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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,2
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1858,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028270Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028270Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028270Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 66. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-07-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll39. Sitzung 739
- Protokoll40. Sitzung 761
- Protokoll41. Sitzung 785
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 831
- Protokoll44. Sitzung 857
- Protokoll45. Sitzung 869
- Protokoll46. Sitzung 895
- Protokoll47. Sitzung 917
- Protokoll48. Sitzung 929
- Protokoll49. Sitzung 949
- Protokoll50. Sitzung 963
- Protokoll51. Sitzung 981
- Protokoll52. Sitzung 985
- Protokoll53. Sitzung 1011
- Protokoll54. Sitzung 1039
- Protokoll55. Sitzung 1055
- Protokoll56. Sitzung 1089
- Protokoll57. Sitzung 1105
- Protokoll58. Sitzung 1117
- Protokoll59. Sitzung 1139
- Protokoll60. Sitzung 1161
- BeilageBeilage zu Nr.59 und 60 der Landtagsmittheilungen der ersten ... 1177
- Protokoll61. Sitzung 1239
- Protokoll62. Sitzung 1267
- Protokoll63. Sitzung 1277
- Protokoll64. Sitzung 1285
- Protokoll65. Sitzung 1303
- Protokoll66. Sitzung 1333
- Protokoll67. Sitzung 1341
- Protokoll68. Sitzung 1363
- Protokoll69. Sitzung 1387
- SonstigesGesetzentwurf, einige erläuternde und zusätzliche Bestimmungen ... 1413
- Protokoll70. Sitzung 1425
- Protokoll71. Sitzung 1465
- Protokoll72. Sitzung 1471
- Protokoll73. Sitzung 1481
- Protokoll74. Sitzung 1509
- Protokoll75. Sitzung 1533
- Protokoll76. Sitzung 1559
- Protokoll77. Sitzung 1567
- Protokoll78. Sitzung 1597
- Protokoll79. Sitzung 1613
- Protokoll80. Sitzung 1625
- Protokoll81. Sitzung 1635
- Protokoll82. Sitzung 1649
- Protokoll83. Sitzung 1675
- Protokoll84. Sitzung 1693
- Protokoll85. Sitzung 1705
- Protokoll86. Sitzung 1713
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 23
- BandBand 1857/58,2 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. I. Kammer. 66. Dresden, am 20. Juli 1858. Siebenundsechzigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer am 10. Juli 1858. Inhalt: Registrandenvortrag. — Vortrag und Genehmigung einer ständi schen Schrift über die Petition des Abg. Heyn, die Receptur der geistlichen Gefälle durch die Ortsrichter betr. — Nachträg liche Abstimmung über Absatz 6 des §. 2 des Gesetzentwurfs, die Gehaltsverbesserung der Elementarvolksschullehrer betr., mit Anwendung der in §. 128 der Verfassungsurkunde enthaltenen Bestimmung. — Berathung über die Berichte der dritten De putation : 1) die Petition des Abg. Dietzsch wegen Verlegung sämmtlichec Kirchweihfeste auf einen Tag, und 2) die Be schwerde des Erbgerichtsbest'tzers Steiger rc., eine Brandschäden- vergütungssache betr. Beschlußfassung. — Anderweite Be rathung über den mündlichen Vortrag von Seiten der zweiten Deputation, Abtheilung und 6 des Ausgabebudgets betr. Beschlußfassung. Präsident v. Schönfcls eröffnet die heutige Sitzung in Gegenwart von 26 Kammermitgliedern Bormittag 11 Uhr 25 Minuten und wird zunächst das vom Herrn Secretär Wimmer über die letzte Sitzung niedergeschriebene Proto koll vorgelesen, genehmigt und von den Herren Kammer mitgliedern Hofrath vr. Hänel und GrafWilding mit unterzeichnet. Hierauf folgt der Vortrag aus derHaupt- registrande. (Nr. 510.) Eingabe des Herrn Abg. Göhler, enthal tend weitere Motiven zu der von ihm bereits bei der zwei ten Kammer eingebrachten Petition um Freigebung der Kalklager zu Hermsdorf. (Ueberreicht durch Herrn Bür germeister Clauß.) Präsident v. Schönfels: Der Petent sagt, daß er im Drange der Geschäfte nicht diese Motiven der betreffenden Deputation in jener Kammer habe überliefern können; er ergreife daher den Ausweg, dieselben der ersten Kammer zuzustellen, damit dieselben bei Gelegenheit der Berathung des Gegenstandes mit benutzt werden mögen. Es dürfte wohl für den Augenblick nichts weiter zu thun sein, als die Eingabe zu asservire.n, so lange, bis der Gegenstand zu uns I. K. (S. Abonnement.) hierüber gelangt ist. Ist die Kammer damit einverstanden? — Einstimmig Ja. (Nr. 511.) Protvkollextract der zweiten Kammer, vom 7. Juli 1858, die weitere Berathung des Budgets der Staatseinkünfte betr. Präsident v. Schönfels: Als unzweifelhaft zur Kom petenz der zweiten Deputation gehörig, ist dieser Gegenstand sofort an diese abgegeben worden, was der Kammer hier mit angezeigt wird. Herr Bürgermeister Hennig hat eine ständische Schrift vorzutragen, und zwar diejenige über die Petition des Abg. Heyn und Genossen in Betreff der Ab änderung der gesetzlichen Bestimmungen über die Receptur der Gefälle für Geistliche und Schullehrer durch die Orts richter. (Dies geschieht.) Hat Jemand gegen die Fassung der soeben verlesenen ständischen Schrift etwas zu erinnern? Wo nicht, so er kläre ich dieselbe für genehmigt, und da sie in der zweiten Kammer ebenfalls genehmigt ist, so wird sie in dieser Maße abgelassen werden. Wir wenden uns sogleich zur Tagesordnung, da eine Mittheilung von mir nicht weiter zu machen ist. Es ist der geehrten Kammer bekannt, daß gestern eine Ab stimmung nicht perfect werden konnte, deshalb, weil die Stimmen standen. Es betrifft diese Abstimmung den Ab satz 6 des §. 2 des Gesetzentwurfes, die Gehaltsverhaltnisse der Lehrer an den Elementarschulen betreffend, und den anderweiten Bericht der ersten Deputation darüber. Sie werden sich erinnern, daß die Fragstellung folgendermaßen lautete: Es hatte der Antrag der Deputation sich dahin ge richtet, die Worte in dem letzten Absätze des §. 2: „im Einverständniß mit dem Collator" nicht beizube halten, sondern vielmehr den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen, wonach es heißt: „nach vorgängigem Gehör des Collators". Ich werde nun die Frage noch einmal an die Kammer richten und zwar auf den An trag der Deputation. Ich frage, ob die Kammer nach Anrathen ihrer Deputation den Absatz 6 in §. 2 der Art verändern will, daß die betreffenden Worte nicht mehr heißen: „im Einverständniß 209
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