daß Sie diejenigen Actenstücke, welche Sie vorgelegt zu erhalten wünschen, speciell näher bezeichnen, indem es ohne diese Bezeichnung unthunlich fällt, auf Grund einer nur generellen Angabe, dieselben in den Archiven aufzusuchen r und aufzusinden. Was übrigens den von Ihnen angegebenen Zweck Ihrer Recherche betrifft, so ist diesseits allerdings kaum abzusehen, inwiefern die fragliche Forderung der 50,875 Thlr. 5 Gr. 3 Pf. für sich selbst bestehend der Gegenstand neuer besonderer Vergleichsverhandlungen werden könne, da wie Sie Sich aus dem Inhalte der angezogenen Erklärung vom 24. Juli 1850 überzeugen n werden, diese Forderung an sich nicht im mindesten bezweifelt, sondern, abge sehen von der ihr ohnehin entgegenstehenken Ausflucht der Verjährung, unter Vorbehalt der vorhandenen Gegenansprüche ihre Zuständigkeit anerkannt wor- den ist. Ueberhaupt aber ist Ihnen hierbei zu erkennen zu geben, daß, wenn von 1L Anknüpfung neuer Vergleichsverhandlungen die Rede sein sollte, das Finanz- im Ministerium sich doch außer Stande sehen würde, auf einen Vergleich über ein- kz zelne der bisher streitig gewesenen Ansprüche und Gegenansprüche einzugehen, ebenso wenig aber auch sich ermächtigt finden würde, bei einem etwaigen H a up t- Zv vergleiche über sämmtliche einander gegenüberstehende Forderungen über das ad Erbieten hinauszugehen, welches Seiten gedachten Ministeriums unter Voraus- tzst seyung dazu einholender allerhöchster Genehmigung den Herren Ständen deS erzgebirgischen Kreises in der mehrmals angezogencn Erklärung vom 24. Juni 81 1850 geschehen, von ihnen aber abgelehnt worden ist. Man würde aber, um den bisherigen langwierigen Streitigkeiten ein Ende : uz zu machen, nicht abgeneigt sein, den gedachten diesseitigen, aber auch nur di e- lnf s en, Vorschlag wieder aufzunehmen, und ist, wenn Ihre Kommittenten geneigt nist sein wollen, sich auf dieselbe Grundlage mit dem Fiscus zu vereinigen, Ihnen üjnv anheim zu geben, beim Proceßgericht wegen etwaniger Anberaumung eines avW Vorbeschieds, den behungen Antrag zu stellen. Dresden, den 19. Mai 1855. Finanzministerium. Behr. An m< den Herrn Bürgermeister Wimmer zu >mä>I Schneeberg, Mitglied der ersten Kammer > ist der Ständeversammlung, gegenwärtig i allhier.