367 6) nach den Worten in 3 lin. 2, „wo sie ihren Sitz haben" noch hin zuzufügen: „ingleichen mit Ausschluß weiterer Vernehmung bei anderen Unter- abtheilungen der Gewerbesteuer." Endlich c) am Schlüsse von § 1 folgenden Zusatz zu genehmigen: Sparkassen und Leihanstalten bleiben jedoch insoweit von der Be steuerung befreit, als nachweislich die Uebcrschüsse derselben zu milden Zwecken, insbesondere auch zu Zwecken der Kirche und Schule, verwendet werden. Mit diesen Anträgen allenthalben hat die hohe Staalsregierung ihr Ein- verständniß erklärt. Zu 8 2. Mit der Ablehnung von § 1 in der Fassung der Regierungsvorlage fällt folgerecht auch § 2. Tie zweite Kammer hat demgemäß beschlossen, denselben abzulehncn, und die unterzeichnete Tevutation beantragt daber: diesem Beschlusse beizutreten. Zu 8 3. Schon oben zu 8 l, bei Gelegenheit der Erörterung wegen Besteuerung der Handelsagenten, ist erwähnt worden, daß durch 8 3 der Vorlage den Ab- schätzungsbehörden die Füglichkeit ertheilt werden soll, bei der Anlegung ge wisser Geschäftsbranchen, wie Krämer, Viktualienhändler, Höker, Factore, Bäcker, die zugleich geistige Getränke verabreichen, Windmüller, Inhaber von Fährgercchtigkeilen, mit Sehenswürdigkeiten umherziehente Inländer, Gewerb- treibende, die nach Tarif.4. III. frei abzuschätzen sind, unter die 2. und 5. Unterabtheilung des Personalsieucrtarifs fallende Personen, landwirthschaftliche Gewerbe und Walkmüller, den bisher bestehenden Marimalsatz unter Beachtung des Tarifs v. zu überschreiten. Die zweite Kammer hat, obschon sie im Prin- cip mit dem Entwurf einverstanden war, dennoch Bedenken getragen, den Ren tensteuertaris in solchen Fällen als Abschätzungsnorm anzuwenden, weil zumeist auch hier dieselben Gründe geltend zu machen seien, welche dessen An wendung auf die Besteuerung der Kaufleute haben bedenklich erscheinen lassen. Eben so hat dieselbe unter Bezugnahme auf 8 l 3 des Gesetzes vom 23. April 1850 die hier ebenfalls in Frage gezogenen landwirthschaft- lichen Gewerbe, da die Ortsabschätzungscommissionen bei diesen schon jetzt den Marimalsatz überschreiten durften, in Wegfall gebracht. Die unterzeichnete