310 Hans Beschorner: Unter Berücksichtigung dieser Ergänzungen und Einsügung des Datums an doppelter Stelle wurde dann der Wortlaut der eigentlichen Tauschurkunde vereinbart, die uns nicht im Original, sondern nur in einer sehr flüchtigen Abschrift in 6op. 45, Bl. 112 f., erhalten ist. Namentlich ist der Schreiber, der z. B. regelmäßig die V für eine X gelesen hat, mit den Zahlen und mit den Ortsnamen sehr leichtfertig umgesprungen. Immerhin müssen wir dankbar sein, daß wir wenigstens diese Abschrift besitzen; denn aus ihr, verglichen mit dem ersten Ent würfe, ersehen wir doch, aus welchen Grundlagen das Tauschgeschäft von statten ging. Donnerstag nach Laetare, d. h. am 8. April 1451, wurden die Urkunden ausgetauscht. Damit war das Geschäft rechts kräftig. Von den 758 st 58 Ar. 2 H, auf die man sich geeinigt hatte, ließ Friedrich der Sanftmütige sofort Albrecht von der Duba 500 auszahlen. Weitere 200 /S folgten am 23. April. 132 st 50 Ar. am 20. Mai, 20 st 8 Ar. am 11. Juni 1451, summa summurnm 752 st 58 Ar. s2 Hs. Die noch fehlenden 6 ,1 wurden, zusammen mit 2 überzähligen Schock (vielleicht für ausgefallene Zinsen oder dergl.), am 7. Juni 1454 nachbezahlt (vgl. die verschiedenen Quittungen, aus denen hervorgeht, daß sich auch der Bischof von Meißen an den Zahlungen beteiligte: >V. X., Orter, Hohn stein, Bl. 4—7 und 10, dazu einige Bemerkungen in Uoe. 9923, Die bepden Schlösser usw., Bl. 7b.) Nachdem so am 8. April 1451 der von den Wettinern längst herbei gesehnte Augenblick gekommen und die Herrschaft Wildenstein mit allem Zubehör rechtsgültig an Sachsen übergegangen war, wurde sie als sogenanntes „Hinteramt" dem Amte Hohnstein angegliedert und von dem Hohnsteiner Vogte, Hans Kannenberg, mit verwaltet. Bis zum 15. März 1455 finden sich in seinen Amtsrechnungen (Iwe. 4334, Nr. 14, und Iwe. 4335, Nr. 16) auch regelmäßige Abrechnungen über die Herr schaft Wildenstein. Vom 8. April 1451 bis 15. März 1452 wurden für das „eustrum ViTläonstsin" 23 st 34 Ar. — H 1 b. ausgegeben, nämlich 7 st 16 Ar. 4 H 1 ll. für die Küche (pro eoguinu), 26 Ar. 6 H für den Keller und Bier (pro eollario, pro eerovism), 2 st 3 Ar. für Baulichkeiten (pro oäitioiis), 18 Ar. pro äivorsis, 13 st 30 Ar. für Gesindelohn (protium tumiiio). Vom 15. März 1452 bis 15. März 1453 gingen 27 st 20 Ar. 7 H auf, vom 15. März 1453 bis 28. Oktober 1453: 14 st 42 Ar. 7 H 1 b.. vier kleinere, im „Hinteren und Vordeien Wildensteiner Wald" gelegene Wiesen, die zusammen mit jener großen das Futter für die Kühe des Kuhstalls lieferten. Die Wiesen, die noch heute vorhanden sind, führen bei Oedec (siehe die Beilage S. 232/3) die Namen: „Laus miss" (mit einem „iossramnr" verbunden, oberhalb der Ferkelschlucht), „Lossrnrrm" (genau 8 vom Hausberge), „Ze/rnimeisters miese" (0. vom Wildenstein-Heidematzstein), „Kieüters Kaum rm Ipii/snsteiner rva/äi" (am eigentlichen Heidematzstein).