V. Bericht der vierten Deputation der ersten Kammer über die Petition des GewerbevereineS zu Zittau um Vermittelung wegen Abbülfe der zwischen dem ländlichen und städtischen Grundbesitz obwaltenden Ungleichbeiten in der Besteuerung. Eingegangen am 24. März 1858. Der Gewerbeverein zu Zittau Hal unterm 28. Januar tiefes Jahres Vas Gesuch an Vie Ständeversammlung gerichtet: sich bei Ver hohen Staatsregier- ^nu ung zu verwenven, Vaß ven nach seiner Ansicht zwischen vem länvlichen unv Äst städtischen Grundbesitz obwaltenden Ungleichheiten in der Besteuerung — Snu und zur Benachtheiligung des letztern — möglichst bald abgeholfen werde. loT Von dieser Ansicht und Voraussetzung ausgehenv und gestützt auf ven Inhalt der Beilagen 8ub und 6. — einem Gutachten von Sachverstänvigen und znn einer Petition mehrer Gewerbvereine des Landes an das hohe Finanzministe- nun rium vom 3. März 1857, glaubt der Gewerbeverein zu Zittau die Beseitig- tznu ung ver von ihm gerügten Ungleichheit dadurch erreichen zu können, wenn 1) die Trennung ver Häuserfteuer von ver Steuer auf dem productiven Grund und Boven, 2) die Gleichstellung ver Roggenpreise im ganzen Lanve, 3) Vie Erhöhung der Roggen^ und Holzpreise in der Einschätzung ves Steuercatasters auf einen der Jetztzeit angemessenen Preis, 4) die Nachschätzung der aus den Hutungen entstandenen Felder unv Wiesen ungeordnet wird. Die Slaatsregicrung soll ersucht werden, ven Stänven tiefe Vorschläge womöglich noch im Laufe vieses Landtags zur Berathung vorzulegen. nkL Beilage zur zweiten Abtbeilung Z9