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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 29.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190501002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19050100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19050100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 6 (15. März 1905)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Muß der Uhrmacher einen Konkurrenten im Hause dulden?
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Kollegen, schützt eure Läden und Schaufenster gegen Einbruch
- Autor
- Krasemann, Paul
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Konferenz der Uhrmacher-Verbände mit dem Goldschmiede-Verband am Montag,den 6. März
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 29.1905 II
- TitelblattTitelblatt II
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1905) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1905) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1905) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1905) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1905) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1905) 81
- ArtikelCentral-Verband 81
- ArtikelAus dem württembergischen Schwarzwald 82
- ArtikelLehrwerkstatt für Uhrmacher in Altona 83
- ArtikelUeber unsere Deutsche Uhrmachergenossenschaft 84
- ArtikelWer darf sich Uhrmacher nennen? 85
- ArtikelDie geschichtliche Entwicklung des neuen Stils 87
- ArtikelFreie Hemmungen für Uhren 88
- ArtikelMuß der Uhrmacher einen Konkurrenten im Hause dulden? 89
- ArtikelKollegen, schützt eure Läden und Schaufenster gegen Einbruch 90
- ArtikelKonferenz der Uhrmacher-Verbände mit dem Goldschmiede-Verband am ... 90
- ArtikelDer Uhrmacher vor einem Vierteljahrtausend 91
- ArtikelSprechsaal 92
- ArtikelJuristischer Briefkasten 93
- ArtikelPatentbericht für Klasse 83-Uhren 93
- ArtikelInnung- und Vereinsnachrichten 94
- ArtikelVerschiedenes 95
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 96
- ArtikelArbeitsmarkt 96
- AusgabeNr. 7 (1. April 1905) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1905) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1905) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1905) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1905) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1905) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1905) 191
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1905) 207
- AusgabeNr. 15 (1. August 1905) 221
- AusgabeNr. 16 (15. August 1905) 237
- AusgabeNr. 17 (1. September 1905) 253
- AusgabeNr. 18 (15. September 1905) 269
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1905) 285
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1905) 301
- AusgabeNr. 21 (1. November 1905) 317
- AusgabeNr. 22 (15. November 1905) 333
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1905) 349
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1905) 365
- BeilageBeilage -
- BandBand 29.1905 II
