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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028279Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028279Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028279Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 76. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-08-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll50. Sitzung 1001
- Protokoll51. Sitzung 1011
- Protokoll52. Sitzung 1029
- Protokoll53. Sitzung 1049
- Protokoll54. Sitzung 1053
- Protokoll55. Sitzung 1071
- Protokoll56. Sitzung 1085
- Protokoll57. Sitzung 1115
- SonstigesVerzeichnis der Gehaltsaufbesserungen bei Abtheilung G des ... 1137
- Protokoll58. Sitzung 1139
- Protokoll59. Sitzung 1149
- SonstigesVerzeichnis der Gehaltsaufbesserungen bei Abtheilung C des ... 1168
- Protokoll60. Sitzung 1169
- Protokoll61. Sitzung 1199
- SonstigesÜbersicht der Voranschläge und des wirklichen Bedarfs für ... 1211
- Protokoll62. Sitzung 1213
- Protokoll63. Sitzung 1233
- Protokoll64. Sitzung 1253
- Protokoll65. Sitzung 1267
- Protokoll66. Sitzung 1293
- Protokoll67. Sitzung 1313
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1319
- Protokoll68. Sitzung 1367
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1399
- Protokoll69. Sitzung 1433
- Protokoll70. Sitzung 1443
- Protokoll71. Sitzung 1467
- Protokoll72. Sitzung 1485
- Protokoll73. Sitzung 1517
- Protokoll74. Sitzung 1537
- Protokoll75. Sitzung 1569
- Protokoll76. Sitzung 1587
- Protokoll77. Sitzung 1603
- Protokoll78. Sitzung 1611
- Protokoll79. Sitzung 1647
- Protokoll80. Sitzung 1669
- Protokoll81. Sitzung 1697
- Protokoll82. Sitzung 1733
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 1760
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1845
- Protokoll85. Sitzung 1861
- Protokoll86. Sitzung 1877
- BandBand 1863/64,2 -
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Feit des Einzelnen für die gemeinsame Sache durchaus nicht fehlt; sie hat diesen Beweis schon abgelegt durch die Anregung, welche von Seiten einer größernVersammlung von Geistlichen zu dem jetzigen Vorgehen gegeben worden ist. Ich bin eingedenk des Satzes, den ich früher schon in diesem Saale geltend gemacht habe, daß das Beste sehr leicht ein Feind des Guten werde, und deshalb kann ich bei einer als eine guteThat zu betrachtenden Sache es nicht über mich gewinnen, dem wesentlichen Guten durch das, was in einzelnen Fällen das Beste sein möchte, irgend ein Hinder niß in den Weg zu legen. Ich enthalte mich daher auch, irgend einen Antrag zu stellen. Präsident von Friesen: Beabsichtigt noch Jemand zu tz. 9 das Wort zu nehmen? — Es meldet sich Nie mand. — Ich gebe daher dem Herrn Referenten das Schlußwort. Referent Kammerherr von Zeh men: Ich habe nur noch Weniges zu Dem, was ich bereits sagte, hinzuzu fügen. Daß allerdings die Candidaten der Theologie durch §. 9 etwas beunruhigt worden sind, will ich sehr gern glauben; denn diese Bestimmung interessirt sie wesent lich , indeß Grund zur Beschwerde haben sie doch nicht. Wer sagt den Candidaten der Theologie, daß sie gerade Stellen über 500 Thaler als Anfangsstellen bekommen müßten, sie haben gar keine gewisse Aussicht dazu; denn Stellen von ZOO Thalern und darüber sind Stellen, die sich Mittelsiellen nähern. Wie soll ein Candidat thun, der auf einer Stelle unter 500 Thalern vielleicht lange fitzen muß? EinCandidat also, der gleich zu Anfänge eine Stelle von über 500 Thalern bekommt, ist immer in weit günstigeren Verhältnissen, als viele seiner College«. Da er nach dem Entwürfe die Hälfte des Ueberschufses seiner Stelle über 500 Thaler zum Emeritirungsfond abgeben soll, so würde ihm bei einem Einkommen von 600 Thalern immer noch 550 Thaler jährliches Einkommen bleiben, bei einem Einkommen von 700Thalernimmer noch 600Thaler, er hat dann immer noch eine günstigere Stelle, als viele von seinen Amtsbrüdern, die auf Stellen von 400Thalern 10, 15, 20 Jahre sitzen bleiben. Außerdem mildert der Umstand die Härte, die allerdings unverkennbar in §. 