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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 29.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190501002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19050100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19050100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 6 (15. März 1905)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Juristischer Briefkasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Patentbericht für Klasse 83-Uhren
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 29.1905 II
- TitelblattTitelblatt II
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1905) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1905) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1905) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1905) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1905) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1905) 81
- ArtikelCentral-Verband 81
- ArtikelAus dem württembergischen Schwarzwald 82
- ArtikelLehrwerkstatt für Uhrmacher in Altona 83
- ArtikelUeber unsere Deutsche Uhrmachergenossenschaft 84
- ArtikelWer darf sich Uhrmacher nennen? 85
- ArtikelDie geschichtliche Entwicklung des neuen Stils 87
- ArtikelFreie Hemmungen für Uhren 88
- ArtikelMuß der Uhrmacher einen Konkurrenten im Hause dulden? 89
- ArtikelKollegen, schützt eure Läden und Schaufenster gegen Einbruch 90
- ArtikelKonferenz der Uhrmacher-Verbände mit dem Goldschmiede-Verband am ... 90
- ArtikelDer Uhrmacher vor einem Vierteljahrtausend 91
- ArtikelSprechsaal 92
- ArtikelJuristischer Briefkasten 93
- ArtikelPatentbericht für Klasse 83-Uhren 93
- ArtikelInnung- und Vereinsnachrichten 94
- ArtikelVerschiedenes 95
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 96
- ArtikelArbeitsmarkt 96
- AusgabeNr. 7 (1. April 1905) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1905) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1905) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1905) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1905) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1905) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1905) 191
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1905) 207
- AusgabeNr. 15 (1. August 1905) 221
- AusgabeNr. 16 (15. August 1905) 237
- AusgabeNr. 17 (1. September 1905) 253
- AusgabeNr. 18 (15. September 1905) 269
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1905) 285
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1905) 301
- AusgabeNr. 21 (1. November 1905) 317
- AusgabeNr. 22 (15. November 1905) 333
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1905) 349
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1905) 365
- BeilageBeilage -
- BandBand 29.1905 II
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 6. Allgemeines Journal der XJhrmacherkunst. 93 "Gut. wäre es meines Erachtens, wenn sich die Gehäuse fabrikanten bewegen liessen, die Pendants, mindestens abet die in Betracht kommenden Stellen derselben stärker zu halten. Sache der verkaufenden Uhrmacher wird es allerdings bleiben, die Enden der Ringe zu prüfen und, wenn nötig, nachzuhelten. Carl Ad. Leuchs, Frankfurt a. M. Juristischer Briefkasten. K. in P. Ortskrankenkasse und Innungskranken kasse. Wenn ein Arbeitgeber, der bis dahin ausserhalb der Innung gestanden hat, im Laufe des Jahres einer solchen beit litt, so sind diejenigen versicherungspflichtigen Gehilfen, die im weiteren Laufe des Rechnungsjahres noch bei ihm in Dienste treten, bei der Innungskrankenkasse zu versichern und nicht mein bei der Ortskrankenkasse, der alle die Angestellten angeköten. die zur Zeit, als der Arbeitgeber der Innung beitrat, sich schon bei ihm in Stellung befanden. Das Rechtsverhältnis in dieser Beziehung war bisher ziemlich unklar