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 6. /um Ausdruck, und cs ist deshalb Sache und Pflicht des Ver mieters. aut sie zu achten. Nun wird es lrcihch dem Unmachc . der durch das Zuziehen eines Konkurrenten m seinem Geselnilis- liciriebo benachteiligt wird, nicht immer leicht lallen, auch um annähernd den Schaden, der ihm hieraus erwachs , zu benflun. olt wird er auch gar nicht einmal 1111 Stande sein, auch tun darzut . dass ein solcher Schaden für ihn überhaupt vorliegt. Aber datum ist er noch keineswegs den. Vermieter gegenüber rech los, e kann vielmehr gemäss § 542 des Bürgerlichen Gesetzbuches das Missverhältnis, falls dies seinen Interessen entspneh . ohne weiteres lösen. An der angeführten Stelle wird nämlich dieses Kecht dem Mieter für den Fall gegeben, dass ihm „der vertrags massige Gebrauch der gemieteten Sache ganz odoi zum lern wieder entzogen“ wird. Zu dem vertragsmässigen Gebraucht eines Geschäftslokales aber gehört es, dass man in ihm sein Gewerbo ohne jode Belästigung und Schädigung du ich Kon kurrenten, soweit eine solche sich fernhalten lässt, betreiben kann. Diesen vertragsmässigen Gebrauch der Mietsraume entzieht arei der Vermieter dem Uhrmacher, wenn er einen Vertreter derselben Branche nachträglich als Mieter aufnimmt. Da aber, wie schon imsao't, die Ansichten über diese Frago in der Rechtspiechung und °auch in der Rechtswissenschaft auseinandergehen, so vwict es sich als Massnahme der Vorsicht empfehlen, das bernhalten eines Konkurrenten im Vertrage selbst sich auszubedingen. — reiste nämlich beständig als Freiherr von Ziegen oder von Hallers leben u s. w.). als er einem jungen Mädchen soeben eine Uhr nachts schenkte und mit den bei sich führenden Dietm;hen_ d.o verschlossene Haustür von der Wohnung des Mädchens oflnett. Die Verhandlung ergab, dass dieser Ziebel em ganz genebener Einbrecher ist: aber glücklicherweise geht jeder Krug so lan^o zu Wasser, bis er bricht“. Das Urteil lautete: „b'/ f Ja ne Zucht- haus, 10 Jahre Ehrverlust und Stellung unter polizeiliche SiChl Damit wäre ja der Ziebel auf 8% bis 9 Jahre für unser Gewerbe unschädlich gemacht worden. Keuler hat nun die \ er handlung als auch alle Zeugenaussagen nicht den Kollegen u Ziebel zu ermitteln vermocht. Beschrieben wird derselbe als ein grösser, breitschultriger Mann mit dünnem hochstehendem Schnurrbart und vorstehenden Backenknochen Möge auch diesei recht bald in die Arme der Gerechtigkeit laufen. Hiermit möchte ich nochmals den schon so olt gesagten Ermahnungsruf tun: „Schützt eure Läden und Schaufenster gegen Einbruch in jeder erdenklichen \\ eise . Indem ich annahm, dass dieses Urteil manchen Kollegen interessieren würde, ergriff ich die Feder, um in Unzen oi cn das Resultat u. s. w. bekannt zu geben. Rostock. Paul Krasemann. Kollegcn, schützt eure Läden und Schaufenster gegeii Einbruch. Der berüchtigte Einbrecher Ziebel in Rostock i. M. zu 8F, Jahren Zuchthaus verurteilt. Am °3. Februar d. Js. fand hier in Rostock vor dem Land gericht die Verhandlung gegen den Einbrecher Ziebel statt Der selbe hatte mit Vorliebe Uhrenlädon heimgesueht, Bo hatte er auch am 5. Januar v. Js. dem Unterzeichneten einen Besuch almestatlet, indem er mit einem zweiten Verbrecher zusammen die Rollladen hochgebracht halte, mit einem Backstein (Mauer stein) die Scheibe zertrümmerte und dann in einer Geschwindig keit von 1 bis 2 Minuten zwei Blatten mit wertvollen go denen Herrenuhren und besseren silbernen Uhren an sich riss und beide die Flucht ergriffen. Dann wurde im März v. Js. beim Koll. Maliseh iu Tan^ermünde mittels Dietrichs Haus und LadenUu geöffnet und daselbst, obgleich er auch dort durch das Zuhause kommen des Koll. Malisch gestört, glücklicherweise nur emo llatte mit Uhren rauhen konnte. Später wurde m der Karireitagsnacht abermals hier in Rostock beim Koll. Jaeger ebenfalls mittels Dietrichs eingebrochen und, obgleich auch hier wieder gestoit, dennoch zwei Blatten mit etwa 80 Uhren geraubt, Wegen dieser drei Einbrüche hatte sich Ziebel, nachdem derselbe bereits 10 Monate hier in