r. Bericht der zweiten Deputation der ersten Kammer über das Allerhöchste Decret, die über das Münzwesen getroffenen Vereinbarungen betreffend, vom 16. November 1857. Eingegangen den 9. Januar 1858. (Landtags-Acten, 1 Abth. S. 349 fg.) Die unterzeichnete Deputation hat über das vorgenannte ihr zur Begutachtung zugewiesene Allerhöchste Decret Folgendes zu berichten: Aus der Einsicht der ihr zugegangenen Aktenstücke, als: I- des Münzvertrags zwischen dem Kaiserrhuin Oesterreich und dem Für stenthum Liechtenstein einerseits und den durch die allgemeine Münzconvention vom 30. Juli 1838 verbundenen deutschen Zoll- vereinSstaaten andererseits vom 24. Januar 1857, 6. des Nachtrags zu der besonderen protocollarischen Uebereinkunft 6. ä. Dresden, den 30. Juli 1838, sowie der zu Lem Vertrage gehörigen Separatartikel sammt IV Beilagen und der Verhandlungen der auf dem Handels - und Zollvertrage vom 19. Februar 1853 beruhenden Konferenz über eine allgemeine Münzconvention, Wien 1857, 8., hat dieselbe ihrerseits die Ueberzeugung gewonnen, daß, wie das Höchste Decret sagt, durch jene Vereinbarungen Beilage zur zweiten Abtheilung. 9