8. Landtags-Proposttion. Ä^ir, Anton, von GOTTES Gnaden, König von Sachsen ic. :c.-c. haben, nachdem, in Folge des nach Gottes heiligem Willen eingetretenen höchstbetrüb- ten Ablebens Unseres Herrn Bruders, weiland des Königs Friedrich August, Ma jestät, die Regierung dieser Lande auf Uns gediehen ist, die getreuen Stande Unsers Königreichs an Prälaten, Grafen und Herren, sammt denen von der Ritterschaft und den Städten zu einer allgemeinen Landes-Versammlung anher berufen, um, bei dem mit gegenwärtigem Jahre eintretenden Ablauf der im Jahre 4824 geschehenen Bewilligung, über deren Erneuerung und über andere allgemeine Landes-Angelegenhei ten Uns mit ihnen zu vernehmen und zu berathen. Wir sind von der bewährten treuen Liebe und Anhänglichkeit Unserer Vasallen und Unterthanen an das ihnen angestammte Königshaus überzeugt, daß die getreuen hier wiederum versammelten Stände auch am heutigen Tage das dankbare Andenken an den verewigten Fürsten und Uns so theuer gewesenen Herrn Bruder erneuern werden, Dessen lange, weise und gerechte Regierung reichen Segen über dieses Land verbreitet und Dessen treue Fürsorge für das Wohl Seiner Unterthanen die vielfa chen Drangsale abzuwenden und die schmerzlichen Verluste zu mildern gesucht hat, die unter Seiner Regierung diese Lande zu tragen gehabt. Auch werden die getreuen Stände der tiefen Betrübniß gedenken, mit welcher durch den tödtlichen Hingang Unserer herzlich geliebten Frau Gemahlin, so wie durch das höchstbedauerliche Ableben Unserer Frau Schwägerin Liebden Wir Selbst, Unser Königliches Haus und das ganze Land erfüllt worden sind. I. Obwohl es die Absicht Unsers verewigten Herrn Bruders gewesen ist, und auch Wir geneigt gewesen sind, dem bei letzter Landes-Versammlung geäußerten und geneh migten Wunsche einer zur Berathung über Gesetzgebungs - Gegenstände noch vor Ein tritt eines neuen Bewilligungs-Landtags zu veranstaltenden ständischen Zusammenkunft zu willfahren, so hat der letztem doch um deshalb Anstand gegeben werden müssen, weil wegen des größten Theils der dazu geeigneten Gegenstände die erforderliche Vor bereitung noch nicht so weit gediehen gewesen ist, daß von einer diesfallsigen Einbe rufung der Stände der beabsichtigte Nutzen und Erfolg hätte verhofft werden können.