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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 64.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19390100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19390100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 29, 49 und die Seiten 139, 140, 169, 170 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 3 (13. Januar 1939)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuer und Recht (2. Jahrg. / Folge 1)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Beilage
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Rechnungsabgrenzungsposten im Jahresabschluß
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Einsendung der Steuerkarten 1938, der Lohnsteuerbescheinigungen und der Lohnnachweise für die Berufsgenossenschaft
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wareneingangsbuch und Warenausgangsverordnung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 64.1939 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1939) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1939) 29
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1939) 41
- ArtikelSonderschriftenreihe der "Uhrmacherkunst" 41
- ArtikelStreiflichter auf das Weihnachtsgeschäft! 42
- ArtikelBericht aus Italien: Gauleiter besucht Uhrmacherwerkstatt 43
- ArtikelProblem des Jahres: Kampf dem lauten Tick-Tack 44
- BeilageSteuer und Recht (2. Jahrg. / Folge 1) 1
- ArtikelFür die Werkstatt 45
- ArtikelNeujahrsaufruf des Leiters der Wirtschaftsgruppe Feinmechanik ... 45
- ArtikelUnsere Ostmark 46
- ArtikelUnser Sudetenland 46
- ArtikelWer rechnet richtig? 47
- ArtikelWochenschau der U 47
- ArtikelReichsinnungsverbands-Nachrichten 49
- ArtikelFirmennachrichten 49
- ArtikelOsterprospekt des Reichsinnungsverbandes 49
- ArtikelPersonalien 50
- ArtikelFragekasten 50
- ArtikelTerminkalender 51
- ArtikelInnungsnachrichten 51
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1939) 53
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1939) 67
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1939) 83
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1939) 101
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1939) 113
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1939) 127
- AusgabeNr. 10 (3. März 1939) 141
- AusgabeNr. 11 (10. März 1939) 155
- AusgabeNr. 12 (17. März 1939) 171
- AusgabeNr. 13 (24. März 1939) 181
- AusgabeNr. 14 (31. März 1939) 195
- AusgabeNr. 15 (7. April 1939) 207
- AusgabeNr. 16 (14. April 1939) 229
- AusgabeNr. 17 (21. April 1939) 241
- AusgabeNr. 18 (28. April 1939) 255
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1939) 269
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1939) 283
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1939) 299
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1939) 313
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1939) 327
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1939) 339
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1939) 349
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1939) 359
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1939) 369
- AusgabeNr. 28 (7. Juli 1939) 383
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1939) 411
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1939) 439
- AusgabeNr. 32 (4. August 1939) 459
- AusgabeNr. 33 (11. August 1939) 475
- AusgabeNr. 34 (18. August 1939) 489
- AusgabeNr. 35 (25. August 1939) 499
- AusgabeNr. 36 (1. September 1939) 511
- AusgabeNr. 37 (8. September 1939) 517
- AusgabeNr. 38 (15. September 1939) 523
- AusgabeNr. 39 (22. September 1939) 529
- AusgabeNr. 40 (29. September 1939) 535
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1939) 541
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1939) 547
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1939) 553
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1939) 561
- AusgabeNr. 45 (3. November 1939) 569
