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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 29.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190501002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19050100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19050100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 12 (15. Juni 1905)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Mitteilungen aus den deutschen Handwerkskammern
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Formulare der Handwerks- und Gewerbekammern für Lehrverträge
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 29.1905 II
- TitelblattTitelblatt II
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1905) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1905) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1905) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1905) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1905) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1905) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1905) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1905) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1905) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1905) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1905) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1905) 177
- ArtikelCentral-Verband 177
- ArtikelMitteilungen aus den deutschen Handwerkskammern 178
- ArtikelDie Formulare der Handwerks- und Gewerbekammern für Lehrverträge 178
- ArtikelEin badisches Landesgewerbeamt 179
- ArtikelPreiskonventionen 180
- ArtikelDie sozialpolitische Bedeutung der deutschen Arbeiterversicherung 182
- ArtikelDas Schaufenster 182
- ArtikelVorsicht gegenüber einem Angebot zu Schleuderpreisen 183
- ArtikelDer Kalkulagraph 184
- ArtikelVersteckte Fehler am Cylindergang 186
- ArtikelJuristischer Briefkasten 186
- ArtikelPatentbericht für Klasse 83-Uhren 187
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 188
- ArtikelVerschiedenes 189
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 190
- ArtikelArbeitsmarkt -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1905) 191
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1905) 207
- AusgabeNr. 15 (1. August 1905) 221
- AusgabeNr. 16 (15. August 1905) 237
- AusgabeNr. 17 (1. September 1905) 253
- AusgabeNr. 18 (15. September 1905) 269
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1905) 285
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1905) 301
- AusgabeNr. 21 (1. November 1905) 317
- AusgabeNr. 22 (15. November 1905) 333
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1905) 349
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1905) 365
- BeilageBeilage -
- BandBand 29.1905 II
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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178 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 12. Mitteilungen aus den deutschen Handwerks und Gewerhekammern. Handwerkskammer Berlin. Als noch leidlich günstig wird der Geschäftsgang im Uhr mache rhandwerk bezeichnet. Aber auch für dieses Gewerbe hat infolge der zunehmenden Konkurrenz der Warenhäuser, der Versandhäuser, eine starke und ungesunde Preisherabdrückung Platz gegriffen. Zu leiden hat auch dieses Handwerk stark unter unreellen Ausverkäufen und Sehwindelauktionen, nicht am wenigster, auch durch den Hausierhandel, der, vielfach unter Umgehung der gesetzlichen Schranken, in raffiniertesten Formen betrieben wird. (Aus dem Geschäftsbericht 1904.1 Handwerkskammer Freiburg im Breisgau. Oeffentliehe Warnung vor Uhrenschwindel, ln einem Falle, in welchem cs sich um schwindelhafte Anpreisung von Uhren handelte, nahm die Kammer die Presse in Anspruch und veröffentlichte umterm 5. Januar 1904 folgendes: Vor einiger Zeit erschien in verschiedenen Tages- und Wochenblättern ein Inserat, wonach ein M. Feith in Wien (Mariahilferstr. 38, Lieferant des kaiserl. königl. Staatsbeamten- vorbandes) sich erbietet, gegen 20 Mk. eino erstklassige Präzisionsuhr zu liefern. Versandbedingungen: Anzahlung oder Nachnahme 10 Mk., Rest zahlbar in 30 Tagen, dreijährige schriftliche Garantie. Aul' diese Anzeige hin bestellten mehrere Leute solche Uhren, an denen sie die Anzahlung von 10 Mk. machten. Da die Uhren aber sämtlich schlecht gingen, so machten die Besteller Vorstellung bei Feith; auf diese erhielten sie jedoch keine Antwort. Hingegen machte Feith wegen der rückständigen Zahlung in zwei Fällen Anzeige an die Polizei; die Staatsanwaltschaft stellte jedoch jeweils das Verfahren ein. —- Die Uhren haben nach der Ansicht, einheimischer Uhr macher einen Wert von 3 bis 4 Mk. Von einem Einschreiten gegen Feith, wegen Betrugs, hat die Grossh. Staatsanwaltschaft abgesehen, da die Sache sich nicht zur Verfolgung durch die ausländischen Behörden eignet. Das Publikum wird hiermit vor dom Bezug dieser Uhren gewarnt, Handwerkskammer Konstanz. Die Handwerkskammer hat Abschriften der Schuldner- vorzeichnisso aus den sämtlichen Amtsgerichtsbezirken der Kreise Konstanz, Yi Hin gen und Walds hu t an fertigen lassen und ist daher in der Lage, vertrauliche Auskunft darüber er teilen zu können, wer während der letzten fünf Jahre den Offen barungseid geleistet hat oder zur Erzwingung desselben mit Haft bestraft wurde; ferner darüber, in welchen Fällen der An trag auf Konkurseröffnung abgelehnt, werden