Vv. Bericht der ersten Deputation der ersten Kammer über das allerböcbste Decret, den Entwurf zu einem Gesetze über die Abänderung einiger Bestimmungen der Strafproceßordnnng betr. Eingegangen am 2. Juli 1858. (Decret, Landt.-Aclen, I. Slbth. 2 Bd., S. 593. Bericht der ersten Deputation der zweiten Kammer, Beilage zur IN. Abthlg., 3. Bd., S. 1. Protokoll der zweiten Kammer vom 22. Juni 1858. Miltheilungen der zweiten Kammer Nr. 80, S. >973 fg.) Erhaltenen Auftrags zufolge hat die unterzeichnete Deputation stch der Prüfung des obengenannten Entwurfs unterzogen und trägt andurch der geehrten Kam mer das Resultat in Folgendem vor: Nach Art. 9-1 der Strafproccßordnung hat daS Oberappellationsgericht über die Nichtigkeitsbeschwerde, sowie über die Berufung in Versammlungen von sieben Richtern zu entscheiden, und nach Art. 394 müssen, wenn das OberappellaiionSgericht über den Antrag auf Wiederaufnahme einer durch End- erkenntniß bereits entschiedenen Untersuchung eine Entscheidung zu geben hat, ebenfalls sieben Richter zugegen sein. Da nun, wie die Motiven zur Gesetzvorlage sagen, nach den zcither ge machten Erfahrungen es ebenso angemessen als ausreichend erscheine, wenn diese Zahl der Richter auf fünf reducirt werde, als soviel auch nur bei den Beilage zur zweiten Abtheilung. 102