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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 64.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19390100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19390100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 29, 49 und die Seiten 139, 140, 169, 170 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 2 (6. Januar 1939)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Personalien
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Fragekasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Büchertisch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Reichssteuertermine im Januar 1939
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 64.1939 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1939) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1939) 29
- ArtikelDas Weihnachtsgeschäft 1938 29
- ArtikelAus einer Zuschrift aus dem Kreise des Großhandels entnehmen wir ... 30
- ArtikelMikrophotographien für die fachliche Aufklärung 30
- ArtikelUhrenteile gut und schlecht! 31
- ArtikelVerkehr mit Gold und anderen Edelmetallen 32
- ArtikelFür die Werkstatt 33
- ArtikelWer rechnet richtig? 33
- ArtikelUnsere Ostmark 34
- BeilageFür den Uhrmacherlehrling (2. Jahrgang / Folge 1) 1
- ArtikelUnser Sudetenland 35
- ArtikelWochenschau der U 36
- ArtikelFirmennachrichten 37
- ArtikelPersonalien 37
- ArtikelFragekasten 38
- ArtikelBüchertisch 38
- ArtikelReichssteuertermine im Januar 1939 38
- ArtikelBörsen-Edelmetallpreise in Pforzheim 39
- ArtikelInnungsnachrichten 39
- ArtikelAnzeigen 39
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1939) 41
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1939) 53
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1939) 67
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1939) 83
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1939) 101
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1939) 113
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1939) 127
- AusgabeNr. 10 (3. März 1939) 141
- AusgabeNr. 11 (10. März 1939) 155
- AusgabeNr. 12 (17. März 1939) 171
- AusgabeNr. 13 (24. März 1939) 181
- AusgabeNr. 14 (31. März 1939) 195
- AusgabeNr. 15 (7. April 1939) 207
- AusgabeNr. 16 (14. April 1939) 229
- AusgabeNr. 17 (21. April 1939) 241
- AusgabeNr. 18 (28. April 1939) 255
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1939) 269
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1939) 283
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1939) 299
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1939) 313
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1939) 327
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1939) 339
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1939) 349
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1939) 359
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1939) 369
- AusgabeNr. 28 (7. Juli 1939) 383
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1939) 411
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1939) 439
- AusgabeNr. 32 (4. August 1939) 459
- AusgabeNr. 33 (11. August 1939) 475
- AusgabeNr. 34 (18. August 1939) 489
- AusgabeNr. 35 (25. August 1939) 499
- AusgabeNr. 36 (1. September 1939) 511
- AusgabeNr. 37 (8. September 1939) 517
- AusgabeNr. 38 (15. September 1939) 523
- AusgabeNr. 39 (22. September 1939) 529
- AusgabeNr. 40 (29. September 1939) 535
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1939) 541
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1939) 547
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1939) 553
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1939) 561
- AusgabeNr. 45 (3. November 1939) 569
- AusgabeNr. 46 (10. November 1939) 575
- AusgabeNr. 47 (17. November 1939) 581
- AusgabeNr. 48 (24. November 1939) 589
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1939) 603
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1939) 611
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1939) 617
