der vierten Deputation der ersten Kammer, des Stadtralbs zu Zwickau Beschwerde iu Ltraßeubamacbeu betreffend. Eingegangen den 15. Mai 1858. Monat Juni des Jahres 1852 ist nach Angabe des Stadtraths zu Zwickau eine, der dasigen Stadtgemeinde gehörige in der Flur Schedewitz ge legene Feldparcelle von 70 Quadratruthen Flächeninhalt zu dem Bau der zwickau-lengefelder Chaussee an den Staatssiscus abgetreten worden. Nach dem hierauf vom genannten Stadlrathe unter dem 15. September 1854, bei der Königlichen AmtShauptmannschaft, sowie unter dem 20. April 1855 und unter dem 27. Mai 1856, bei dem Königlichen Kreissteuerrathe die Er mittelung des Flächenbetrages und die Entschädigung, sowie die Steuerregu- lirung erinnert worden war, wurde unter dem 26. August 1856 vom König lichen Rentamte zu Zwickau dem Stadlrathe die auf 214 Thlr. 1 8 Ngr. 4 Pf. dafür auSgeworfene Entschädigungssumme vermittelst einer, in ertraetwciser Abschrift beigefügten tabellarischen Ueberficht zur Erhebung bekannt gemacht. Da jedoch in dieser Berechnungstabelle nurbenanntes Grundentschävigungs- capital und nicht die, seit der Uebergabe des Grundstücks erwachsenen Ver zugszinsen mit aufgeführt waren, so beanspruchte der Scadtrath annoch die Auszahlung dieser Verzugszinsen, wurde aber auf Grund der, in der Generalverordnung vom 24. Januar 1853, die Mitwirkung der Grund- und Hypothekenbehörden bei Grundstücksabtrennungen zum Straßenbau be treffend, sowie in der Verordnung vom 9. Deccmber 1843, den Wegfall der Grundsteuer von zum Straßenbau gezogenen Grund und Boden betreffend, enthaltenen Bestimmungen uud des darin vorgezeichneten Verfahrens, endlich beziehendlich Ler, weiter in einer besonderen Verordnung vom 3. Mär; 1853, an sämmtliche Straßcnbaucommisstonen ertheilten Anweisungen, nach welchen Beilage zur zweiten Abteilung. gg