^49. Vevutatio wegen der allerhöchsten Decrete vom 7ten, 16ten, Men, 20sten und 23sten Jan. 1830. 8vb12.15.16.28.29.37.39.45 und 48. 50. veputatio zur Begutachtung der, wegen des allerhöchsten Decrets vom 20. Jan. 1830. das des Höchstseeligen Königs Majestät zu errichtende Denkmal betr. zu treffenden Einleitung. 51. Decket an die Landstände. Die allgemeinen Straf- und Versorgungs-Anstalten betreffend. Eingegangen den 30. Januar 1830. Sr. K. M. lassen den getreuen Standen einen von der Commission zu Besorgung der all gemeinen Straf- und Versorgungs-Anstalten unterm 30sten November v. I. über den Zu stand dieser Anstalten erstatteten Vortrag im Auszüge mittheilen. Es werden dieselben daraus ersehen, welche wesentliche Verbesserungen bei diesen Anstalten in der Zeit seit der letzten Landes-Versammlung getroffen worden sind. Günstige Zeitverhältnisse, die Benutzung der in früherer Zeit angesammelten Vorräthe und die für die laufende Bewilligungszeit von den getreuen alterbländischen Ständen aus gesetzten Unterstützungen haben es möglich gemacht, die in der Anfuge angegebenen wichtigen Veränderungen und Erweiterungen der Straf- und Versorgungs Anstalten anszuführen, ohne hierzu außerordentliche Hülfsmittel in Anspruch zu nehmen und ohne das diesen Anstal ten zugehörige Stammvermdgen im Allgemeinen zu verringern, indem derjenige Betrag, um welchen das Vermögen der kandarbeitshaus-Haupt-Lasse seit Ende des Jahres 1822. bis zum Schlüsse des Jahres 1828- sich vermindert hat, durch den Zuwachs des Vermögens der Armenhaus. Haupt-Lasse in derselben Periode überstiegen wird. Da jedoch ein nicht unbedeutender Theil des Aufwandes, welcher durch die mit den An stalten zu Colditz, Waldheim und Zwickau vorgenommenen Veränderungen erwachsen ist, in die Ausgabe für die Jahre 1829. und 1830. fällt, mithin der Vermögenszustand der bei den Lassen am Schlüsse der jetzigen Bewilligungszeit sich weniger günstig darstellen wird, für die Zukunft aber auf die Fortdauer der bisherigen vortheilhaften Verhältnisse nicht ge rechnet werden kann, vielmehr neben Deckung der durch mehrere in der Anfuge herausgeho bene Anlässe eintretenden fortdauernden Erhöhungen der Ausgabe, auch auf bedeutende An schaffungen bei den erschöpften Naturalien-Vorräthen Bedacht genommen werden muß, auf der andern Seite aber die Zuflußquellen der Anstalten durch das Mandat, die Grundsätze der gesetzlichen Allodial-Erbfolge rc. betreffend, vom 31sten Januar 1829. §.125. im Vergleich