- BandBand 64.1939 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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- Links
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38 DIE UHRMACMERKUNS1 Nr. 2 worben, denen er stets ein treuer Freund und Berater gewesen ist. Treue, Zuverlässigkeit, eiserner Fleiß und eine sprichwört liche Bescheidenheit sind die Eigenschaften, die ihn zum wert vollsten Mitarbeiter der Firma gemadit und ihn die Zuneigung aller Arbeitskameraden eingebracht haben. Möge es ihm noch viele Jahre vergönnt sein, in der gleichen körperlichen Frische und Schaffensfreudigkeit seine ihm liebgewordene Tätigkeit weiter auszuüben. 3 1269) Pegau i. Sa. Beiufskamerad Martin Schilling konnte am 26. Dezember 193Ö das Fest der Silberhochzeit feiern. (VI 3 1240) Schramberg (Schwarzw.) In der Firma Gebr. Junghans AG feierten die folgenden Mitarbeiter ihr 25jähriges Arbeitsjubiläum: Frl. Therese Oehler, Weckereinschrauberin, und Anton Hilser, Werkzeugmacher. Bd 3 * 253 * Schramberg. Seinen 90. Geburtstag konnte Paul Landen- berger d. Ä. am 28. Dezember 1938 feiern. (VI 3/1245) Stralsund. Berufskamerad Uhrmachermeister Erich Spindler verlobte sich mit Fräulein Elh Müns, lochter des Uhrmacher Obermeisters Fterm. Flenneberger, Stralsund. (VI 3/1270) Sorau (N.-L.) Zum Obermeister der Uhrmacherinnung Guben wurde an Stelle des Uhrmachermeisters Hans Teßmann, Uhrmachermeister Alex Simon, Strafe der SA. 25, ernannt. (VI 3 1246) Todestafel: Uhrmacher Joseph Menacher, Füssen (Allgäu). Uhrmacher Anton Beckerling, Lingen (Ems). Uhrmacher Wilhelm Henze, Bremen. Uhrengroßhändler John H. Angermann, Coburg. (VI 3 1248) Wer liefert? Wecker für Polizeistunde 9769. Gibt es eine Art Doppelwecker, der auf zwei ver schiedene Zeiten zum Wecken eingestellt werden kann? Im vorliegenden Fall müßte der Wecker um 12 Uhr und 12,25 Uhr ein Zeichen geben. Der hiesige Bürgermeister sucht so etwas für die hiesigen Wirtschaften zum Angeben der Polizeistunde. (X/1577) H. P. in M. Arbeitslosenversicherung von Hausgehilfen bei gleichzeitiger Beschäftigung im Gewerbebetrieb 9765. Ich habe eine Hausgehilfin, die nicht nur im Haushalt, sondern auch im Geschäft tätig ist. Muß ich sie zur Arbeits losenversicherung anmelden oder nicht? (X 1573) B R. in W. Antwort 9765. Die Beschäftigung von Hausgehilfen ist nicht arbeitslosenversicherungspflichtig. Vielfach werden aber Hausgehilfen gleichzeitig auch im Betrieb des Dienstberechtigten beschäftigt. Das Geseß enthält keine ausdrücklichen Vorschriften, wie dieser Fall hinsichtlich der Arbeitslosenversicherungspflicht zu behandeln ist. Jedoch hat das Reichsversicherungsamt in einer grundsätzlichen Entscheidung vom 14. Februar 1937 dazu Stellung genommen. Danach ist im Einzelfall nicht darauf abzustellen, ob die Beschäftigung im Gewerbebetrieb oder im Haushalt überwiegt. Vielmehr ist unter entsprechender Anwendung der Vorschriften für die Krankenversicherung, auf der ja die Arbeitslosenver sicherungspflicht aufgebaut ist, zu prüfen, ob die Beschäftigung im Gewerbebetrieb — für sich allein befrachtet — als ver sicherungsfrei anzusehen ist. Dieses ist nach der Reichsver sicherungsordnung zunächst dann der Fall, wenn nur eine so genannte vorübergehende Beschäftigung vorliegt. Außerdem kennt das Geseß über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenver sicherung noch die Versicherungsfreiheit tür den Fall, daß die Beschäftigung als geringfügig anzusehen ist. Trifft eine dieser beiden Voraussetzungen zu, so liegt keine Arbeitslosenver- sicherungspflicht vor. Kann hingegen die Beschäftigung im Ge werbebetrieb weder als geringfügig noch als vorübergehend angesehen werden, so ist die Versicherungspflicht gegeben, audi wenn etwa die Beschäftigung im Haushalt überwiegt. (X/1574J Buchführung im Sudetenland 9767. Ich besiße schon seit Jahren eine amerikanische Buchführung, die alle von der Pflichtbuchführung verlangten Bücher vereint. Muß ich trotzdem die neue Pflichlbuchführung entführen ? (X/1575) K. Th. in K. Antwort 9767. Nach der von Ihnen gegebenen Schilde rung geht