Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 28.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190401002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19040100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19040100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 8 (15. April 1904)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacherschule
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ein lehrreicher Konkursausverkauf
- Autor
- Biberfeld
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 28.1904 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1904) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1904) 15
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1904) 29
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1904) 43
- AusgabeNr. 5 (1. März 1904) 59
- AusgabeNr. 6 (15. März 1904) 75
- AusgabeNr. 7 (1. April 1904) 89
- AusgabeNr. 8 (15. April 1904) 105
- ArtikelCentral-Verband 105
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule 106
- ArtikelEin lehrreicher Konkursausverkauf 106
- ArtikelDie sogen. Volkskrankenkassen und ihre Wirksamkeit 107
- ArtikelUeber den Geschäftsbetrieb der Auktionatoren 108
- ArtikelAbonnement auf das Uhrenaufziehen 109
- ArtikelKünstlerische Uhrentwürfe III (Fortsetzung aus Nr. 4) 111
- ArtikelAnkerhemmung für Uhren 112
- ArtikelWie verwirklicht der Uhrmacher sein gesetzliches Pfandrecht? 113
- ArtikelHaben die bei den Innungen bestehenden Prüfungsausschüsse zur ... 114
- ArtikelJuristischer Briefkasten 115
- ArtikelInnungs -und Vereinsnachrichten 115
- ArtikelPatentbericht für Klasse 83-Uhren 116
- ArtikelVerschiedenes 116
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 117
- ArtikelArbeitsmarkt 118
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1904) 119
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1904) 133
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1904) 147
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1904) 161
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1904) 177
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1904) 191
- AusgabeNr. 15 (1. August 1904) 205
- AusgabeNr. 16 (15. August 1904) 219
- AusgabeNr. 17 (1. September 1904) 235
- AusgabeNr. 18 (15. September 1904) 251
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1904) 269
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1904) 287
- AusgabeNr. 21 (1. November 1904) 303
- AusgabeNr. 22 (15. November 1904) 319
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1904) 335
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1904) 351
- BeilageBeilage -
- BandBand 28.1904 I
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- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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106 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 8 am besten mit Zeug- Direktor. Herrn Prof. Strasser, Deutsche Uhrmacherscliule. Beginn des neuen Schuljahres. Am 1. Mai beginnt das neue (siebenundzwanzigste) Schuljahr. Zum Zwecke einer möglichst zeitigen Feststellung der Schülerzahl wäre es erwünscht, wenn die Anmeldungen, nissen begleitet, baldigst- an den gelangten. Diejouigei] Horren KollögtMi, an welche Anträgen zu diesem Zwecke gerichtet werden, bitten wir. in dazu geeigneten Fällen unsere Schule empfehlen zu wollen. Glashütte (Sachsen), im März 1904. R. Lange. Vorsitzender des Aufsichtsrats der Deutschen Uhrmacherschule. Deutsche Uhriuacherschule. Die Prüfung, verbunden mit einer Ausstellung von Schüler arbeiten und Zeichnungen, findet am Freitag, den 22. April, statt, wozu Freunde und Donner der Schule hiermit, höflichst ein geladen worden. Glashütte (Sachsen), den 1. April 1904. Der Aufsichtsrat. K. Lange. Vorsitzender. Ein