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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,2
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1858,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028270Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028270Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028270Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 69. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-07-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll39. Sitzung 739
- Protokoll40. Sitzung 761
- Protokoll41. Sitzung 785
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 831
- Protokoll44. Sitzung 857
- Protokoll45. Sitzung 869
- Protokoll46. Sitzung 895
- Protokoll47. Sitzung 917
- Protokoll48. Sitzung 929
- Protokoll49. Sitzung 949
- Protokoll50. Sitzung 963
- Protokoll51. Sitzung 981
- Protokoll52. Sitzung 985
- Protokoll53. Sitzung 1011
- Protokoll54. Sitzung 1039
- Protokoll55. Sitzung 1055
- Protokoll56. Sitzung 1089
- Protokoll57. Sitzung 1105
- Protokoll58. Sitzung 1117
- Protokoll59. Sitzung 1139
- Protokoll60. Sitzung 1161
- BeilageBeilage zu Nr.59 und 60 der Landtagsmittheilungen der ersten ... 1177
- Protokoll61. Sitzung 1239
- Protokoll62. Sitzung 1267
- Protokoll63. Sitzung 1277
- Protokoll64. Sitzung 1285
- Protokoll65. Sitzung 1303
- Protokoll66. Sitzung 1333
- Protokoll67. Sitzung 1341
- Protokoll68. Sitzung 1363
- Protokoll69. Sitzung 1387
- SonstigesGesetzentwurf, einige erläuternde und zusätzliche Bestimmungen ... 1413
- Protokoll70. Sitzung 1425
- Protokoll71. Sitzung 1465
- Protokoll72. Sitzung 1471
- Protokoll73. Sitzung 1481
- Protokoll74. Sitzung 1509
- Protokoll75. Sitzung 1533
- Protokoll76. Sitzung 1559
- Protokoll77. Sitzung 1567
- Protokoll78. Sitzung 1597
- Protokoll79. Sitzung 1613
- Protokoll80. Sitzung 1625
- Protokoll81. Sitzung 1635
- Protokoll82. Sitzung 1649
- Protokoll83. Sitzung 1675
- Protokoll84. Sitzung 1693
- Protokoll85. Sitzung 1705
- Protokoll86. Sitzung 1713
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 23
- BandBand 1857/58,2 -
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Davon Umgang genommen, einen bezüglichen Antrag zu stellen. Ich wiederhole daher, daß, sowenig ich mich über die Stimmung der geehrten Kammer bezüglich des Antrags des Freiherrn v. Welck täusche, ich doch nicht habe unter lassen zu dürfen geglaubt, die Ansichten der Regierung hier offen darzulegen. Sollten die Besorgnisse, welche ich als Mitglied der Regierung theile, sich nicht verwirklichen, nun desto besser, die Regierung wird sich dessen freuen, wenn sich keine Veranlassung findet, an Das zu erinnern, was ich heute an dieser Stelle gesagt habe. Die wohlwollende Absicht des Antrags ist mir keinen Augenblick entgangen. v. Posern: Als ich vorhin um das Wort bat, geschah es eigentlich nur aus einem gewissen Gerechtigkeitsgefühl. Ich wollte die Regierung in Schutz nehmen wegen der Vor würfe, die ihr gemacht worden sind. Es hat aber unter dessen Herr v. Erdmannsdorff in dieser Beziehung so aus führlich und sachgemäß gesprochen und auch die hohe Staatsregierung selbst hat in gleicher Beziehung inzwischen das Wort ergriffen, so daß ich mich auf sehr wenige Be merkungen beschränken kann. Meine Herren, die Regierung ist von sehr praktischen Männern, -von den Gründern und Vorstehern der Armenvereine ersucht worden, eben diese Vorlage zu geben, der vorliegende Gesetzentwurf ist von vielen Seiten gewünscht worden, ja man hat die Regierung förmlich gedrängt und bestürmt, mit einer derartigen Vor lage zur Unterstützung und Belebung der Armenvereine vor zugehen. Die Vorschläge der Staatsregierung wollen nach meiner Ansicht keineswegs das Selfgovernment stören oder hindern, nein, sie wollen es beschützen und unterstützen, und ich erinnere Sie daran, daß unser sächsisches Volk doch eigent lich ein solches ist, welches die Anregung von oben liebt und wünscht. Eine Sache geht bei uns meistens besser durch, wenn man sagen kann, die Regierung wünscht es, es ist von oben angeregt