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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 29.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190501002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19050100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19050100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 12 (15. Juni 1905)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Preiskonventionen
- Autor
- Biberfeld
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die sozialpolitische Bedeutung der deutschen Arbeiterversicherung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das Schaufenster
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 29.1905 II
- TitelblattTitelblatt II
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1905) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1905) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1905) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1905) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1905) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1905) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1905) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1905) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1905) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1905) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1905) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1905) 177
- ArtikelCentral-Verband 177
- ArtikelMitteilungen aus den deutschen Handwerkskammern 178
- ArtikelDie Formulare der Handwerks- und Gewerbekammern für Lehrverträge 178
- ArtikelEin badisches Landesgewerbeamt 179
- ArtikelPreiskonventionen 180
- ArtikelDie sozialpolitische Bedeutung der deutschen Arbeiterversicherung 182
- ArtikelDas Schaufenster 182
- ArtikelVorsicht gegenüber einem Angebot zu Schleuderpreisen 183
- ArtikelDer Kalkulagraph 184
- ArtikelVersteckte Fehler am Cylindergang 186
- ArtikelJuristischer Briefkasten 186
- ArtikelPatentbericht für Klasse 83-Uhren 187
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 188
- ArtikelVerschiedenes 189
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 190
- ArtikelArbeitsmarkt -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1905) 191
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1905) 207
- AusgabeNr. 15 (1. August 1905) 221
- AusgabeNr. 16 (15. August 1905) 237
- AusgabeNr. 17 (1. September 1905) 253
- AusgabeNr. 18 (15. September 1905) 269
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1905) 285
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1905) 301
- AusgabeNr. 21 (1. November 1905) 317
- AusgabeNr. 22 (15. November 1905) 333
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1905) 349
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1905) 365
- BeilageBeilage -
- BandBand 29.1905 II
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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182 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst, Nr. 12. der Ware ist rechtlich als zulässig stets nun aber dem Buchhändler recht ist. anderen ebenfalls billig sein, und darum Vereinbarung folgenden Inhalts nichts erachtet worden. Was muss natürlich jedem würde auch etwa einer entgegenstehen: Wenn z. B. die Teilnehmer an einer Preiskonvention an die Fabrikanten, von denen sie die Ware zur Weilerveriiusserung im Wege des Zwischenhandels beziehen, herantreten und sie dazu verpflichten, an solche Geschäfte, die der Preiskonvention untreu werden, nun mehr nicht zu liefern, und wenn sie diesen Fabrikanten, um sie an die Befolgung einer solchen Vorschrift zu binden, für den Fall einer Verletzung ebenfalls eine Konventionalstrafe auferlegen, so hat auch dies eine unverminderte rechtliche Wirkung. Wird A. vertragsuntreu, sucht er Kunden dort, wo es ihm verboten ist. verkauft er zu Preisen, die unter der Minimalgrenze liegen, so wird er aus den Reiben derjenigen ausgeschlossen, an welche die Fabrikanten liefern dürfen. Verkauft, ihm einer von diesen letzteren dennoch, so hat. er an das Kartell, bezw. an seine Teil haber, die verwirkte Stralsumme zu zahlen. —♦•Sv®*— Die sozialpolitische Bedeutung der deutschen Arheiterversiclieruug. ist, ein unbestrittener Ruhmestitel Deutschlands Richtung beibehalten. Um den Beitrag der Unternehmer haben sich mittelbar die Löhne über die 'Wirkung der allgemein steigenden Tendenz hinaus erhöht. Noch bedeutsamer sind die günstigen Eingriffe der Arbeiter versicherung in die gesundheitlichen Verhältnisse der Arbeiter. Denn .jede Arbeiterversicherung muss danach streben, den Ge fahren, bei deren Verwirklichung sie Entschädigung zu zahlen hat. vorzubeugen und ihre Folgen abzuschwächen. Es sei hier nur erinnert, an das von der Invalidenversicherung eingeführte, vorbeugende Heilverfahren, das sich namentlich gegen die Lungen krankheiten richtet, und an die eigentliche Unfallverhütung bei der Unfallversicherung. Beispielsweise hatten von den Gl deutschen Unfallversicherungs-Berufsgenossenschaften Ende 1903 60 der selben Unfallverhütungsvorschriften erlassen. Dazu tritt, die Ge währung von Prämien für die Rettung Verunglückter und für die Abwendung von Unfällen. Im Jahre 1002 wurden in der ganzen deutschen Unfallversicherung ausgegeben: Fül ltet riebe Unfallverhütungs- 859 631 Alk., 31815 dass den un- um- von Die unser Vaterland zuerst, unter allen anderen Staaten Mut gehabt hat. an die Stelle aller bisherigen, nur zulänglich wirkenden Mittel eine gross angelegte, lassende