Untersuchungshaft sass, dabei auch schon versuchte, einmal aus dem Gefängnis auszubrechen, am 28. Februar zu verantworten. Ziebel ist ungefähr 25 Jahre alt, gelernter Maurer, hatte bereits drei Vorstrafen: 1 Jahr Gefängnis, dann 5 Jahr Gefängnis und zuletzt wegen Bankeinbruchs l'/a Jahr Zuchthaus. Er wurde aller drei Diebstähle überführt, obgleich er selbst alles leugnete, und zwar mit einer Frechheit, die ihresgleichen sucht. Es waren 32 Zeugen aus allen Gauen Deutschlands geladen und ei schienen und wurden allein etwa 1000 Mk. Zeugengebühr aus bezahlt, , Die Verhandlung nahm länger als 6 Stunden in Anspruch, es war dazu ein grosses Aufgebot von Schutzleuten erschienen, die an allen Gängen und Türen postiert waren.^ damit jeder eventuelle Fluchtversuch ausgeschlossen war. Zum Verräter waren in erster Linie die Ansichtskarten geworden, die Ziebel aus allen Städten, auch aus den Städten, wo er Einbrüche verübt hatte, an seine Braut, eine Schenkwirtin in Charlottenburg, schickte; zweitens versetzte Ziebel die meisten Uhren auf den Namen eines Garten bautechnikers 1-1 offmann aus Wiesbaden, von welchem er eine Invalidenkarte gestohlen hatte und bei sich trug. Gefasst wurde der Dieb im April v. Js. in Dresden (derselbe Konferenz (1er lIhrmaelier-Yerbämle mit dem Goldschmiede-Verband in Leipzig am Montag, den G, März. ln dieser, von Herrn Obermeister Fischer, Vorsitzenden des Verbandes deutscher Juweliere, Gold- und öilboi- schmiede, für heute nach Leipzig einberufeneu Ver- sanunlung nahmen folgende Herren teil: Dr. Bibei leid. 11 tvu 11 iv.aj — Rechtsbeistand unseres Central-Verbandes deutscher Lhimacier, die Kollegen Freygang, Horrmann, Cordes vom Vorstande unseres Central-Verbandes, Chef-Redakteur V\ . Schultz als ei- treter des Deutschen Uhrmacher-Bundes und der Deutschen Uhrmacher-Zeitung, die Kollegen Hahn, llofmann, W lldner von der Deutschen Uhrmacher-Vereinigung und der Leipziger Uhrmacher-Zeitung, Herr Rosenkranz. Redakteur unseres Ver bands-Organs, Herr Obermeister Fischer aus Berlin die Herren Henfze und Webcl vom Verlag und Redaktion des Journals der Goldschmiedekunst, Zur Verhandlung war folgende Tagesordnung aufgestellt: 1. Bericht über die von der Zentrale ausgezahlten sogen. Hausierprämien. 2. Die Besteck-Breiskonvention und der Standpunkt der Juweliere den Uhrmachern gegenüber. Mit Bezug auf den Artikel im Allgemeinen Journal der Uhr macherkunst 1904, Nr. 25. Seite 346. 3. Wie ist der § 67 der Marktordnung in Einklang zu bringen mit dem § 56 der Gewerbe-Ordnung? 4. Verschiedenes. _ ^ Als Einberufer nimmt Herr Fischer kurz nach 8 Uhr das Wort zur Begrüssung der erschienenen Herren. Er erinnert an die erste Konferenz im November v. J., welche einen so be friedigenden Verlauf genommen habe und zur Bekämpfung des Unwesens im Uhrmacher- und Goldschmiede-Gewerbe gemein sames Zusammengehen sowie den Wunsch gezeitigt habo, von Zeit zu Zeit zu einer Besprechung zusammenzukommen. Er schlägt vor, auch für die heutige Versammlung den Vorsitz unserem Kollegen Freygang zu übertragen, welches einstimmig geschieht. Zum Protokollführer wird Koll. Horrmann vorgeschlagen und gewählt. Zu Bunkt 1 der Tagesordnung berichtet Herr Obermeister Fischer, dass er sämtliche Hausierprämien bisher ausgezahlt habe, dagegen seien doppelte Forderungen zurückgewiesen worden. Vom 4. November v. J. bis 31. Januar d. J. seien 215 Mk. verausgabt, vom 1. Februar bis 1. März d. J. 70 Mk. Zur Ver fügung standen im ganzen von der erstmaligen Einzahlung der
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