musste, weil kein Vermögen vorhanden war. Den Handwerkern sei die Benutzung dieser Auskunftsgelegenheit empfohlen. Gewerbekammer Leipzig. Im Uhrmachergeworbe war der Geschäftsgang im Be richtsjahre 1904 wiederum nicht günstig zu nennen. Als Haupt schäden des schlechten Geschäftsganges werden genannt die Leih haus-Auktionen, das Hausieren mit Uhren und Goldwaren, welches trotz der §§ 56 und 57 der Reichsgewerbeordnung hier noch lebhaft, besonders in Gastwirtschaften, in ausgedehntester Weise und mit grossem Erfolge betrieben wird. Als ein Haupt mittel zur Bekämpfung dieses Uebelstandes wird die strenge Durchführung der Vorschriften in §§ 56 und 57 der Reichs gewerbeordnung bezeichnet. Auch das Hausieren mit Wanduhren, was leider gesetz lich nicht, verboten ist, schädigt, die Uhrmacher ebenso sehr, als das Hausieren mit Taschenuhren. Eine gesetzliche Vorschrift ist allein im stände, diesem Uebel zu steuern. Versuche, den Gesetz geber zu veranlassen, diesbezügliche Bestimmungen zu erlassen, wurden nicht berücksichtigt, nicht einmal einer Antwort ge würdigt, Grossen Nachteil bringen den Uhrmachern auch die sch windel- hafteu Inserate auswärtiger Versandhäuser, ebenso die fort gesetzten Preisunterbietungen, welche eine allgemeine Entwertung der Waren und Reparaturen nach sich ziehen. Es wird hierdurch nicht nur der Gewerbetreibende, sondern auch das Publikum ge schädigt, Nachteilig beeinflusst wird das LTirmachergewerbe ferner durch das Verschenken von Uhren als Zugabe. Reklame- artikel und Prämien, sogar durch angesehene Firmen. Gerado in letzterer Zeit hat dieser Uebelstand in besorgniserregender und bedrohlicher Weise zugenommen. Schädigend wirken auch die langanhaltenden Ausverkäufe und die Auktionen mit Uhren und Goldwaren. Die wirtschaftliche Lago der Uhrmacher ist. deshalb nicht als günstig zu bezeichnen. Die mehrfachen Konkurs- anmeldungen ergeben die Tatsache dieser Angaben. (Aus dem Jahresbericht 1904.) — Die Formulare der Handwerks- und Gewerbc- k am in er n für Lehrverträge. sjlast allenthalben haben es sich die Handwerks- und Ge- | werbekammern angelegen sein lassen. Normal Verträge S zur Begründung von Lehrverhältnissen auszuarbeiten. J Diese Entwürfe haben sie durch den Druck verviel fältigen lassen und geben sie gegen ein verhältnismässig geringes Entgelt in jeder beliebigen Anzahl von Exemplaren an die Inter essenten ab. An und für sich wird man dieses Vorgehen nur als ein sehr nützliches und löbliches bezeichnen können, wird doch jedem der Handwerker, der einen Lehrling annehmen will, auf diese Weise die Sache sehr wesentlich erleichtert. Er kann sich ohne jeglicho Unbequemlichkeit und ohne nennenswerten Geldaufwand in den Besitz eines Formulars setzen, von dem er weiss, dass es den bestehenden Vorschriften in jeder Hinsicht genügt. Gerade bei dem Lehrvertrag ist dies aber von besonderer Wichtigkeit; hat. ihn doch das Gesetz mit so viel Formalitäten umgeben, dass es dem Laien durchaus nicht immer gelingen dürfte, selbständig eine den massgebenden Anforderungen ge nügende Urkunde auszuarbeiten, abgesehen davon, dass ihm dies einen erheblichen Verlust an Zeit verursachen würde, die er besser seiner eigentlichen Berufstätigkeit widmet. Allein, wie alle solche Normalverträge, gleichviel welches Lebens- oder Ge schäftsverhältnis sie betreffen, so leiden auch die von den Gewerbe kammern herausgegebenen Formulare an einem recht, misslichen Uobelstande: sie sind nämlich vollkommen schematisch ge halten und berücksichtigen nicht die Bedürfnisse und die Gepflogenheiten des einzelnen Gewerbes. Um nur ein Beispiel hervorzuhebon, so bedingen es die Ver hältnisse in manchen Branchen, dass der Lehrling das Hand werkszeug selbst stelle, während in anderen wiederum hiervon abgesehen wird; in dem einen Fache muss der Lehrherr Gewicht darauf legen, dass ihm Schadloshaltung für verdorbenes Material und Gerät zugesichert wird, während die Besorgnis, durch dio Ungeschicklichkeit, des Lehrlings in dieser Hinsicht Nachteile zu erleiden, bei sehr vielen anderen Berufen fern genug liegt, um eino besondere Vertragsabrede hierüber entbehrlich zu machen. Auf solche Dinge, wio gesagt, nehmen die Formulare der Ge werbekammern keine Rücksicht; sie können es auch nicht, weil sie ja gloichmässig für alle Handwerke, für alle Branchen und Berufsarten Verwendung finden sollen. Indem sie sich also be streben, allen gerecht zu werden, müssen sie es aufgeben, in jeder Hinsicht auch nur einem einzigen vollkommen nach Wunsch zu handeln. Liegt aber die Sache so, so ergibt, sich ganz von selbst, dass das von den Gewerbekammern den Meistern gebotene Formular für sie vielfach gar nicht brauchbar ist. Aus dieser Erkenntnis heraus haben nun manche Fachverbände, zu denen sich eine grössere Anzahl von Vertretern desselben Handwerks oder gar ganze Vereine von solchen zusammengeschlossen haben, ihrerseits sich veranlasst gefühlt, ein Formular auszuarbeiten, das — wenn man so sagen darf — gerade auf ihr Fach besonders zugeschnitten ist, dio Regelung der einzelnen Punkte also so vor gesehen haben, wie sie den konkreten besonderen Verhältnissen. Bedürfnissen und Gewohnheiten entspricht. Man sollte glauben, dass hiergegen kein vernünftiger Mensch etwas einwenden wird, wofern nur auch diese Formulare den gesetzlichen Anforderungen sonst Genüge leisten. Aber gerade das Gegenteil ist der Fall;
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