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Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Bandzählung
- 5. Wahlper. 4.1930/33
- Erscheinungsdatum
- [1933]
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 4. 690-1932/33,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id30566771Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id30566771Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-30566771Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1930-07-10 - 1933-02-21
- Titel
- 92. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1932-12-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen des Sächsischen Landtages
- BandBand 5. Wahlper. 4.1930/33 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll88. Sitzung 3857
- Protokoll89. Sitzung 3937
- Protokoll90. Sitzung 3965
- Protokoll91. Sitzung 3979
- Protokoll92. Sitzung 4025
- Protokoll93. Sitzung 4071
- Protokoll94. Sitzung 4125
- Protokoll95. Sitzung 4181
- Protokoll96. Sitzung 4215
- Protokoll97. Sitzung 4225
- Protokoll98. Sitzung 4281
- Protokoll99. Sitzung 4349
- Protokoll100. Sitzung 4359
- Protokoll101. Sitzung 4373
- Protokoll102. Sitzung 4429
- Protokoll103. Sitzung 4473
- Protokoll104. Sitzung 4501
- Protokoll105. Sitzung 4561
- Protokoll106. Sitzung 4589
- SonstigesTätigkeitsbericht des Landtags 1930/33 4685
- BandBand 5. Wahlper. 4.1930/33 -
- Titel
- Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Autor
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. Abgeordneter Böchcl (zur Tagesordnung): Meine Damen und Herren! Ich würde Vorschlägen, daß wir die Punkte 16, 17, 18 und 19 an den Beginn unserer heutigen Tagesordnung stellen. Diese Punkte umfassen zwei Anfragen der Abgg. vr. Fritsch u. Gen., einen Antrag des Abg. Arndt u. Gen. und einen Antrag des Abg. Renner u. Gen. Sie behandeln alle gleichmäßig die Frage der Stillegung der Meißner Jutespinnerei. Da uns bekannt ist, daß morgen bereits Stillegungsverhandlungen gepflogen werden, und dadurch die Gefahr der Stillegung in nächste Nähe gerückt scheint und da anderseits damit zu rechnen ist, daß die heutige Tagesordnung nicht aufgearbeitet werden kann, bitte ich, diese Tagesordnungspunkte, die die dringendsten sind, an den Beginn zu rücken. Abgeordneter Enterlein (zur Tagesordnung): Ich bitte doch dringend, es bei dem Beginn der Sitzung mit den Tagesordnungspunkten 1 und 2 zu belassen. (Abg. Edel: Die kommen eben noch dran!) Das sächsische Ministerimn des Innern plant, die Durchführungs verordnung zur Auflösung der drei Amtshauptmanu- schaften Dippoldiswalde, Werdau uud Oelsnitz i. B. zu er lassen, und hat nur auf dringende Vorstellungen davvu bisher Abstand genommen. Wir sind der Meinung, daß diese beiden Tagesordnungspunkte eine ganz besondere Dringlichkeit besitzen und daher vorausgehen müssen. Abgeordneter Büchel (zur Tagesordnung): Tas läßt sich sehr schnell erledigen. Wir sind damit einverstanden, daß die von uns angeführten Punkte dann hinter diesen beiden Punkten eingeschaltet werden. „ Präsident: Also es ist vorgeschlagen worden, die Punkte 16—19 nach Punkt 2 der Tagesordnung einzuschieben. Ich frage das Haus: Will es entsprechend beschließen? — Das ist der Fall. Nun schlägt der Vorstand weiter vor, die Aussprache über die Punkte 1 bis 2 zu verbinden und jeder Fraktion in der Aussprache eine halbe Stunde Redezeit zu gewähren. Das Haus ist damit einverstanden. Dann würden kommen die Punkte 16. bis 19. Da würde entsprechend auch eine halbe Stunde Redezeit für die