Wildenstein. 295 Alte Wildenstein (Heidematzstein) wies übrigens, beiläufig bemerkt, eine große Felsenhöhle auf, die zu Götzingers und Schiffners Zeiten von Wanderlustigen viel besucht wurde. Der Vollständigkeit halber seien auch noch die vier kleinen Kreuze erwähnt, die sich bei X etwa zwei Meter über dem Erdboden in den Felsen eingemeißelt finden und nach der Volksüberlieferung (vgl. Götzinger, Schiffner u. a.) die Stelle des alten Friedhofes bezeichnen sollen. Daß die Burg Wildenstein stark genug war, selbst hartnäckigen Angriffen und Belagerungen standzuhalten, wird man nach vorstehender Schilderung gern glauben. Tatsächlich hat sie auch manchen Sturm zu bestehen gehabt; denn die Birken von der Duba, die hier bis 145 l hausten, waren ein fehdelustiges Geschlecht, das an Unbeugsamkeit den beiden Baumästen glich, die es gekreuzt im goldenen Wappenschilds führte. Die zur Burg gehörige Herrschaft war nicht unbedeutend, aber durch schlechte Verwaltung sanken die Einnahmen aus den zugehörigen Städten und Dörfern von Jahr zu Jahr. Immer wieder sahen sich die Birken genötigt, Zinsen, ja ganze Dörfer zu versetzen. Je mehr sie aber in Geldnot gerieten, desto eifriger ritten sie auf die Straßen hinaus. So wurden die Mitglieder des einst so hochangesehenen böhmischen Adels geschlechtes eine Plage der benachbarten Lausitzer Städte und der sächsischen Fürsten, zumal sie auch auf sächsische Grenzorte, z.B. auf die Burg Rathen, Besitzansprüche erhoben. Unausgesetzt sehen wir sie im 15. Jahrhundert mit den Wettinern ebenso wie mit den Sechsstädten in blutige Fehden verwickelt, denen die zum Teil in diesen Gegenden wütenden Hussiten kriege und die Ohnmacht des Reiches unter den Kaisern Sigismund und Friedrich 111. Vorschub leisteten. Schon der erste selbständige Besitzer des Wildensteins, Heinrich von der Duba (s. o.), belästigte die umliegenden Orte mit seinen Räubereien; z. B. nahm er September 1425 in der Bautzner Gegend Kühe weg und trieb sie auf den Wildenstein. Manch harten Strauß mag es mit ihn: gegeben haben, bis es Friedrich dem Streitbaren gelang, ihn zur Unterwerfung zu zwingen, möglicherweise durch eine Belagerung des Wildensteins. Zwar „unbezwungen", wie er ausdrücklich hervorhebt, aber doch offenbar arg in die Enge getrieben, gelobte er 1426') zugleich 9 Die Urkunde gedr. bei Ga., S. 102f.; dazu S. 47, wo der Verfasser von zwei verschiedenen Urkunden aus dem Jahre 1426 spricht, tatsächlich aber die beiden übereinstimmenden Urkunden Uoo. 9774, Rechtssachen und Irrungen, Bl. 102, und Uoe. 9923, Die beyden Schlösser Wilden- und Hohenstein, Bl. I, meint. Daß Ga. die Wildensteiner Birken in ein volles Lehnsverhältnis zu den Wettinern treten läßt, entspricht wohl nicht ganz den Tatsachen, wenn auch in Uoe. 9774 über der Urkunde steht: „Litera er/»/ Leinr. LircLsn von eisr L>nben, eia« er «in «io« U9/eisn«i. mit «Mer renAeirorrenAS von mr/nen /rern /mieten «ai unei ie/rea ciorreber von mr/n irern en/>/aen".