- AusgabeNr. 46 (10. November 1939) 575
- AusgabeNr. 47 (17. November 1939) 581
- AusgabeNr. 48 (24. November 1939) 589
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1939) 603
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1939) 611
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1939) 617
- BandBand 64.1939 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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STEUER UND RECHT Nr. 3 Unbezahlte Lieferantenrechnungen, laufende Wechsel, Dar lehen u. dgl. führt man dagegen nicht als Rechnungsabgren zungsposten auf; sie haben im Interesse der Bilanzklarheit als Lieferanten- oder Warenschulden, Wechselschulden und Dar lehensschulden zu erscheinen. Rechnungsabgrenzungsposten brauchen sidi nicht nur auf der Schuldseite zu ergeben, sondern sie können ebensogut als Vermögen zu berücksichtigen sein. Bezahlt z. B. der Uhrmacher seine Januar-Miete schon am 31. Dezember, so vermindert er den in den Jahresabschluß einzuseßenden Kassen-, Bank- oder Postscheckbestand um diese Summe, weist also sein Betriebs vermögen und damit auch seinen Gewinn entsprechend niedriger aus. Das ist unrichtig, denn die Miete für Januar rechnet wirt schaftlich nicht mehr zum alten Jahr, sondern schon zum neuen. Zur Erreichung eines entsprechenden Ausgleichs muß die Januar- Miete als Rechnungsabgrenzungsposten unter „Vermögen" auf genommen werden. Sehr häufig ergeben sich Rechnungsabgrenzungsposten bei den Versicherungen. Hat z. B. der Uhrmacher die Prämie für seine Feuer-, Einbruchs- und Diebstahlversicherung am 1. De zember 1938 bezahlt, so entfällt, wenn es sich um eine Jahres prämie handelt, nur V« des Gesamtbetrages auf das ab gelaufene Geschäftsjahr, während die weiteren ‘/ 12 schon das neue Jahr, nämlich die Monate Januar—November 1939, be treffen. Dieser leßte Betrag ist auch wieder ein Vermögens rechnungsabgrenzungsposten und als solcher zu berücksichtigen. Bei gleichbleibendem Geschäft sind die Schwankungen zwischen den Rechnungsabgrenzungsposten in den einzelnen Inventuren meist nur klein. Troßdem können sich aber auch hier schon Gewinnverlagerungen ergeben, die zur Anwendung einer niedrigeren Steuerstufe führen. Besonders wichtig sind die Rechnungsabgrenzungsposten jedoch bei ansteigender oder fallender Konjunktur. Hier können Unterschiede entstehen, die manchmal mehrere Steuerstufen ausmachen. Die Einseßung der Rechnungsabgrenzungsposten ist also nicht nur eine buchhalterische Notwendigkeit zur Erreichung wirklich wahrheitsgetreuer Bilanzen, sondern sie liegt auch im Interesse der Betriebsinhaber. Einsendung der Steuerkarten 1938, der Lohnsteuerbescheinigungen und der Lohnnachweise für die Berufsgenossenschaft Steuerkarten 1938 Nach Jahresablauf sind die Steuerkarten 193Ö der Arbeit nehmer an die Finanzämter zurückzusenden. Für diejenigen Gefolgschaftsmitglieder, die am 31. Dezember 1938 im Arbeits- verhältnis gestanden haben, hat die Einsendung durch den Arbeitgeber zu erfolgen, und zwar an das Finanzamt, von welchem die Steuerkarte 1939 für das Gefolgschaftsmitglied aus geschrieben worden ist. Vor der Absendung muß die auf Seite 2 der Steuerkarte vorgedruckte Lohnsteuerbescheinigung ausge füllt werden. Anzugeben ist: die Zeit der Beschäftigung, der Bruttolohn oder das Brultogehalt, die einbehaltene Lohnsteuer und die eventuell gekürzte Wehrsteuer. Die Riditigkeit der Angaben muß durch Unterschrift bescheinigt werden. Weiter sind die am Schluß der Lohnbescheinigung gestellten Fragen nach der Ausstellungsgemeinde, dem Finanzamt und der Steuer nummer der Steuerkarte 1939 zu beantworten. Für Gefolgschaftsmifglieder, die im Laufe des Jahres 1938 ausgeschieden sind und bei deren Abgang der Arbeitgeber nicht die Lohnsteuerbescheinigung auf Seite2 der Steuerkarle ausgefüllt hat, muß jeßt ein Lohn- und Wehrsteuerüberweisungsblatt (ent- sprechende Formulare sind bei den Finanzämtern unentgeltlich zu haben) ausgefüllt und eingereicht werden. Diejenigen