110 Entwurf zu einem Mandate, die Frauen - Schneiderei betreffend. ^^ir, Anton, von GOTTES Gnaden, König von Sachfcn rc. rc. rc. thun hiermit kund und zu wissen: Es sind zeither über die durch Frauensperfonen geschehene Fertigung und Ausbeß rung weiblicher Kleidungsstücken, sowie über den von ihnen andern ihres Geschlechts dar- 21. - Decrct an die Landstände. Einen Gesetzentwurf wegen -er Frauen'Schneiderei betreffend. Eingegangrn den 7. Januar 1830. Nachdem Sr. K. M. von den Behörden angezeigt worden, daß die Landesregierung, um die an sie immer häufiger gelangenden Streitigkeiten zwischen den städtischen Schnei der-Innungen und Frauenspersonen, welche ums Lohn weibliche Kleidungsstücken fetti gen, ausbessern, auch andern in dieser Arbeit Unterricht ertheilen, gleichförmig zu enl- scheiden, sich veranlaßt gesehen habe, über diesen Gegenstand gewisse allgemeine Grund sätze anzunehmen, auf deren gesetzliche Promulgation zugleich der Antrag geschehen ist; So haben Allerhöchstdieselben zwar genehmigt, daß diesen von der Landesregierung angezeigten Grundsätzen bis zu anderer Anordnung nachgegangen und ein Entwurf zu einer über diesen Gegenstand zu erlassenden gesetzlichen Verordnung gefertigt werde. Sie finden aber für gut^ vor der endlichen Genehmigung und Publication derselben die Meinung der getreuen Stande zu vernehmen, lassen ihnen daher in der Beilage sud ^.deu Entwurf und in der Anfuge sub ü. die dazu gehörigen Motiven vorlegen und find bei gegenwärtiger Landesversammlung der Eröffnung ihres ständischen Beiraths darüber gewärtig. Denen Höchstdieselben in Huld und Gnaden wohl beigethan verbleiben. Gegeben zu Dresden, den 7ten Januar 1830. Anton. Gottlob Adolf Ernst Nostitz und Jänckendorf. 0. Johann Daniel Merbach.