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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,2
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1858,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028270Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028270Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028270Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 43. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-05-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll39. Sitzung 739
- Protokoll40. Sitzung 761
- Protokoll41. Sitzung 785
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 831
- Protokoll44. Sitzung 857
- Protokoll45. Sitzung 869
- Protokoll46. Sitzung 895
- Protokoll47. Sitzung 917
- Protokoll48. Sitzung 929
- Protokoll49. Sitzung 949
- Protokoll50. Sitzung 963
- Protokoll51. Sitzung 981
- Protokoll52. Sitzung 985
- Protokoll53. Sitzung 1011
- Protokoll54. Sitzung 1039
- Protokoll55. Sitzung 1055
- Protokoll56. Sitzung 1089
- Protokoll57. Sitzung 1105
- Protokoll58. Sitzung 1117
- Protokoll59. Sitzung 1139
- Protokoll60. Sitzung 1161
- BeilageBeilage zu Nr.59 und 60 der Landtagsmittheilungen der ersten ... 1177
- Protokoll61. Sitzung 1239
- Protokoll62. Sitzung 1267
- Protokoll63. Sitzung 1277
- Protokoll64. Sitzung 1285
- Protokoll65. Sitzung 1303
- Protokoll66. Sitzung 1333
- Protokoll67. Sitzung 1341
- Protokoll68. Sitzung 1363
- Protokoll69. Sitzung 1387
- SonstigesGesetzentwurf, einige erläuternde und zusätzliche Bestimmungen ... 1413
- Protokoll70. Sitzung 1425
- Protokoll71. Sitzung 1465
- Protokoll72. Sitzung 1471
- Protokoll73. Sitzung 1481
- Protokoll74. Sitzung 1509
- Protokoll75. Sitzung 1533
- Protokoll76. Sitzung 1559
- Protokoll77. Sitzung 1567
- Protokoll78. Sitzung 1597
- Protokoll79. Sitzung 1613
- Protokoll80. Sitzung 1625
- Protokoll81. Sitzung 1635
- Protokoll82. Sitzung 1649
- Protokoll83. Sitzung 1675
- Protokoll84. Sitzung 1693
- Protokoll85. Sitzung 1705
- Protokoll86. Sitzung 1713
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 23
- BandBand 1857/58,2 -
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legenheiten und sonstigen Bedürfnisse» des Landes selbst zu überzeugen, führt mich zu der Meinung, daß die Bei behaltung der Gendarmerieinspectoren, welche Lücken dieser Art auszufüllen im Stande sein dürften, unumgänglich nöthig ist. Es ist zwar angeführt worden, die bisherigen Kreisobergendarmen hätten dieselben Dienste geleistet. Ich aber muß sagen, dies nur nach einer gewissen Beziehung, nach einer andern Richtung hin hat man aber bisher einen gar nicht wenig fühlbaren Mangel in diesen Organen zu zugestehen. Mag ich auch allen ehrenwerthen Personen, welche diesen Posten ausfüllen, mit Freuden das Zeugniß bestätigen, daß sie bemüht und bestrebt sind, diesen Posten auszufüllen; aber meine Herren, völlig durchbildete Ge schäftsleute sind sie nicht, es sind Leute, die nur gewisse geschäftliche Beziehungen durchgemacht haben, mit einem Worte, leicht kann es ihnen an Etwas, was immer drin gender verlangt wird, fehlen, und so weit es hieran fehlt, so könnte gerade dieser Mangel durch die Gendarmeriein spectoren erledigt werden, da sie aus einer ganz andern Bildungsschule herbeigerufen werden müssen. Ich würde also nicht nur wünschen, daß man die zeitherigen Inspek toren in ihren Gehalten belasse, sondern ich bedaure auf richtig, daß man sich von der Deputation und Seiten der geehrten Sprecher nicht dafür verwendet hat, auch in den beiden andern Landestheilen, in der Oberlausitz und dem Dresdner Krei'sdirectionsbezirke, auch solche Gendarmeriein spectoren anzustellen. Ich glaube, meine Herren, wenn Sie eine Art von Sympathie für ein gewisses Abneigungs gefühl, was man gegen die Vermehrung der Polizei von einer gewissen Seite her gern unterhält, unbefangen ab streifen können, so werden Sie die durch die Gendarmerie inspectoren zu erwartende Hilfeleistung anerkennen und zugestehen, daß sie außerordentlich noth thut, auch sicher vielmehr wirkt und nützt, als die bisher zu ermög