124 Georg Pilk: Kommissare mittels Anhängung seines königlichen Siegels die bekannte und vielgenannte Grenzurkunde, die mit den Worten schließt: „Ge geben zu Königstein im Jahre der Fleischwerdung des Herrn 1241, in den Nonen des Mai, der 14. Jndiktion, am nächsten Tage nach dem Feste Johannis vor der lateinischen Pforte"'). Dem Einwand, Wenzel könne hier ebensowohl unten im Städtchen Königstein Aufenthalt ge habt haben, vermögen wir nicht beizupflichten. Ganz abgesehen davon, daß die Stadt in den ältesten Zeiten meist nur unter dem Namen „Stein" auftritt, die Urkundendatierung aber ausdrücklich d. h. Königstein lautet, würde das einst äußerst bescheidene Ört chen kaum in der Verfassung gewesen sein, das Hoslager des Königs auch nur notdürftigst zu beherbergen. Dazu diente und bot größere Sicherheit die Burg droben aus dem wundersamen Tafelberge. Sie mußte dementsprechend kein bloßes Verhau primitivster Art sein. Lange huldigte man allerdings dieser Anschauung. Irregeleitet von dem Um stande, daß die Burgstätte in den ältesten Urkunden nicht „vastem" genannt wird, was sich mit dem Begriffe einer Steinburg decken würde, sondern nur d. h. Befestigung, Feste, glaubte man, es habe das Plateau des Königsteins überhaupt nur ein Verhau getragen. Aus dem Lilienstein, von dem man genau dasselbe annahm, haben die Ausgra bungen von Mauerresten jene Meinung gründlich widerlegt. Und so brauchen wir auch bezüglich des Königsteins die alte Bezeichnung/d-ckaWnM nicht im engsten Sinne zu deuten. Der Begriffsinhalt war zuweilen schwankend; werden doch bloße Erdschanzen der Lausitz urkundlich mit den vollwichtigen Namen und „morrs castrr" bezeichnet"). Will man sich aber der strengsten Auslegung des Wortlautes befleißigen, so ist doch mindestens vom Jahre 1289 ab das Vorhandensein einer Steinburg auf dem Königstein urkundlich bezeugt, da unter jenem Datum bereits von einem eask-uur ^a^rcks") geredet wird"). Die Verwaltung landesherrlicher Burgen besorgten Beamte des Königs mit dem Titel Burggrafen. Als ältestgenannter Burggraf des Königsteins waltete auf der hohen Felsenwarte Benesch von Kostomlat (Kostenblatt), welcher an, 23. Oktober 1285 als Urkundenzeuge auftrittZ. Im gleichen Amte sehen wir 1289 Ramfold von Nymans. Letzterer sollte laut Vertrag zwischen Markgraf Friedrich Clemme von Meißen und König Wenzel von Böhmen im Falle des Nichtzustandekommens gewisser Abmachungen dem Markgrafen mit der Burg Königstein gehorsam und dienstpflichtig sein, welcher Vertrag indessen nicht zum gänzlichen Vollzug gelangte"). ') o. II, 1. Nt. 2) 0.11, I. 24. — Ood. 1,1,8. II, Anh. 29. b) S. Anm. 5. tz Palacky, Gesch. v. Böhmen II, 1, 322, Anm. 414. 5) Urk. i. d. Abhandl. d. böhm. Gesellsch. d. Wissensch 1787 II, x. 72.