Zwangsversicherung der Arbeiter gegen die Folgen Krankheiten, Unfällen, Alter und Invalidität, zu setzen. Leistungen des Deutschen Reiches auf diesem Gebiete der sozialen Fürsorge, die in ihrem jetzigen Umlänge ganz allein ein Werk des grossen Kaisers Wilhelm I. und seines genialen Staatsmannes Bismarck ist und auf der kaiserlichen Botschaft vom Februar .1881 beruht, sind bisher noch von keiner anderen Nation er reicht worden: ja das Beispiel Deutschlands hat, dio übrigen Kulturstaaten überhaupt erst, angeregt, sich mit dieser Frage zu beschäftigen. Aber in keinem Lande ist die Arbeiterversicherung auch nur annähernd in gleichem Umlänge durchgeführt, wie in unserem engeren Vaterlande, dom Deutschen Reiche. Und ganz besonders verdient hervorgehoben zu werden, dass dio freie Republik der Vereinigten Staaten bisher noch nichts hervor- gobracht hat. das als ein Schritt, auf dem Wege zu einer gesetz lich geregelten Versicherung der Lohnarbeiter gelten könnte. Die greifbarste Wirkung einer obligatorischen Arbeiter versicherung in Deutschland sind die eigentlichen Versicherungs leistungen, die den Arbeitern und ihren Angehörigen und Hinter bliebenen auf Grund erworbener Rechtsansprüche gewährt worden sind, und zwar sind in Deutschland in den Jahren 1885 bis 1903 allein 4 Milliarden Mark für diesen Zweck ausbezahlt worden. Gewiss hat mit dieser Summe, so gross sie auch ist. nicht jedem, der es nötig hatte, geholfen werden können, aber wenn die deutschen Arbeiter diese Summe aus ihrer Tasche hätten zahlen müssen, wie es also in Ländern, wo eine obligatorische Ver sicherung nicht besteht, der Fall sein müsste, welches Elend und welche Not wäre dann unter zahlreichen Arbeiterfamilien herein- gebrochen. die heute, dank der grossartigen deutschen Sozial politik. ohne allzu grosse Sorgen ruhig in die Zukunft, blicken können! Aber diese baren, direkten Versicherungsleistungen sind noch nicht einmal die wichtigste Seite dos ungeheueren Segens, den die deutsche, Versicherungsgesetzgebung der deutschen Arbeiter schaft gebracht hat. Vielmehr hat, diese Arbeiterversicherung' auch eine ungtmein hohe allgemeine und ethische Bedeutung. Zu nächst muss hier betont, werden, dass die Arbeiterversicherung eine mittelbare Besserung der Lohnverhältnisse zur Folge gehabt hat. Die Unternehmer haben bis Endo 1902 rund 1.9 Milliarden Mark zu den Kosten und Lasten der Versicherung beigesteuert, das Reich fast 3 / 10 Milliarden. die Arbeiter 1,8 Milliarden Mark, Jene 1,9 Milliarden Mark sind mm nicht etwa von den Unter nehmern auf die Arbeiter abgewälzt, worden, vielmehr haben sich die gezahlten Löhne unter der Herrschaft der Arbeiterversicherung nicht, nur nicht vermindert, sondern eine sichtlich steigende Kranken- 1902: Ueberwachung der „ Kosten bei Erlass von Vorschriften für Prämien für Rottung Verunglückter und Abwendung von Unglücksfällen, einschliess lich der Fürsorge für Verletzte in den ersten 13 Wochen (595477 „ insgesamt, also 1 586 923 Mk. Für das Heilverfahren nach der 13. Woche gab die deutsche Unfallversicherung 1902 rund 2,5 Millionen Mark aus, für Kur- und Vcrptiegungskostcn an Krankenhäuser 407 Millionen Mark. Die deutsche Invalidenversicherung wandte 1902 für das Heil verfahren 9.05 Millionen Mark auf. Die deutsche Versicherung — ohne dio Knappschaftskassen — hatte 37.5 Millionen Mark für ärztliche Hilfe, 26.6 „ „ „ Arznei und Arzt, 19 3 ,, „ ,. Anstaltsverpflegung zu zahlen, was zusammen 93,4 Millionen Mark ausmacht. Die Wucht dieser Zahlen wirkt aber noch gewaltiger, wenn man sie mit den in anderen Ländern für diese Zwecke verausgabten Summen vergleicht. Beispielsweise gab in Oesterreich, das am frühesten hinter Deutschland zur Zwangsversicherung übergegangen ist-, dio Krankenversicherung' im Jahro 1901 für ärztliche Hilfe nur 7.45 Millionen Kronen (1 Krone nur 85 Pfg.), für Medika mente 5.63 Millionen Kronen und für Spitalverpflegung nur 2,72 Millionen Kronen aus. Aber nicht genug damit. Durch die obligatorischo Ver sicherung haben in Deutschland auch andere wichtige sozial politische Massnahmen eine nachhaltige Förderung erfahren. So hat die deutscho Invalidenversicherung bis Ende 1903 für den Bau von Arbeiterwohnungen 118,4 Millionen Mark, für den Bau von Kranken- und Genesungshäusern, Volksheilstätten, Herbergen zur Heimat, Arbeiterkoloniecn, Volksbädern, Blindenheimen. Kleinkinderschulen, Arbeitsnachweis - Geschäftsräumen u. s. vv. 148,9 Millionen Mark darlehnsweiso gegeben und für eigene Ver anstaltungen. wie Krankenhäuser, Heilanstalten, Lungenheilstätten, Genesungsheime u. s. w., 29,1 Millionen Mark verwendet. Im ganzen sind also rund 29,6 Millionen Mark allein von der deutschen Invalidenversicherung sozialpolitischen Zwecken dienstbar gemacht worden. Dies ist ein wahrheitsgetreues Bild der Wirkungen unserer nationalen sozialpolitischen Fürsorgegesetzgebung, gegen deren Erlass gerade eine Partei, die sich so gern im Vollton der Ueberzeugung dio alleinige und wahre Vertreterin der Arbeiter interessen nennt, angekämpft, hat. Dr. Pp. •—* Das Schaufenster. io alles ändernde Zeit hat, wie überall, so auch im Ge schäftsleben mannigfach andere Verhältnisse geschaffen, denen man Rechnung tragen muss, will man nicht von ihr selbst, überholt, werden. Zwar die Zeit an sich wird man selten wohl so deutlich als massgebenden Faktor anerkennen, falls man sich wirklich als geschlagen bekennen muss. Dafür aber sind es andere Mitteldinge, denen wir die
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