9 liegt, daß in der neuestenZeit die Candidaten der Theologie viel schneller zu einem Amte gelangen, als in früherer Zeit. Alte Candidaten von 30 bis 40 Jahren, die giebt es jetzt nicht mehr, gewöhnlich nach 5 Jahren kommen sie nach Bestehung des Examens zu einem Amte. Sie sind also meist in jüngeren Jahren noch, wo die Bedürfnisse am Ende noch nicht so groß sind, da kann am ersten Denen, die in die betreffenden Stellen eingetreten sind, eine größere Abentrichtung zum Emeritirungsfond angesonnen werden, der ja auf der andern Seite, wenn sie selbst in den Fall der Emerktirung treten, ihnen in gewisser Hinsicht wieder zugute kommt. Also von diesem Gesichtspunkte aus läßt sich viel für die Bestimmung des §. 9 sagen. Warum trotzdem, daß wir so manche Bedenken gehabt haben, wir doch nicht geglaubt haben, einen Antrag auf Abänderung einbringen zu müssen und welche andere Gründe uns dazu bestimmt haben, habe ich bereits vorhin auseinanderzusetzen mir erlaubt und ich habe in dieser Beziehung Nichts mehr hinznznfügen. Daß, um darauf kurz zurückznkommen, nur solche Predigtamtscandidaten, die als ständige Lehrer eingetreten sind, hier in gewisser Hinsicht mit berücksichtigt werden sollen, liegt, wie ich glaube, doch wohl in der Natur und dem Zwecke des Emeritirungsfonds. Die ganze Einrichtung, um die es sich handelt, ist eben eine Einrichtung, die von der Kirche im Allgemeinen zu Gunsten des geistlichen Standes unter Beihülfe des Staates gegründet wird. Daß hierbei den jenigen Predigtamtscandidaten, welche in eine ständige Lehrerstelle eintreten, ihre Dienstzeit als Lehrer mit an gerechnet werden soll, ist daher an sich schon eine Aus nahme. Man stellte diese Ausnahme, weil man solche Candidaten in ihren Stellen zu erhalten wünscht. Auf solche Rücksichten können aber solche Predigtamtscandida ten, die irgend etwas Anderes vornehmen, keinen Anspruch haben, so lange sie in anderen Stellungen sind und nicht in öffentliche Schulstellen eingetreten sind; denn nur in Bezug auf solche Schulstellen hat der Staat ein In teresse, Predigtamtscandidaten womöglich zu veranlassen, in Lehrerstellen cinzutreten und sie darin zu erhalten. In Bezug auf die Privatschulanstalten hat der Staat keines wegs ein gleiches Interesse, da mag der Vorstand selbst dafür sorgen, wo er die Lehrer herbekommt, der Staat hat kein Interesse daran, ob dies oder jenes Individuum in der Stellung als Lehrer in einer Privatanstalt oder sonst in Privatstellung erhalten wird und wird ihm deshalb keinen besonderen Vortheil im Gesetz bieten. Dagegen möchte ich mich aber vor Allem verwahren, was Herr Rittner wünschte, nämlich daß das Cultusministerium auf Predigtamtscandidaten, welche sich in Privatschulen be finden, oder sonst als Lehrer wirken, in dem von ihm be zeichneten Sinne besondere Rücksicht nehmen möge. Das würde gegen das Gesetz sein und gegen eine solche Rück- stchtsnahme müßte ich Seitens der Deputation und wohl auch der Kämmer Verwahrung einlegen. Was übrigens noch den Punkt betrifft, den Herr Rittner nochmals er wähnte, in Bezug, auf die Privatrechte der Geistlichen, daß solche, wenn sie insAmt eingetreten sind, durch diesen Paragraphen verletzt würden, so habe ich darauf in der Hauptsache bereits geantwortet und darzulegen gesucht, warum dies nicht der Fall ist. Ich gestatte mir daher nur noch darauf hinzuweisen, daß das Einkommen der Stelle an sich durch §. 9 nicht gekürzt wird; das Einkommen bekommt er vollständig, leider muß er aber eine Abgabe geben vom Einkommen auf einige Jahre, das ist cs. Präsident von Friesen: Wir sind nun zur Ab stimmung über §. 9 gelangt. Vor der Abstimmung be-
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