lichen gewesene kleine Vermehrung des Gendarmerieper sonals. Ich mache kein Hehl daraus, ich erachte diese Zn- spectoren bezüglich der Beaufsichtigung und Ueberwachung, resp. geeigneter Anleitung der Gendarmen für ganz uner läßlich, und ich scheue mich nicht, zu gestehen, daß, was die Revision und Controls der Gendarmen betrifft, es dem Amtshauptmann rein unmöglich ist, dieselbe so durchzu führen und zu executiren, als man wünschen muß, um guten Erfolg davon zu gewinnen. Die zwei Gendarmerie inspectoren im Zwickauer und Leipziger Kreise — das kann ich versichern, denn ich habe in dieser Beziehung mich sehr genau informirt — haben ganz außerordentlich viel und sehr erfolgreich gewirkt. Ich kann also nur be klagen, daß man eine solche Abneigung gegen diese Stellen hat, und möchte wünschen, daß man wenigstens nach und nach zu einer günstigem Meinung übergehe und daß man spätestens bei der nächsten Finanzepoche eine größere Zuvor kommenheit gegen die Staatsregierung hierunter betätigen möge. Staatsminister v. Beust: Dasjenige, was der geehrte Herr v. Beschwitz äußerte, giebt mir Veranlassung, in Kur zem Das zu wiederholen, was ich bereits in der andern Kam mer hinsichtlich dieser Position zu sagen Veranlassung nahm- Derselbe machte darauf aufmerksam, es sei zweckmäßiger ge wesen — wenigstens habe er es gewünscht —, die Regierung hätte das von der letzten Ständeversammlung bewilligte Dispositionsquantum zur Vermehrung des Gendarmerie corps verwendet. Ich habe bereits in der andern Kammer bei der diesfallsigen Verhandlung einen kurzen Rückblick auf Das geworfen, was in beiden Kammern in dieser Frage verhandelt worden ist. Um das in Kürze zu wiederholen, so war von Seiten der ersten Kammer der Vorschlag der Re gierung wegen Vermehrung derZahlder Gendarmen und wegen Errichtung einer neuen Organisation zustimmend ausgenom men worden, während in der zweiten Kammer die Finanz deputation sich spaltete in eine Majorität, welche dafür, und eine Minorität, welche dagegen war. Den Vorschlag der Minorität der Deputation nahm die zweite Kammer an und das Vereinigungsverfahren führte zu nichts Andcrm, als zur Annahme des Vorschlags eben dieser Minorität, die Organisation und Vermehrung auf sich beruhen zu lassen und der Regierung ein Dispositionsquantum von 8,000 Thlr. zu bewilligen. Bei Verwendung dieses Dispositions quantums konnte sich nun die Regierung eines LheilS nicht verhehlen, daß sich, wenn sie die Zahl der Gendarmen ver mehren wollte, damit nicht mehr erreichen lassen würde, als die Anstellung von 9 bis 10 Gendarmen; wobei es sehr schwierig war, zu erkennen, wohin dieselben am besten zu stellen sein würden. Auf der andern Seite aber hatten die Deputationen beider Kammern und selbst die Minorität der jenseitigen Finanzdeputation die Nothwendigkeit einer verbesserten Disciplinaraufstcht anerkannt, und deshalb war die Regierung wohl vollständig fundirt, wenn sie die 3,000 Thlr. theilweise dazu verwendete, um in dieser Beziehung eine verbesserte Einrichtung anzubahnen. Ich habe dabei noch beiläufig zu erwähnen, daß durch die Anstellung der beiden Gendarmerieinspectoren im Zwickauer und Leipziger Kreisdirectionsbeznk diese 3,000 Thlr. nicht ganz absorbirt, sondern theilweise zu Aufbesserung der Gehalte der Ober gendarmen verwendet worden sind. Was nun diese neue Einrichtung betrifft, so muß ich mir doch erlauben, kurz Das zu wiederholen, was ich in der jenseitigen Kammer darüber zu äußern Gelegenheit genommen habe. Der Nutzen davon ist ein dreifacher. Zunächst handelt es sich um. die Füglichkeit einer öftern und regelmäßigem Revision des Gendarmeriecorps, zweitens gewährt die neue Einrichtung, was der Herr Amtshauptmann v. Egldy bereits hervorge hoben hat, den großen Vortheil, daß dem Kreisdircctor ein Organ zur Seite steht, welches sich ihm als Adjutant dienst bar erweist und durch dessen Vermittelung er in steter Kenntniß über alle möglichen Vorgänge im Bezirke erhal ten werden kann. Endlich drittens hat es sich als höchst
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