lehrreicher Konkursausverkauf. Von Dr. jur. Biberfeld. [Nachdruck verboten.] jenn das Vorkommnis, das zur nachfolgenden Betrachtung den äusseren Anlass gibt, ein lehrreicher Konkurs ausverkauf genannt wird, so könnte man füglich auch ein anderes Beiwort wählen, man könnte diese Ver anstaltung nämlich ebenso gut auch eine sehr schmerzensreiche, ja, eine verderbliche nennen, wenn man dabei .das Hauptgewicht Familie Levy nicht entbehren zu können, und beruht denn der Ausverkauf zu einem erheblichen Teil in den Händen der Frau und eines älteren Bruders des Gemeinschuldners. Indessen dies alles sind Sätze, die zwar wohl die Eigenart des ganzen Falles illustrieren können, die aber schliesslich in erster Reihe nur die Gläubiger angehen. die nach einer tunlichst giessen Konkurs dividende ein nur allzu erklärliches Verlangen tragen. Weniger gleichgültig aber für weitere Kreise ist der Umstand, dass zu diesen Gläubigern auch die Reichsbank gehört, deren Leitung daher in dem Gläubigerausschuss vertreten ist, und die daher einen gewissen Einfluss auf die beanstandete Geschättsgebarung der Konkursverwaltung besitzt. Nun stelle man sich vor, dass an einem Orte wie Breslau mit einem Male so riesige Vorräte an Uhren zum Konkursaus- verkaufe gebracht werden, und zwar im einzelnen. Das Publikum ist natürlich felsenfest davon überzeugt, dass sich ihm hier eine ganz besonders günstige Gelegenheit bietet, zu einem Konkurs preise die denkbar beste Uhr zu kaufen, jedermann hält sich des halb für verpflichtet, von dieser Gelegenheit schleunigst^ zu profitieren, einerlei, ob er schon jetzt oder viel später vielleicht für eine solche Uhr Verwendung findet, Die Folge hiervon natürlich ist die. dass alle übrigen Uhrmacher in Breslau und in der Umgegend ihr Geschält so gut wie vollkommen lahmgelegt sehen: denn alles rennt nach diesem Ausverkäufe. Um es dem Publikum aber noch bequemer zu machen, hat man sich nicht damit begnügt, den Ausverkauf in den bisherigen Geschäftsräumen zu bewerkstelligen, man hat vielmehr noch in anderen Gegenden der mit einem Teil Hydra ist also wiederum speit weiten Grenzen Stadt Lokalitäten gemietet und veranstaltet dort der Vorräte ebenfalls einen Ausverkauf. Diese eine sehr vielköpfige, und jeder dieser Köpfe neues Verderben über seine Nachbarschaft in auf die Wirkungen legt, die von ihr ausgehen. Der Vorfall, von dem hier die Rode sein soll, ist aber auch vor allen Dingen ein sehr lehrreicher, indem er zeigt, wie unzulänglich sich das geltende Recht überall da erweist, wo es sich gerade darum handelt, einen tiefgreifenden Schaden von dem reellen Geschäftsmann abzuwenden. Das grosso Problem, dem Mittelstände aufzuhelfen, ihn jedenfalls vor dem Untergange zu bewahren, beschäftigt die leitenden Kreise unaufhörlich, und bei jeder Gelegenheit wird in pathetischen und salbungsvollen Reden betont, dass gerade der sogen, kleine Mann des kräftigen Rechtsschutzes durch die Rechts ordnung und durch die Verwaltung würdig und bedürftig sei, man versichert ihn auch allenthalben des grössten Wohlwollens und schafft eine Unzahl von Gesetzen, die alle dieser freundlichen Gesinnung und dieser Bereitwilligkeit, zu helfen, entsprungen sind, aber wenn man diese Gesetze wiederum anwenden soll, wenn man sich in der Lage befindet, sie zum eigenen Schutze anzu rufen, da macht man die traurige Wahrnehmung, dass sie samt und sonders versagen, weil sie viel zu unzulänglich sind, weil ihnen Ob bei diesem Ausverkauf sich alles in den Schranken hält, die das Gesetz einer solchen Veranstaltung zieht, soll hier nicht untersucht werden, es ist dies eine Frage, die an einer anderen Stelle zu prüfen sein wird. Hier sei nur eines bemerkt: Selbst wenn irgend ein Verstoss gegen die