringende Nothwendigkeit da zu eintritt. Die unterzeichnete Deputation ist daher der Ueberzeugung, daß cs nicht thunlich sei, dieses Postulat ab zulehnen, rathet vielmehr an, sä I b, nach Abzug von 100 Thalern, mit 5,037 Thlr. 10 Ngr. zu bewilligen. sä 2. Seite 126 bis 130 der Vorlage werden die Gehalte und Gehaltserhöhungen für die Militärärzte aufgeführt und S. 132 der Erläuterungen wird sich deshalb auf die bereits bei Pos. 44 angegebenen Gründe bezogen. Dieser Theil des neuen Postulats besteht in: Thlr. Ngr. Pf. 3,500 — — Gehaltserhöhung für 10 Brigade- und Regimentsstabsärzte s 200 Thlr. und für 15 Bataillonsärzte 1. und 2. Classe L 100 Thlr.; 20,130 — — Gehalt und Quartiergeld für 61 Assistenz- ärzte s 330 Thlr. 23,630 — — 8s., wogegen wieder 12,245 22 5 für 61 Unterärzte, ä täglich 16 Ngr. 5 Pf. in Abgang kommen, so daß 11,384 7 5 mehr verbleiben.
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