Gefolgschaflsmilglieder, die am 31. Dezember 1938 in keinem Arbeitsverhältnis gestanden haben, sind ver pflichtet, ihre Steuerkarte selbst einzuschicken. Die Einreichung der Steuerkarten und der eventuellen Lohnsteuerüberweisungsblätler hat bis zum 15. Februar 1939 zu erfolgen. Lohnsteuerbescheinigungen Für Gefolgschaftsmitqlieder, die im Jahre 1938 einen Arbeits lohn von mehr als 8400 JM bezogen haben, ist eine besondere Lohnbescheinigung (auch diese Formulare sind bei den Finanz ämtern unentgeltlich erhältlich) auszufertigen und bis zum 31. Januar 1939 an das für den Arbeitnehmer nach seinem Wohnsiß zuständige Finanzamt einzusenden. Lohnnachweise für die Berufsgenossenschaft Endlich müssen bis zum 25. Januar 1939 (leßter geseßlicher Fristablauf der 11. Februar 1939) die Lohnnachweise für die Be rufsgenossenschaft eingeschickt werden. Hierbei sei an die Berufsgenossenschaftspflicht der Uhr macherbetriebe erinnert. Nach der Reichsversicherungsordnung unterliegen der Reichsunfallversicherung alle Einzelhandelsbe triebe, in denen die Tätigkeit der im Handel beschäftigten Personen insgesamt jährlich mindestens 300 Arbeitstage ergibt. Die Tätigkeit der kaufmännischen Angestellten wird dabei nur zur Hälfte an gerechnet. Als versicherungspflichtige Tätigkeiten im Handel gelten neben der reinen Verkaufstäfigkeit auch die Arbeiten im Lager, das Aufräumen und Reinigen der Waren, der Verkaufs räume und Einrichtungen, die Beförderung der Verkaufsware zur Kundschaft, ferner die Änderungsarbeiten, die den Zweck haben, die im Laden verkauften Waren dem Geschmack und den Wünschen der Käufer anzupassen. Beschäftigt z. B. ein Uhrmacher eine Verkäuferin, und ist sein Werkstattgehilfe zur Hälfle auch im Verkauf tätig, so be steht bereits Unfallversicherungspflicht, nämlich nach folgender Berechnung: Verkäuferin: 300 Arbeitstage; zu rechnen mit der Hälfte — 150 Tage Gehilfe: 300 Arbeitstage; davon auf Verkaufs tätigkeit entfallend die Hälfte = 150 Tage; anzuseßen voll . = 150 Tage 300 Tage Gleichgültig bleibt es sidi, ob die in Betracht kommenden Personen ein hohes oder niedriges Entgelt beziehen. Lehilinge, Laufburschen, Hausdiener usw. sind also den Gehilfen und Ver käuferinnen völlig gleichzustellen. Zu den versicherungspflichligen Personen zählen auch die eigenen Angehörigen des Betriebsinhabers mit alleiniger Aus nahme des Ehegatten desselben, gleichviel, ob sie für ihre Tätigkeit entlohnt werden oder nicht. Betriebe, die versicherungspflichtig sind, müssen ohne Auf forderung bei der Berufsaenossenschaft für den Einzelhandel, Berlin NW 7, Neue Wilhelmstraße 2, angemeldet werden. Ab gesehen davon, daß die Unterlassung der Anmeldung bestraft werden kann, und daß die Berufsgenossenschalt das Recht be- sißt, auf drei Jahre zurück die Beiträge nachzuerheben, muß sich jeder Betriebsinhaber darüber klar sein, daß er bei pflicht widriger Unterlassung der Anmeldung für alle Schäden, die einem Gefolgschaftsmitgliede durch einen Unfall im Betriebe oder auf dem Wege zur bzw. von der Arbeitsstätte zustoßen, aufzukommen hat. Der Abschluß einer privaten Haftpflichtversicherung befreit von der geseßlichen Versicherung bei der Berufsgenossen schaft nicht. Wareneingangsbuch und Warenausgangsverordnung Jeßt müssen audi die Berufskameraden in der Ostmark und im Sudetengau das Warenemgangsbueh führen und die Verordnung über den Warenausgang beachten. Für sie ist es besonders wichtig, zu wissen, was in das Wareneingongsbudi gehört und wann die Warenausgangsverordnung Anwendung findet. Ausführliche Auskunft gibt hierüber die demnächst er scheinende erste Broschüre der Sonderschriftenreihe des Reichs- mnungsverbandes des Uhrmacherhandwerks (vgl. die Ankündi gung auf der ersten Seite dieser Nummer Der Bezug der Broschüre ist auch den Berufskameraden im Altreich dringend zu empfehlen, weil, wie die eingehenden Anfragen zeigen, in der Praxis immer wieder Fälle auftauchen, die einer Sonderklärung bedürfen.
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