worden. — Lassen wir es doch da bei, denn es ist dies wahrlich kein schlechtes Zeichen und - ehrenvoll für beide Theile und ein Beweis, wie richtig es das Volk herausfühlt, wenn es gut regiert wird. — Auch haben jene praktischen Manner, die Begründer, Vorsteher und Freunde der Armenvereine, die Staatsregkerung dringend gebeten, sie möge ihnen eine gewisse Disciplinargewalt ver leihen, weil sie sonst nichts gegen böse Subjecte würden aus richten können. Jedoch ich will nichts weiter darüber sagen. Ich unterschreibe Alles, was Herr v. Erdmanns- Lorff in dieser Beziehung gesagt hat. Was den Antrag des Herrn v. Erdmannsdorff anlangt, so hätte ich mehr ge wünscht es wäre die Annahme des Gesetzes erfolgt, wenn ich gleichwohl für diesen Antrag mit stimmen werde, so ge schieht es in Betracht der großen Meinungsverschiedenheit über die einzelnen Punkte der Vorlage, wie sie schon im Deputationsbericht, noch mehr aber gestern und heute durch hie Discussion sich herausgestellt hat, und weil ich aller dings auch eine gründliche Bemthung der Sachs wünsche; weil ich glaube, daß später eine gründlichere Erwägung stattsinden wird, und weil ich hoffe und glaube, daß die Staatsregkerung inzwischen auf dem Verordnungswege auch die etwaigen Lücken der Armenordnung ausfüllen und nachhelfen kann und wird. v. Welck: Nur einige Erwiderungen wollte ich mir erlauben auf Das, was wir soeben aus dem Munde des Herrn Staatsministers gehört haben. Derselbe hat zuvör derst die Ansicht nicht als die richtige zu erkennen vermocht, welche von meiner Seite geäußert worden ist, daß die An gelegenheit noch nicht reif wäre, um zu einem endgiltigen Verspruche hier gebracht zu werden. Ich muß in dieser Beziehung zuvörderst bemerken, daß dies nicht allein meine, sondern die Ansicht mehrerer geehrter Redner ist, und daß ich die Schuld davon keineswegs etwa lediglich dem Inhalt und der Abfassung des Gesetzes selbst beimessen will. Ich habe, wenn ich mich recht entsinne, bei meiner frühem Rede auf die großen Schwierigkeiten hingewiesen, welche der Erlaß eines solchen Gesetzes hat und habe es beinahe für unmög lich erklärt, daß bei einer Sache, wo so verschiedene Ver hältnisse zur Sprache kommen, doch in ziemlich kurzer Zeit schon so ganz bestimmte und als unfehlbar hingestellte An sichten ausgesprochen werden könnten. Wenn aber der Herr Staatsminister namentlich auch äußerte, daß es wohl na türlich sei, daß, wenn es sich um so verschiedene Interessen, wie hier vorkämen, handelte, daß man sich da nicht gern schnell entschiede und daß man, oder wenigstens ich als Antragsteller daher in einem Fall wie der vorliegende gern den Vorwand ergriffe, daß die Zeit zu kurz sei, um Ent schluß über ein so wichtiges Gesetz zu fassen, so muß ich mich gegen den Verdacht verwahren, daß ich dergleichen Vorwände ergriffe, um eine Meinung, die ich auszusprechen für Pflicht halte, dahinter zu verstecken. Ich habe ganz aufrichtig gesagt, daß mir die Zeit zu kurz scheint, um ein gewisses Urtheil in der Sache abgeben zu können. Es würde unter allen und jeden Umständen und bei einem andern Gesetze, was ebenfalls so in die Verhältnisse ein greift, dies ebenso meine Meinung sein und ich habe mich hier keineswegs an diesen Umstand gehalten, um meinem Antrag Eingang zu verschaffen. Der Herr Minister hat ferner die von mir beantragte Verschiebung des Gesetzes als höchst nachtheilig bezeichnet, und hat namentlich auch gesagt: sollte sich auch infolge der Annahme des Gesetzes Einiges als nicht ganz zweckmäßig Herausstellen, so könnte dies ja immer auf dem nächsten, oder einem der nächsten Landtage durch Erläuterungen, oder nach Befinden durch ein anderes Gesetz verbessert werden. Nun das, meine Herren, würde mir allerdings als das Allernachtheiligste erscheinen. Es ist über die fortwährende Abänderung kaum gegebener Gesetze soviel schon gesagt und geklagt worden, daß ich durchaus nicht für nothwendig halte, mich noch einmal darauf einzulassen. Jedenfalls scheint es mir von
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