Ihre Buchführung über die Mindestanforderungen, die von seiten des Reichssfandes des Deutschen Handwerks in der Anordnung vom Oktober 1937 an die handwerklichen Buch führungen gestellt werden, bereits hinaus, so daß es einer Um. Stellung Ihrer Buchführung bei Einführung der Budiführungs- Pflicht nicht bedarf. Im übrigen ist die Einführung der Pflicht, buchführung im Sudetenland vorerst nodi nicht angeordnet. Zu prüfen bleibt, ob das von Ihnen geführte Waren- eingangsverzeichnis den Bedingungen entspricht, die die am 1 Januar 1939 auch im Sudetengau in Kraft tretende Verordnung über die Führung eines Wareneingangsbuches verlangt. Even- tuell müßten Sie hier die noch notwendigen Ergänzungen machen Für empfehlenswert halten wir es, noch ein Lagerbudi (Lagerkartei) anzulegen und zu führen. Es wird Ihnen hierdurch eine ständige Überwachung Ihres Warenlagers ermöglicht. Des ferneren erleichtert eine Lagerkartei die jährlichen Inventur- aufnahmen ganz bedeutend. Uber den Goldeinkauf (Ankauf von Allgold und -silber aus Privathand) müssen Sie in Zukunft das sogenannte Trödelbuch führen. (X/1576) BücUuUsck Steuerrechf. Von Steuerreferent H. Siedbürger im Reichs stand des Deutschen Handwerks ist eine sehr klare Übersicht über die deutschen Steuern erschienen. Behandelt werden die Einkommensteuer, Wehrsteuer, ßürgersteuer, Umsaßsteuer, Ver mögensteuer, Urkundensteuer, so dab also die Berufskameraden der Ostmark und des Sudetenlandes hier eine sehr wichtige Hille finden für die neu eingeführten Steuerarten. Wie wir in unserem Sonderteil „Steuer und Recht“ hervorgehoben haben, ist es besser, die Steuer in ihrem Wesen gut zu verstehen, als durch einen Berater sich über etwaige augenblickliche Klippen hinweghelfen zu lassen, um das nächste Mal genau wie vordem festzusißen! Das Buch gibt Auskunft auf die möglichen Zweifelsfragen, ohne sich in verwirrende Einzelheiten zu verlieren. Es ist im Verlag für Wirtschaft und Arbeit, Berlin W 62, erschienen und kostet Ml 0,90. Sammelbestellungen verbilligen wesentlich! (VIII 351) Merkbuch über die neue Gewerbesteuer und Grundsteuer Der Verlag für Wirtschaft und Arbeit, Berlin W 62, hat von H. Siedbürger diese beide Steuerarten in einer leichtverständ- lidien Weise bearbeiten lassen. Dieses Merkbuch ist für die Ab gabe der Steuererklärung ein gutes Hilfsmittel, da es über die Berechnung der Steuer, der Meßbeträge, des Zahlungstermins, der Befreiungsmöglichkeiten usw. Auskunft gibt. Es umfaßt 32 Seiten und kostet Ml 0,75. (VIII /352I Der Jahresabschluß in der Buchführung ist wesentlich für die Steuerberedinung. Ausführlidie Anleitung gibt die kleine Broschüre des Reichsstandes des Deutschen Handwerks, der sie in Verbindung mit dem Reichsinnungsverband des Uhrmacher handwerks im Verlag J. Müller, Eberswalde, herausgibt. Der Preis ist 0,20 Ml. Sammelbestellung durch die Innung zweck mäßig. (Vlll/353) Reichssteuertermine im Januar 1939 Am 5. Januar 1939: Abführung der im Dezember 1938 embehaltenen Lohnsteuer und Wehrsteuer durdi den Arbeitgeber, soweit sie nicht für die bis zum 15. De zember 1938 einbehaltenen Betrage am 20. Dezember 1938 abzutiihren sind. Abführung der im Dezember 1938 vom Arbeitslohn embehaltenen B ü r g e r s I e u e r durch den Arbeitgeber Am 10. Januar 1939: Fälligkeitstag der vom Arbeits lohn einzubehaltenden B ii r g e r s t e u e r. Sie ist bei der nächsten auf den 10. Januar 1939 folgenden Lohnzahlung vom Arbeitgeber einzubehalten. Umsatzsteuer Voranmeldung und -Vorauszahlung Am 16. Januar 1939: Zahlung der Lolin summen- Steuer, sofern diese erhoben wird. Zahlung der Grundsteuer. Am 20. Januar 1939: Abführung der in der Zeit vom 1. bis 15. Januar 1939 einbehaltenen Lohnsteuer und Wehrsteuer, wenn die abzuführende Lohnsteuer bzw Wehrsteuer mehr als 200 ‘.RH beträgt. Am 24. Januar 1939: Fälligkeitstag der vom Arbeits lohn einzubehaltenden Bürgersteuer rate bei Wochen- oder I agelohnemptängern. Sie ist bei der nächsten a u * den 24. Januar 1939 folgenden Lohnzahlung einzubehalten
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