Fraktionen anzusetzen sein. — Das Haus ist damit einverstanden. Dann kämen wir zu den auf der Tagesordnung als Punkt 3 und 4 verzeichneten Punkten. Es wird vvr- geschlagen, auch diese zu verbinden uud den Fraktionen dazu eine halbe Stunde Redezeit zu gewähren. — Das Haus ist damit einverstanden. Dann schlägt der Vorstand vor, die Punkte 5 bis 11 zu verbinden und dazu jeder Fraktion eine Stunde Redezeit zu gewähren. Das Haus ist auch bannt einverstanden. Dann würde es sich noch darum handeln, die Punkte 12 bis 15 und 20 bis 22 zu verbinden und jeder Fraktion eine halbe Stunde Redezeit zu gewähren. — Das Haus ist auch damit einverstanden. Wir treten nun in die Behandlung der Tagesordnung ein Herr Abg. Kunz wird zu den beiden ersten Tages ordnungspunkten die Begründung vvrtragen. 1. Erste Beratung des Antrags der Abgg. vr. Fritsch, Kunz u. Gen., einen Gesetzentwurf zur Änderung der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen betreffend. (Drucksache Nr. 1017.) 2. Beratung des Antrags des 'Abg. vr. Fritsch «. Gen. auf Streichung des 8 8 im Art. 2 KaP.I, Erster Teil der sächsischen Notverordnung vom 21.ScPtember 1931, wegen der Auflösung der Amtshauptmannschaften Dippoldiswalde, Werdau und Oelsnitz i. B. (Drucksache Nr. 1995.) IDer Antrag auf Drucksache Nr. 1017 lautet: Wir beautragen: Der Landtag wolle folgendes Gesetz beschließen: „Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung für den Frei staat Sachsen. Vom 1932. Der Landtag hat folgendes Gesetz beschlossen: 8 1. 8 144 Abs. 1 der Gemeindeordnung erhält folgende Fassung: (1) Die Vergrößerung, Verkleinerung oder Zu sammenlegung der Bezirke erfolgt durch Landesgesetz. Vor Erlaß dieses Landesgesetzes sind die beteiligte:: Gemeinden, Bezirkstage und Krcisausschüsse zu hören. 8 144 Abs. 3 wird gestrichen. 8 2. Das Gesetz tritt rückwirkend mit dem 1. Januar 1931 in Kraft. Inzwischen vorgenommene oder verordnete Änderungen werden aufgehoben. Dresden, den 1932. Gesamtministerium." Der Antrag auf Drucksache Nr. 1095 lautet: Die in der Notverordnung der sächsischen Regierung vom 21. September 1931 (GBl. S. 155) verfügte Auf lösung der Amtshauptmannschaften Dippoldiswalde, Werdau und Oelsnitz i. B. hat in der großen breiten Öffentlichkeit ein außerordentliches Befremden erregt. Die beteiligten Gemeinden und Bezirkseinwohner be finden sich in außerordentlicher Besorgnis nud verlangen die Zurückziehung dieser Regicrungsverfügung. In den Bezirken der Amtshauptmannschaften Oelsnitz i. V. und Werdau sind Unterschriftensammlungen vvrgenommcn worden, durch die sich die Bevölkerung mit überwiegen der Mehrheit für die Beibehaltung der Amtshaupt mannschaften und Bczirksverbände ausgesprochen hat. Tatsächlich liegen die Dinge so, daß durch die Auflösuug der Amtshauptmannschaften Einsparungen in nennens wertem Umfange nicht gemacht werden, daß aber anderseits die Gemeinden erheblich belastet werden, während die Gemeindeeinwohner eine Unmenge Schwie rigkeiten zu überwinden und eine außerordentliche wirt schaftliche Mehrbelastung zu tragen haben. Wir beantragen daher: Der Landtag wolle beschließen: ß 8 im Art. 2 Kap. I, Erster Teil der sächsischen Not verordnung vom 21. September 1931, der lautet: „(1) Die Amtshauptmannschaftcn Dippoldiswalde, Werdau und Oelsnitz i. V. werden eingezogen und die Bezirksverbüude dieser Amtshauptmannschaften aufgelöst. (2) Das Ministerium des Innern bestimmt den Zeitpunkt der Durchführung. Es regelt die Ans-
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