und viellach bestlitten, man wird jedoch diese Zweifel nunmehr als gelöst anzusehen haben, nachdem das Landgericht 1 zu Berlin in seinem Urteile vom 7. Oktober 1904 sich in dem soeben gekennzeichneten Sinne ausgesprochen hat. M. R. in F. Erfordernisse eines Privattestamentes. Ein Privattestament muss vollkommen von Anfang bis zu Ende in allen seinen Bestandteilen eigenhändig von dem Erblasser niedergeschrieben sein, und ausser dem verfügenden leile muss es auch noch das Datum und die Namensunterschrift enthalten. Bleibt eins von diesen Erfordernissen unerfüllt, so ist das^ ganze Testament null und nichtig. Ist aber dieser Formalität Genüge geschehen, so erzeugt eine solche Aulzeichnung ganz dieselben rechtlichen Wirkungen, wie ein vor Gericht oder vor dem Notar errichtetes Testament. Wo das Testament aufbewahrt wird, bleibt dem Ermessen des Testators selbst überlassen. Er kann es in seinem eigenen Schreibtisch verwahren oder es einei \eitrauens- person, etwa dem Geistlichen, dessen Seelsorge er uiiteisteht, oder dem Bürgermeister oder dem Obmanne der Innung über geben. Im Falle des Ablebens des Testators muss dann der Vertrauensmann das Testament sofort dem Gerichte übeigeben, einerlei, ob es verschlossen oder unverschlossen ihm eingehändigt worden ist. . F. N., Berlin. Ein Lehrling, dem für seine Tätigkeit keinerlei Vergütung gewährt wird, unterliegt auch nicht der Krankenversicherungspflicht, und es ist hierfür vollkommen un erheblich, ob das Lehrverliältnis selbst als ein kaufmännisches oder als ein gewerbliches angesehen werden muss. Das Kranken versicherungsgesetz sagt nämlich zu Beginn des § 1 ausdiücklich. dass seine Vorschriften anwendbar sein sollen aut „leisonen, welche gegen Gehalt oder Lohn beschäftigt sind . Dagegen ist wohl zu beachten, dass im Sinne des Gesetzes als Gehalt oder Lohn auch die Gewährung von Natural-Leistungen, also namentlich von Beköstigung, von Wohnung und dergl. mehr anzusehen ist. Wenn Sie daher Ihrem Lehrlinge vertragsmässig zugesichert haben, dass ihm die Mahlzeiten, welche in die Geschättsstunden fallen,’unentgeltlich verabreicht werden sollen, so ist dies eine Art von Lohnzahlung au ihn und bedingt die Krankenversicherungs ptlicht, Der Badische Verwaltungsgericktskof hat demgemiiss in einem Erkenntnis vom 21. Oktober 1903 folgerichtig auch an genommen, dass die Vergütung, die einem Lehrlinge von dem Lohrherrn als Entschädigung dafür gewährt wurde, weil der junge Mann nicht in der Lage war, zum Mittagessen sich in die elterliche Wohnung zu begeben, ebenfalls rechtlich den Charakter einer Lohnzahlung trage. Ls kommt hier also überall nicht aut den Sprachgebrauch selbst an, der vielfach solche Leistungen des Lehrherrn an den Lehrling als Taschengeld, Gratifikation oder dergl. bezeichnet, sondern aut die wirtschaftliche Bedeutung, die einer derartigen Zuwendung innewohnt. Diese abet lässt sich dahin kennzeichnen, dass dem Lehrlinge in irgend einer Form für die Arbeiten, die er im Interesse seines Lehrherrn verrichtet, eine gewisse Gegenleistung gewährt werden soll. Patentbericht für Klasse 83 — Uhren. Mitgeteilt von Prof. F. Ant. Hubbuch, Patentanwalt, Strassburg i. E., Roskeimer Strasse 16. Mount Januar 1905. a) Patent-Anmeldungen. 74 a. H. 32 128. Elektrische Eriunerungsuhr. Hunger & Uklig, Ckemnitz- Kappel. T ri 83 a. G. 19 659. Rückerplättehen für Ukreu. Edouard Glanser, Le Locle, Schweiz. . . 83a. S. 19 139. Schaltwerk für kaleuderuhreu. Pirmin Seiler, Kuti, Schweiz. . . , 83 a. P. 16 083. Schlossrad-Schlagwerk mit Halbschlag. Franz Anton 1 ohI- hammer, Schöuliude bei Hamburg in Böhmen. 83 b. G. 19 374. Rechenschlagwerk. Bernhard Gustafsou, Stockholm, und Ragmar Garlstedt, Rällsii, Schweden. 83 a. 83 a. 83 a 83 a 83 a b) Patent-Erteilungen. 83 a 158301. Taschenuhr mit innerhalb des Gehäuses ungeordneter elektri scher Glühlampe. Salvator Jauner, La Chans -de-fouds, Schweiz. 