massgebenden Bestimmungen nicht vorkäme, so würde doch zu tragen sein, ob es zu haltbaren Zuständen führen kann, wenn ein solcher Massenausverkauf an einem einzigen Orte stattfindet. Wie eine Lawine, die sich vom Berge herabwälzt, um plötzlich unter ihrer Wucht die Hütten zu erdrücken, die am Abhange stehen, ganz ebenso wälzt und wirft sich ein solcher Ausverkauf mit seinen ungeheuren Warenmengen auf die Gewerbetreibenden am Orte und in der Nachbarschaft und wirft sie nieder. Da findet sich keine gesetzliche Schutz vorrichtung, die Halt gebieten würde, Billigkeitsrücksichten werden nicht, beachtet, und so sieht alles, die Regierung voran, voll Mitleid, aber untätig zu. wie der reelle Geschäftsmann, der mühsam und ehrlich seinen Unterhalt sich zu erwerben sucht,, zu Grunde geht. Bringt man bei der Polizei oder bei der sonstigen Behörde Vorstellungen darüber an. dass solche Zustände doch gemein schädlich seien und deshalb nicht geduldet werden dürfen. so wird mit bedauerndem Achselzucken gesagt, man solle eine Hand habe zum Eingreifen schaffen, vorläufig fehle es au einer solchen, und man müsse sich fügen. Dieser Bescheid ist vollkommen korrekt, aber dies gerade ist. das Traurige, dass er korrekt ist Man kann freilich keinem namentlich die Fähigkeit abgeht, gerade das Hauptübel zu und dem geltenden Gesetz entspricht. treffen. In Kleinigkeiten mögen sie ein wirksames Hilfsmittel | Konkursverwalter und keinem Gläubigerausschuss es verbieten, gewähren, in ernster Gefahr aber versagen sie Der Konkursausverkauf, der uns hier beschäftigen soll, findet in Breslau statt. Dort ist die Firma „Herrn. Levy“, die ein Uhrengeschäft engros betrieb, in Konkurs gegangen, und es kommt nun ein Warenlager im einzelnen zum Ausverkauf, das einen Wert von etwa ’/r Million Mark repräsentiert. Der Gemein schuldner selbst hat sich, vielleicht nicht ohne triftigen Grund, nach Russland geflüchtet, um sich jeder Verantwortung zu ent ziehen. und die Bücher, die er hinterlassen hat, befinden sich in einem solchen Zustande der Unordnung, dass man keinen anderen Ausweg wusste, als sie ihm nach seinem Asyle im Osten hin zuschicken. damit er von dort aus die nötige Aufklärung gebe. Auch sonst glaubten die beteiligten Personen, die Mithilfe der die Waren des Gomeinschuldners zum Ausverkäufe zu stellen, es muss das Verlangen, die vorhandenen Werte schleunigst zu realisieren, die Waren in Geld umzusetzen, als selbstverständlich angesehen werden, aber immerhin wird man doch sagen müssen, dass auch hier gewisse Grenzen einzuhalten sind. Hier nun kommen wir auf das oben bereits berührte Moment zurück, dass zu den Gläubigern auch die Reichsbank zählt. Dieses Institut ist keineswegs ausschliesslich auf die Erzielung von Gewinn berechnet, es hat noch eine höhere, allgemeine volkswirtschaftliche Aufgabe, nämlich Handel und Gewerbe zu fördern, die Lebensfähigkeit beider nicht nur zu erhalten, sondern tunlichst zu stärken. Man sollte näm lich erwarten, dass von dieser Stelle aus mit allem Nachdrucke darauf hingewirkt würde, die schädigenden Einflüsse eines solchen Aus- ■I :A ; ii( . ■,« ; <L ■ MG ’ft '!» Jinis 1 ‘: h »" ein sit vfcstl- 01 |,r '‘,hS5^ ««Vs tsna. * * - dl «Htä'üäi'H®:' j, diigs biffiä" fp (i se iiü'i Polizei i- o* "[i S ö mit fa ? Kt! äte HE te* 5 ], E Hin 'löl't --- t j lifcl! sfe k. :t: 11 alle ante! fei il j (iäiEiiiaä: ea ä si i nooh torfen a 11 iifisiÄi Ed 6 it m hä. stet i l, 1 iti »re * ril sie Mi um « \ iss: taten. Eia td, : p liisiis; ti-'er,;;,; Ht ü b etc ii±rv »«Spi Eid it ti, L i Eil »litte a, ;; !i k .teeikoie :s sd * hzi n 7 * dörte. 5 •tefl.Bäi. td y.-'. < fei®:! ^ 7 • r, ••"-i-iiii- Jtv 1 M , i f ms s- * - ;-U, ttiit).) -k'.i •Öi
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