83 a, 158688. Freie Hemmung für Uhren. William W il 1 man n, Wimbledon, England. 83 b. 158 7 19. Elektrisches Schlagwerk mit Rechen und Staffel. Paul Seidel. Neu-Weissensee. e) G e b r a u o h s m u s t e r. 83 a 239 803. Frontplatte für Uhren, welche mit dem Distanzring zwischen "Glas und Zifferblatt und der Befestigungsvorrichtung für letzteres aus einem Stück bestellt. Vereinigte Uhrenfabriken von Gebrüder J ttngh aus und Thomas Haller, A-G., Schramberg. 239 804. Uhr, bei welcher der Eintassuugsriug der sichtbaren Balance mittels einer durch Federn angodrüekten Bodenplatte nach hinten abge schlossen wird. Vereinigte Uhrenfabriken von Gebrüder Junghans und Thomas Haller, A.-G., Schramberg. 239 896. Weckeruhr mit sehwiugeuden, die Zeit anzeigenden Blattern. American Electrical Novelty & Mfg. Co., G. m. b. H. Berlin. 240 065. Uhrgehäuse mit ersetzbarem, das Werk umschliessoudem Ring. Aurele Voumard, Tramelau. 240087. Uhr mit Thermometer am Glase. Ernst Gustav Kurzbach, Hohndorf, Bezirk Leipzig. , , . 240 095. Weckerukrkemmuug mit auf der Unruhwelle angebrachten, versetzt ausgeschnittenen Hemmscheibeu. Alois Scheidweiler, Düren, Eisenbahnstrasse 62. 83 a 240 141. An Weckeruhrgekäuseu eine Staubverschlussvomehtuug zur Lagerung des Hammerstils mittels die Zapfeukröpfuugen dessolbeu ent nehmender Lagerschlussplatte, die das Gehäusedurchbruchloch iüi den nach innen reichenden Hammerstil überdeckt. Badische Uhrenfabrik, A.-G.. Furtwangen. . i ■ 240 146. Auf Zapfen laufende Unruhwolle für Weckuhren. Alois Scheidweiler, Düren. 240 099. Werkzeug zum Spitzschleifeu der glashartou Balance - W eilen - enden an Weckern. Franz Lotter, Butzbach. 240 499. Amerikauer-Unruhwellen mit Oelriugriuneu. Erich Schu macher, Aachen, Hauptstrasse 35. 240 514- Zierzifferblatt in Metall geschmüolff mit bemalter Celluloid- platte. Gross-Uhren-Haus ,. Kuckusc hka“, Neu-Ulm. 240 561. Monat,suhl- mit im Pendel eingebautem, diesen mittels Balancier in Schwingungen erhaltenem Uhrwerk. Andreas Huber, München, Residenz-trasse 11. 240 570. Aus einem schwingbaren Schieber bestehender Staubabschluss für die Sclilüsselöffnungon der Rückwand von Weckeruhren. \ ereinigto Uhrenfabriken von Gebrüder Junghans und Thomas Hailer, Akt.-Ges., Schramberg. . ., 240 576. Aus einem Stück bestehender Zahleukranz tur Uhren. Ver einigte Uhrenfabriken von Gebrüder Junghans und Thomas Haller, A.-G., Schramberg 240 632. Uhrbügelzauge mit auswärts gekrümmten Lacken. Koch Ä Co.. Elberfeld. ... 240 664. Staubabsekluss für Weckeruhren, bestehend aus einer sieh gegen die W 7 eckerrückwaud legenden Scheibe mit zwei ledernden Lappen, die sich unter die Mutter des Schlüssels legen Vereinigte Uhrenfabriken von Gebrüder Junghans und Thomas Haller, A.-G., Sehrambeig. 241 632. Bügelfutter, welches reichlich zwei Drittel der ganzen Lauge dreiteilig aufgeschuitteu ist und eine gegen deu Loehgruud erweiterte 83 a 83 a 83 a 83 a, 83 a Ausfräsüng hat. Franz Zwiesler, Gräting. 83 a. 241 633. Kronenvereugerer, bestehend aus eiuemStiiekehen, zwei Ein sätzen und einem Punzen. Franz Zwiesler, Gräting. 83 a 241 636. Freischwinger (Wanduhr) mit mehrseitig gebogener, allseitig durchsichtiger Pendelschutzkappe. Albiu W T agner, Ober-Planitz bei Zwickau i. Sa, * . 83 a. 241 657. Weckerabstellvorrichtuug mit selbsttätiger Auslosung der Sperrung beim Wiederaufziehen. Clemens Schüler, Schwenningen a. N. 83 a. 241 736. Uhr mit Schild, das ans einer Platte aus beliebigem mit auf derselben geeignet befestigter durchsichtiger Tafel besteht. Engelbeit Bösinger, Wilmersdorf-Berlin, Düsseidorter Strasse 13. 83 a. 241 750. Brückeustiicke zur Montierung der Aufzugfedern an Lhrwerk- Platiueu in der Anordnung zwischen Platine und den Brückeust'ücken. Fr. W. Sauer, Algriugen.
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